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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1495
BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99 (https://dejure.org/2001,1495)
BayObLG, Entscheidung vom 11.09.2001 - 3Z BR 101/99 (https://dejure.org/2001,1495)
BayObLG, Entscheidung vom 11. September 2001 - 3Z BR 101/99 (https://dejure.org/2001,1495)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AktG § 304; ; AktG § 305

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 304, § 305
    Vorlage an den Bundesgerichtshof bei mehreren Verfahrensgegenständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige weitere Beschwerde; Hauptversammlung; Berherrschte Gesellschaft; Körperschaftssteuer; Ausschüttungsbelastung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1999
  • FGPrax 2001, 253
  • BB 2001, 2183
  • DB 2002, 36
  • AG 2002, 392
  • BayObLGZ 2001, 258
  • NZG 2001, 1137
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (25)

  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 17/90

    Brauerei: Unternehmensbewertung

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99
    Die Beschwerden sind jedoch als unselbständige Anschlussbeschwerden ebenso zulässig (vgl..BayObLG AG 1996, 127;… Hüffer AktG 4. Aufl. 306 Rn. 4;… MünchKommAktG/Bilda 2. Aufl. § 306 Rn. 117) wie die ausdrücklich so bezeichneten weiteren Rechtsmittel der Antragsgegnerinnen vom 2.8.1999.

    Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (BVerfGE 14, 263/284; 100, 289/304 f.; BayObLG AG 1996, 127;… Hüffer AktG § 305 Rn. 18;… MünchKommAktG/Bilda § 305 Rn. 59).

    Dabei wird in sachgerechter Weise als Basiszinssatz der Durchschnitt der Zinssätze herangezogen, die in der Vergangenheit (hier in den letzten 20 Jahren vor dem Stichtag) bei einer Anlage in risikoarmen Wertpapieren zu erzielen war (vgl. BayObLG AG 1996, 127/129; OLG Düsseldorf AG 2000, 323/324 f.; OLG Celle AG 1999, 128/130; OLG Stuttgart AG 2000, 428/431).

    Dieser Umstand muss bei dem Vergleich mit einer Anlage in fest verzinslichen Anleihen berücksichtigt werden, da diese in vollem Umfang der Geldentwertung unterliegen (vgl. BayobLG AG 1996, 127/129; OLG Düsseldorf AG 2000, 323/325;… Großfeld Unternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht 3. Aufl. S. 72 f.;… MünchKommAktG/Bilda § 305 Rn. 79).

    Ein solcher Zuschlag ist bei der Festlegung des Kapitalisierungszinssatzes anzusetzen, wenn nicht schon ein entsprechender Abschlag bei den prognostizierten Erträgen gemacht worden ist (BayObLG AG 1996, 127/129 f.; OLG Düsseldorf AG 2000, 323/325; Hanseatisches OLG Hamburg NZG 2001, 471/473; ablehnend OLG Celle AG 1999, 128/130 f.;… wie hier auch IDW § 1 Rn. 94 ff.).

    Schon dieser Umstand schließt es aus, den in einem anderen Einzelfall gewählten Ansatz, als Anhaltspunkt für den Risikozuschlag abzustellen auf die Differenz zwischen Basiszins und banküblicher Verzinsung von Großkrediten (BayObLG AG 1996, 127/129 f.; vgl. auch HFA 2/1983 Abschnitt B 3), schematisch auf andere Fälle zu übertragen.

    Dieser variable Zinssatz findet auch Anwendung für den Zeitraum vor der Einführung der erwähnten, die Rechtslage nur klarstellenden Vorschrift durch das Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts vom 20.10.1994 (BGBl. 1 3210; vgl. BayObLG AG 1996, 127/131; OLG Celle AG 1999, 128/131; OLG Stuttgart AG 2000, 428/432;… MünchKommAktG/Bilda § 305 Rn. 93).

    Zwar sind Zinsen nach einhelliger Auffassung neben dem Ausgleich nicht für denselben Zeitraum zu zahlen (vgl. BayObLG AG 1996, 127/131; OLG München AG 1998, 239; Ammon FGPrax 1998, 121/122;… MünchKommAktG/Bilda § 305 Rn. 99).

  • OLG Düsseldorf, 19.10.1999 - 19 W 1/96

    Ermittlung des Unternehmenswerts in einem Verfahren betreffend den Ausgleich und …

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99
    Dabei wird in sachgerechter Weise als Basiszinssatz der Durchschnitt der Zinssätze herangezogen, die in der Vergangenheit (hier in den letzten 20 Jahren vor dem Stichtag) bei einer Anlage in risikoarmen Wertpapieren zu erzielen war (vgl. BayObLG AG 1996, 127/129; OLG Düsseldorf AG 2000, 323/324 f.; OLG Celle AG 1999, 128/130; OLG Stuttgart AG 2000, 428/431).

    Dieser Umstand muss bei dem Vergleich mit einer Anlage in fest verzinslichen Anleihen berücksichtigt werden, da diese in vollem Umfang der Geldentwertung unterliegen (vgl. BayobLG AG 1996, 127/129; OLG Düsseldorf AG 2000, 323/325;… Großfeld Unternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht 3. Aufl. S. 72 f.;… MünchKommAktG/Bilda § 305 Rn. 79).

    Ein solcher Zuschlag ist bei der Festlegung des Kapitalisierungszinssatzes anzusetzen, wenn nicht schon ein entsprechender Abschlag bei den prognostizierten Erträgen gemacht worden ist (BayObLG AG 1996, 127/129 f.; OLG Düsseldorf AG 2000, 323/325; Hanseatisches OLG Hamburg NZG 2001, 471/473; ablehnend OLG Celle AG 1999, 128/130 f.;… wie hier auch IDW § 1 Rn. 94 ff.).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin zu 3 ist dabei der Liquidationswert des vom Sachverständigen gesondert bewerteten Vermögens (inaktive bzw. ertragslose ausländische Tochtergesellschaften) nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf AG 2000, 323/325;… MünchKommAktG/Bilda § 304 Rn. 73).

    Gleichwohl kommt eine solche Anpassung des Ausgleichs nicht in Betracht (vgl. OLG Düsseldorf AG 2000, 323/326;… MünchKommAktG/Bilda § 304 Rn. 175; Riegger/Kramer DB 1994, 565; a.A. OLG Zweibrücken AG 1995, 421/422).

  • OLG Celle, 31.07.1998 - 9 W 128/97
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99
    Dabei wird in sachgerechter Weise als Basiszinssatz der Durchschnitt der Zinssätze herangezogen, die in der Vergangenheit (hier in den letzten 20 Jahren vor dem Stichtag) bei einer Anlage in risikoarmen Wertpapieren zu erzielen war (vgl. BayObLG AG 1996, 127/129; OLG Düsseldorf AG 2000, 323/324 f.; OLG Celle AG 1999, 128/130; OLG Stuttgart AG 2000, 428/431).

    Ein solcher Zuschlag ist bei der Festlegung des Kapitalisierungszinssatzes anzusetzen, wenn nicht schon ein entsprechender Abschlag bei den prognostizierten Erträgen gemacht worden ist (BayObLG AG 1996, 127/129 f.; OLG Düsseldorf AG 2000, 323/325; Hanseatisches OLG Hamburg NZG 2001, 471/473; ablehnend OLG Celle AG 1999, 128/130 f.;… wie hier auch IDW § 1 Rn. 94 ff.).

    Dieser variable Zinssatz findet auch Anwendung für den Zeitraum vor der Einführung der erwähnten, die Rechtslage nur klarstellenden Vorschrift durch das Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts vom 20.10.1994 (BGBl. 1 3210; vgl. BayObLG AG 1996, 127/131; OLG Celle AG 1999, 128/131; OLG Stuttgart AG 2000, 428/432;… MünchKommAktG/Bilda § 305 Rn. 93).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99
    Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (BVerfGE 14, 263/284; 100, 289/304 f.; BayObLG AG 1996, 127;… Hüffer AktG § 305 Rn. 18;… MünchKommAktG/Bilda § 305 Rn. 59).

    Dies ist, von einer etwaigen Korrektur anhand des Börsenkurses abgesehen (dazu unten IV. 4), zulässig (vgl. BVerfGE 100, 289/307; OLG Düsseldorf AG 2001, 189/190 m.w.N.).

    Der Verkehrswert der Aktie, der regelmäßig mit dem Börsenwert identisch ist, stellt die untere Grenze des dem Aktionär zu zahlenden Entschädigungsbetrags dar (BVerfGE 100, 289/307 ff.).

  • OLG Zweibrücken, 09.03.1995 - 3 W 133/92

    Unternehmensbewertung im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99
    (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Zweibrücken AG 1995, 421).

    Er sieht sich daran jedoch durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 9.3.1995 Az. 3W 133 und 145/92 (AG 1995, 421) gehindert, da er bei Befolgung der dort geäußerten Rechtsansicht zur Berücksichtigung der Körperschaftssteuerausschüttungsbelastung einen höheren Ausgleich als das Landgericht festsetzen müsste (vgl. dazu unten V. 3).

    Gleichwohl kommt eine solche Anpassung des Ausgleichs nicht in Betracht (vgl. OLG Düsseldorf AG 2000, 323/326;… MünchKommAktG/Bilda § 304 Rn. 175; Riegger/Kramer DB 1994, 565; a.A. OLG Zweibrücken AG 1995, 421/422).

  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99
    Auf die tatsächlichen Erträge, die angesichts des Zeitablaufs zwischenzeitlich verfügbar wären, kommt es wegen des Stichtagsprinzips (§ 305 Abs. 3 Satz 2 AktG) nicht an; vielmehr dürfen bei der Prognoseentscheidung nur solche positiven und negativen Entwicklungen berücksichtigt werden, die bei der Beschlussfassung der Hauptversammlung über den Vertrag zumindest in ihrem Kern bereits angelegt und absehbar waren (vgl. BGH AG 1998, 286/287).

    Dennoch kann im vorliegenden Fall wegen des auch für den Ausgleich geltenden Stichtagsprinzips (vgl. BGH WM 1998, 867/869;… MünchKommAktG/Bilda § 304 Rn. 69) diese Gesetzesänderung keine Berücksichtigung finden.

  • OLG Stuttgart, 04.02.2000 - 4 W 15/98

    Beherrschungsvertrag: Ermittlung des Durchschnittsbörsenkurses zur Bestimmung der …

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99
    Dabei wird in sachgerechter Weise als Basiszinssatz der Durchschnitt der Zinssätze herangezogen, die in der Vergangenheit (hier in den letzten 20 Jahren vor dem Stichtag) bei einer Anlage in risikoarmen Wertpapieren zu erzielen war (vgl. BayObLG AG 1996, 127/129; OLG Düsseldorf AG 2000, 323/324 f.; OLG Celle AG 1999, 128/130; OLG Stuttgart AG 2000, 428/431).

    Dieser variable Zinssatz findet auch Anwendung für den Zeitraum vor der Einführung der erwähnten, die Rechtslage nur klarstellenden Vorschrift durch das Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts vom 20.10.1994 (BGBl. 1 3210; vgl. BayObLG AG 1996, 127/131; OLG Celle AG 1999, 128/131; OLG Stuttgart AG 2000, 428/432;… MünchKommAktG/Bilda § 305 Rn. 93).

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99
    Dabei ist der Börsenkurs zugrunde zu legen, der unter Ausschluss außergewöhnlicher Tagesausschläge oder kurzfristiger sich nicht verfestigender sprunghafter Entwicklungen aus dem Mittel der Börsenkurse der letzten drei Monate vor dem Stichtag gebildet wird (BGH ZIP 2001, 734).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.1998 - 19 W 3/93
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99
    Der Senat hält schließlich die Ausgleichsregelung nicht deshalb für unangemessen, weil sie keine Anknüpfung an die Höhe des körperschaftssteuerliche Ausschüttungsbelastung vorsieht (vgl. OLG Düsseldorf AG 1999, 89/90).
  • OLG Hamburg, 03.08.2000 - 11 W 36/95
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99
    Ein solcher Zuschlag ist bei der Festlegung des Kapitalisierungszinssatzes anzusetzen, wenn nicht schon ein entsprechender Abschlag bei den prognostizierten Erträgen gemacht worden ist (BayObLG AG 1996, 127/129 f.; OLG Düsseldorf AG 2000, 323/325; Hanseatisches OLG Hamburg NZG 2001, 471/473; ablehnend OLG Celle AG 1999, 128/130 f.;… wie hier auch IDW § 1 Rn. 94 ff.).
  • OLG München, 12.11.1997 - 7 U 4229/97

    Aktienrecht: Verzinsung von Barabfindungen

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

  • BGH, 17.01.1991 - VII ZB 13/90

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen im Hinblick auf eine Berichtigung des …

  • BGH, 09.11.1994 - XII ZR 184/93

    Beginn der Berufungsfrist nach Urteilsberichtigung

  • BayObLG, 17.12.1993 - 2Z BR 105/93

    Teilentscheidungen in Wohnungseigentumsverfahren

  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

  • BGH, 09.12.1983 - V ZR 21/83

    Rechtsmittelfrist bei Urteilsberichtigung

  • BVerfG, 10.02.2000 - 2 BvR 2317/99

    Vorlagepflicht an den BGH nach § 28 Abs. 2 FGG wegen der Bemessung von …

  • BGH, 27.10.1983 - VII ZR 41/83

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 19 W 6/98

    Bewertung des Aktienmntausches

  • LG München I, 03.12.1998 - 5 HKO 14889/92

    Festsetzung einer Abfindung gemäß § 5 des Beherrschungs- und …

  • BayObLG, 09.05.1985 - BReg. 1 Z 31/85
  • BayObLG, 20.10.1986 - BReg. 3 Z 76/86

    Berichtigung von Unterschriften nach § 47 PStG

  • OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 21 W 77/14

    Angemessene Abfindung nach § 327b AktG (Betafaktor)

    Unabhängig davon, dass Rechtsprechung und Literatur bereits in anderen Verfahren eine Detailplanungsphase von zwei Jahren gebilligt haben (vgl. OLG Stuttgart BeckRS 2007, 05049; BayObLG NZG 2001, 1137, 1138 zit. nach juris Rn. 21 f., Großfeld, Recht der Unternehmensberatung, 2012, Rn. 432), ziehen die Antragsteller aber zusätzlich nicht hinreichend in Betracht, dass eine über zwei Jahre hinausgehende Planung der X AG nicht existierte.
  • OLG München, 19.10.2006 - 31 Wx 92/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Spruchverfahren - Berechnung des …

    Der Ansatz eines Risikozuschlags ist zwar nicht unumstritten (…vgl. Großfeld, Unternehmens- und Anteilsbewertung 4. Aufl. S. 125f. m.w.N.), aber weitgehend anerkannt (vgl. BayObLG AG 2006, 41/43; DB 2002, 36/37; OLG Düsseldorf AG 2004, 324/329; NZG 2000, 693/696).

    Aus dem Umstand, dass in gerichtlichen Entscheidungen auch höhere Wachstumsabschläge berücksichtigt wurden (etwa BayObLG AG 1996, 127 "Paulaner" - 2, 5 % bei Stichtag 26.5.1982; vgl. aber BayObLG DB 2002, 36/37 - 1 %), lässt sich für den vorliegenden Fall nichts herleiten, weil sowohl die unterschiedlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als auch die zu bewertenden Unternehmen nicht vergleichbar sind.

    Hierbei legt der Senat unter Berücksichtigung von Risiko und Laufzeit den Kapitalisierungszinssatz vor Steuern für die ewige Rente in Höhe von 7 % zugrunde (vgl. BGH AG 2003, 627/629; BayObLG DB 2002, 36/38; OLG Stuttgart AG 2004, 43/47;… KKAktG/Koppensteiner § 304 Rn. 67).

  • OLG München, 26.10.2006 - 31 Wx 12/06

    Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach Ertragswert des Unternehmens bei …

    Der Ansatz eines Risikozuschlags ist zwar nicht unumstritten (…vgl. Großfeld Unternehmens- und Anteilsbewertung 4. Aufl. S. 125 f. m.w.N.), aber weitgehend anerkannt (vgl. BayObLG AG 2006, 41/43; DB 2002, 36/37; OLG Düsseldorf AG 2004, 324/329; NZG 2000, 693/696).

    Aus dem Umstand, dass in gerichtlichen Entscheidungen auch höhere Wachstumsabschläge berücksichtigt wurden (etwa BayObLG AG 1996, 127 "Paulaner" - 2, 5 % bei Stichtag 26.5.1982; vgl. aber BayObLG DB 2002, 36/37 - 1 %), lässt sich für den vorliegenden Fall nichts herleiten, weil sowohl die unterschiedlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als auch die zu bewertenden Unternehmen nicht vergleichbar sind.

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