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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.02.1998 - 15 W 25/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,39396
OLG Karlsruhe, 04.02.1998 - 15 W 25/97 (https://dejure.org/1998,39396)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.02.1998 - 15 W 25/97 (https://dejure.org/1998,39396)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Februar 1998 - 15 W 25/97 (https://dejure.org/1998,39396)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AG 1998, 288
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 08.07.2011 - 20 W 14/08

    Spruchverfahren: Ermittlung des Werts eines Energieversorgungsunternehmens; …

    Eine Billigkeitsentscheidung gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 SpruchG zulasten der Beschwerdeführer kommt nicht in Betracht, da die Rechtsmittel nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet sind.(Zur Anwendung des § 15 Abs. 2 Satz 2 SpruchG bei offensichtlich unbegründeten Rechtsmitteln vgl. OLG Karlsruhe, AG 1998, 288 [juris Rn. 23]; Puszkajler, ZIP 2003, 518, 521;… Winter in Simon, SpruchG, § 15 Rn. 69;… zu seiner Anwendung bei offensichtlich unzulässigen Rechtsmitteln Winter in Simon, SpruchG, § 15 Rn. 64 ff.; OLG Hamburg, AG 2003, 694, 694.) Soweit sich die Beschwerden gegen die Antragsgegnerin Ziffer 2) richten, gilt im Ergebnis nichts Anderes.
  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 6/08

    Spruchverfahren: Ermittlung einer angemessenen Barabfindung und eines …

    Rn. 221 bb) Weiter ist bei der Berechnung des Ausgleichs von der Fiktion der Vollausschüttung auszugehen, d.h. von dem Verzicht auf die Bildung anderer Gewinnrücklagen im Sinne des § 272 Abs. 3 S. 2 HGB; lediglich die gesetzlichen Rücklagen sowie die zur Substanzerhaltung erforderlichen, angemessenen Abschreibungen sind im Rahmen der §§ 253, 279 ff. HGB abzusetzen.(Dazu etwa OLG Stuttgart, AG 1994, 564, 565; OLG Karlsruhe, AG 1998, 288, 289;… Emmerich in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 6. Aufl., § 304 Rn. 32 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2002 - 3 O 82/93

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Deutsche Effekten- und …

    Gleichwohl wird als Grundlage einer vollen Entschädigung der Aktionäre (vgl. BVerfGE 14, 263 ff., 284 "Feldmühle" zur Abfindung nach S 12 UmwG) der Wert eines Unternehmens von unbegrenzter Lebensdauer regelmäßig-zu ermitteln sein als Summe des Barwerts der zukünftigen Gewinnüberschüsse des betriebsnotwendigen Vermögens (Ertragswert) und des Barwerts der Nettoveräußerungserlöse des betriebsneutralen Vermögens (vgl. - für § 320 AktG - OLG DüSseldorf AG 1995, 84 f.,.84 und - für Verschmelzung - OLG DüSseldort AG 2001, 189 ff. sowie OLG Karlsruhe AG 1998, 288 ff.; zu SS 304 ff. AktG.vgl. OLG Hamburg AG 2001, 479 ff; BayObLG OB 2001, 1928 ff und OLG Frankfurt am Main DB 1989, 469 ff., 469; OLG Düsseldorf AG 1990, 397 ff., 399; OLG Düsseldorf AG 1990, 490 ff., 491; LG Frankfurt am Main AG 1985, - 310 f.).
  • KG, 02.09.1999 - 2 W 2341/97

    Anforderungen an die Durchführung der Beschwerde gegen den Beschluss der Kammer …

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