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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 16.11.1999 - 15 O 91/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6575
LG Bielefeld, 16.11.1999 - 15 O 91/98 (https://dejure.org/1999,6575)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 16.11.1999 - 15 O 91/98 (https://dejure.org/1999,6575)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 16. November 1999 - 15 O 91/98 (https://dejure.org/1999,6575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • archive.org

    AktG § 111
    Pflicht des Aufsichtsrats zum Einschreiten bei Verdacht existenzgefährdender Geschäftspraktiken des Vorstands

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der nach dem Aktiengesetz obliegende Pflicht zur Überwachung der Geschäfte eines Vorstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann haften Aufsichtsräte persönlich? (IBR 2000, 26)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 20
  • WM 1999, 2457
  • BB 1999, 2630
  • AG 2000, 136
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • RG, 07.06.1939 - II 199/38

    1. Zur Darlegungs- und Beweispflicht des Klägers, der ein früheres …

    Auszug aus LG Bielefeld, 16.11.1999 - 15 O 91/98
    Dass dadurch jedenfalls im Zeitraum von etwa einem halben Jahr die Missstände und die damals schon bestehende hohe Überschuldung aufgedeckt worden wäre, liegt nach der Entwicklung ab Anfang Juni 1994 nahe; dass ab Mitte 1993 bis zum Zusammenbruch der B.-AG die Überschuldung um einen Betrag von weit mehr als der Klageforderung gestiegen ist (vgl. RGZ 161, 129, 143), bedarf nach den aus dem Tatbestand ersichtlichen Zahlen keiner näheren Darlegung.

    Damit ist durch das Eingehen dieser Verbindlichkeiten die Überschuldung der B.-AG um den genannten Betrag gesteigert, die B.-AG entsprechend geschädigt worden (vgl. RGZ 161, 129, 142 f.).

  • LG Hamburg, 16.12.1980 - 8 O 229/79
    Auszug aus LG Bielefeld, 16.11.1999 - 15 O 91/98
    Hätte der Aufsichtsrat hingegen, wäre er informiert worden, bei sachgerechter Behandlung der Angelegenheit pflichtgemäß anders reagieren müssen, haftete der Beklagte ohnehin nicht (vgl. LG Hamburg ZIP 1981, 194, 196 f.).

    Wären sämtliche Informationen den anderen Aufsichtsratsmitgliedern unterbreitet worden, hätte es sachgerechter Behandlung und pflichtgemäßer Entscheidung entsprochen (vgl. LG Hamburg ZIP 1981, 194, 196), nicht bis zur turnusmäßigen Aufsichtsratssitzung zuzuwarten, sondern sogleich einzuschreiten.

  • BGH, 15.11.1993 - II ZR 235/92

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer AG; Nichtigkeit von …

    Auszug aus LG Bielefeld, 16.11.1999 - 15 O 91/98
    Die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts steht zwar in der Regel im pflichtgemäßen Ermessen des Aufsichtsrats, das sich jedoch zu einer Pflicht verdichtet, wenn der Aufsichtsrat rechtswidrige Geschäftsführungsmaßnahmen nur noch so verhindern kann (vgl. BGHZ 124, 111, 127 = ZIP 1993, 1862, 1867, dazu EWiR 1994, 9 (Crezelius) ;… Mertens , aaO, § 111 Rz. 79).
  • BGH, 26.03.1956 - II ZR 57/55

    Abberufung des Vorstands nach Vertrauensentzug

    Auszug aus LG Bielefeld, 16.11.1999 - 15 O 91/98
    Denn es drängte sich auf, dass der Vorstand der B.-AG seiner Verpflichtung zur unbedingten Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat (vgl. BGHZ 20, 239, 246) nicht nachgekommen war.
  • LG München I, 05.09.2024 - 5 HKO 17452/21

    Organhaftungsverfahren Wirecard

    Auch wenn dem Aufsichtsrat bei der Frage, inwieweit in Zustimmungsvorbehalt neu statuiert oder gegebenenfalls ein bestehender Vorbehalt verschärft wird, dem pflichtgemäßen Ermessen des Aufsichtsrats obliegt, verdichtet sich dieses Ermessen zu einer Pflicht, wenn gesetzwidrige Geschäftsführungsmaßnahmen nur noch durch Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts verhindert werden können (vgl. BGHZ 124, 111, 126 f. = NJW 1994, 520, 524 = ZIP 1993, 1862, 1867 = DB 1994, 107, 111; LG Bielefeld AG 2000, 136, 138 = ZIP 2000, 20, 25 = BB 1999, 2630, 2632;… Hopt/Roth in: Großkommentar zum AktG, a.a.O., § 111 Rdn. 649;… E. Vetter in: Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch börsennotierte AG, 5. Aufl., Rdn. 27.34).
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