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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 8 W 468/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,58932
OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 8 W 468/97 (https://dejure.org/2000,58932)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.07.2000 - 8 W 468/97 (https://dejure.org/2000,58932)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juli 2000 - 8 W 468/97 (https://dejure.org/2000,58932)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AG 2001, 314
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.1990 - II ZR 226/89

    Fristverlängerung gegenüber außenstehenden, am Spruchstellenverfahren nicht …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 8 W 468/97
    Nachdem die Beteiligten das Verfahren - nach Abschluss eines (außergerichtlichen) materiell-rechtlichen Vergleichs in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 6.7.2000 - allseits in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, hat der Senat nur noch nach § 20 a Abs. 2 FGG i. V. m. § 13 a Abs. 1 FGG über die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen zu entscheiden (vgl. BayObLG, AG 1997, 182 ; BGHZ 112, 382 = NJW 1991, 566;… Hüffer, AktG 4. Aufl. 1999, Rz. 18 f., zu § 306) und dabei auch die maßgeblichen Gegenstandswerte für beide Rechtszuge zu bestimmen.
  • BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 159/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 8 W 468/97
    Nachdem die Beteiligten das Verfahren - nach Abschluss eines (außergerichtlichen) materiell-rechtlichen Vergleichs in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 6.7.2000 - allseits in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, hat der Senat nur noch nach § 20 a Abs. 2 FGG i. V. m. § 13 a Abs. 1 FGG über die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen zu entscheiden (vgl. BayObLG, AG 1997, 182 ; BGHZ 112, 382 = NJW 1991, 566;… Hüffer, AktG 4. Aufl. 1999, Rz. 18 f., zu § 306) und dabei auch die maßgeblichen Gegenstandswerte für beide Rechtszuge zu bestimmen.
  • OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 21 W 34/12

    Bemessung der Barabfindung nach §§ 304 ff. AktG a.F. - Ermittlung des …

    Hierbei kommt es - wie später in § 15 Abs. 1 Satz 2 SpruchG a.F. ausdrücklich geregelt - auf das Interesse aller außenstehenden, von dem Unternehmensvertrag betroffenen Aktionäre an, das in dem Differenzbetrag zwischen der angebotenen und der angemessenen Kompensationszahlung seinen Ausdruck findet (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. November 2006 - 31 Wx 59/06 -, Juris Rn 62; BayObLG, AG 1996, 276; OLG Stuttgart, AG 2001, 314; OLG Hamburg, NZG 2001, 471).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 21 W 26/13

    Bemessung der Barabfindung für außenstehende Aktionäre nach § 305 I AktG

    Hiernach kommt es auf das Interesse aller außenstehenden, von dem Unternehmensvertrag betroffenen Aktionäre an, das in dem Differenzbetrag zwischen der angebotenen und der angemessenen Kompensationszahlung seinen Ausdruck findet (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. November 2006 - 31 Wx 59/06 -, Juris Rn 62; BayObLG, AG 1996, 276; OLG Stuttgart, AG 2001, 314; OLG Hamburg, NZG 2001, 471).
  • OLG München, 17.07.2007 - 31 Wx 60/06

    Berechnung und Ausgleich der Abfindungsansprüche bei Minderheitsgesellschaften

    Bei der Festsetzung des Geschäftswerts stellt die gerichtliche Praxis unter Anwendung des früheren Rechts maßgeblich auf die Differenz ab, die zwischen der vertraglich angebotenen und der angemessenen Leistung je Aktie besteht, multipliziert mit der Anzahl der Aktien, die außenstehende Aktionäre halten (BayObLG AG 1996, 276; OLG Stuttgart AG 2001, 314; OLG Hamburg NZG 2001, 471).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2016 - 21 W 21/14

    Anwendung des Ertragswertverfahrens bei Schätzung der Barabfindung gemäß § 305 …

    Hiernach kommt es auf das Interesse aller außenstehenden, von dem Unternehmensvertrag betroffenen Aktionäre an, das in dem Differenzbetrag zwischen der angebotenen und der angemessenen Kompensationszahlung seinen Ausdruck findet (vgl. OLG München, Beschluss vom 30. November 2006 - 31 Wx 59/06 -, Juris Rn 62; BayObLG, AG 1996, 276; OLG Stuttgart, AG 2001, 314; OLG Hamburg, NZG 2001, 471).
  • OLG München, 30.11.2006 - 31 Wx 59/06

    Anwendung von Bewertungsgrundsätzen für Zeiträume vor deren Inkrafttreten - …

    Im Grundsatz ist er dadurch zu ermitteln, dass die Differenz zwischen der unternehmensvertraglich angebotenen und der (festgesetzten) angemessenen Leistung je Aktie mit der Gesamtzahl der Aktien, die außenstehende Aktionäre halten, vervielfacht wird (BayObLG AG 1996, 276 ; OLG Stuttgart AG 2001, 314; OLG Hamburg NZG 2001, 471).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 5 W 52/09

    Aktienrecht: Auswirkung des Squeeze-out auf das Spruchverfahren

    Hierbei kommt es - wie später in § 15 Abs. 1 Satz 2 SpruchG ausdrücklich geregelt - auf das Interesse aller außenstehenden Aktionäre an, das in dem Differenzbetrag zwischen der angebotenen Zuzahlung und der angemessenen Abfindung seinen Ausdruck findet (OLG München…, Beschluss vom 30. November 2006 - 31 Wx 59/06 -, Juris Rdn. 62; BayObLG AG 1996, 276; OLG Stuttgart AG 2001, 314; OLG Hamburg NZG 2001, 471).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 21 W 63/13

    Angemessene Abfindung gemäß § 305 I AktG

    Hierbei kommt es - wie später in § 15 Abs. 1 Satz 2 SpruchG ausdrücklich geregelt - auf das Interesse aller außenstehenden Aktionäre an, das in dem Differenzbetrag zwischen der angebotenen Zuzahlung und der angemessenen Abfindung seinen Ausdruck findet (vgl. OLG Frankfurt, AG 2010, 798; OLG München…, Beschluss vom 30. November 2006 - 31 Wx 59/06 -, Juris Rdn. 62; BayObLG AG 1996, 276; OLG Stuttgart AG 2001, 314; OLG Hamburg NZG 2001, 471).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 5 W 53/09

    Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bei …

    Hierbei kommt es - wie später in § 15 Abs. 1 Satz 2 SpruchG ausdrücklich geregelt - auf das Interesse aller außenstehenden, von der Eintragung des Squeeze out-Beschlusses in das Handelsregister am 20. August 2002 betroffenen Aktionäre an, das in dem Differenzbetrag zwischen der angebotenen und der angemessenen Abfindung seinen Ausdruck findet (vgl. OLG München…, Beschluss vom 30. November 2006 - 31 Wx 59/06 -, Juris Rdn. 62; BayObLG, AG 1996, 276; OLG Stuttgart, AG 2001, 314; OLG Hamburg, NZG 2001, 471).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2001 - 20 W 4/96

    Aktienrecht - isolierter Beherrschungsvertrag - angemessener Ausgleich für …

    Die gerichtliche Praxis übt das ihr vom Gesetz eingeräumte freie Ermessen dahin aus, dass sie auf die Differenz zwischen der vertraglich angebotenen und der gerichtlich festgesetzten angemessenen Leistung je Aktie, vervielfacht mit der Gesamtzahl der Aktien der außenstehenden Aktionäre, abstellt (vgl. dazu BayObLG DB 2001, 191 = FGPrax 2001, 84; OLG Stuttgart NGZ 2001, 174 und AG 2001, 314).
  • BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 331/01

    Geschäftswert aktienrechtlicher Spruchverfahren bei Eingliederung einer …

    Im Grundsatz ist er dadurch zu ermitteln, dass die Differenz zwischen der unternehmensvertraglich angebotenen und der (festgesetzten) angemessenen Leistung je Aktie mit der Gesamtzahl der Aktien, die außenstehende Aktionäre halten, vervielfacht wird (BayObLG AG 1996, 276; OLG Stuttgart AG 2001, 314 und NZG 2001, 174/175; OLG Hamburg NZG 2001, 471).
  • BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 175/99

    Gegenstandswert im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren

  • BayObLG, 19.09.2001 - 3Z BR 172/99
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