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Rechtsprechung
   KG, 22.03.2005 - 14 U 248/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3126
KG, 22.03.2005 - 14 U 248/03 (https://dejure.org/2005,3126)
KG, Entscheidung vom 22.03.2005 - 14 U 248/03 (https://dejure.org/2005,3126)
KG, Entscheidung vom 22. März 2005 - 14 U 248/03 (https://dejure.org/2005,3126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG § 93 Abs. 2; KWG § 18
    Zur Haftung des Vorstandsmitgliedes eines Kreditinstitutes bei der Kreditvergabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistung von Schadensersatz wegen pflichtwidrigen Kreditbeschlusses; Umfang der anzuwendenden Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Geschäftsbank; Ein dem Vorstand zuzubilligender weiter Spielraum bei der Leitung der Geschäfte; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1866
  • WM 2005, 1570
  • WM 2005, 1570)
  • AG 2005, 581
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

    Auszug aus KG, 22.03.2005 - 14 U 248/03
    Eine Schadenersatzpflicht des Vorstandes kann damit erst in Betracht kommen, wenn die Grenzen, in denen sich ein von Verantwortungsbewusstsein getragenes, ausschließlich am Unternehmenswohl orientiertes, auf sorgfältiger Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruhendes unternehmerisches Handeln bewegen muss, deutlich überschritten sind, die Bereitschaft, unternehmerische Risiken einzugehen, in unverantwortlicher Weise überspannt worden ist oder das Verhalten des Vorstands aus anderen Gründen als pflichtwidrig gelten muss (BGHZ 135, 244; BGH NZG 2002, 194; BGH NJW 1997, 1926).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Eine gegen die Beschwerdeführer gerichtete Schadensersatzklage wegen der Kreditbewilligung vom Juli 1997 wurde mit rechtskräftigem Urteil des Kammergerichts vom 22. März 2005 (14 U 248/03 -, juris) abgewiesen: Die Beschwerdeführer hätten innerhalb des ihnen zustehenden Entscheidungsspielraums gehandelt und nicht gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen.
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Derartige vernünftige Umstände können insbesondere bei der Gewährung eines Kredites zum Zwecke der Sanierung eines Unternehmens vorliegen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 22.03.2005 - 14 U 248/03 = WM 2005, 1571).

    Rn. 368 Auch bei einem bereits aufgrund eines Sanierungskonzeptes gewährten Sanierungskredit muss die Vermögenslage des Kreditnehmers bei jeder neuen Kreditbewilligung eines Folgekredits zeitnah erneut geprüft werden, so dass nicht darauf abgestellt werden kann, dass in der Vergangenheit bei im Wesentlichen unveränderter Vermögenslage bereits Kredite genehmigt worden waren (vgl. KG Berlin, Urteil vom 22.03.2005 - 14 U 248/03 = WM 2005, 1570, 1572).

  • OLG Frankfurt, 12.12.2007 - 17 U 111/07

    Aktiengesellschaft: Vorstandshaftung wegen pflichtwidrigen Kreditengagements

    Da sich die Beklagten aufgrund der Risikoreportingberichte und der Berichte der Sanierungsberaterin ein klares Bild von der Vermögenslage der B1 AG sowie der Sicherheitenlage verschafft hatten, war damit der Vorschrift des § 18 KWG im Ergebnis genüge getan und die Kreditbewilligung auch unter diesem Gesichtspunkt nicht pflichtwidrig (vgl. KG Berlin, ZIP 2005 S. 1866, 1868).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2018 - 1 U 18/11

    Haftung des Sparkassenvorstands für pflichtwidrige Kreditvergabe: …

    Der Ausfall des Kredits für sich allein kann die Haftung von Vorstandsmitgliedern eines Kreditinstitutes nicht begründen (dazu grundlegend die Arag/Garmenbeck-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21. April 1997 (Urteil vom 21. April 1997, II ZR 175/95, BGHZ 135, 244), fortgeführt durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. März 2005 (Urteil vom 21. März 2005, II ZR 54/03, MDR 2005, 1061 Haftung von Vorstandsmitgliedern einer Genossenschaftsbank) und die Entscheidung des KG Berlin vom 22. März 2005 zum Handlungsspielraum eines Bankvorstands bei Ausreichung von Sanierungskrediten (Urteil vom 22. März 2005, 14 U 248/03, ZIP 2005, 1866))..
  • LG Frankfurt/Main, 04.07.2006 - 5 O 52/05

    Squeeze-out DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG

    Der Auffassung des OLG Düsseldorf ( Beschluss vom 8.11.2004 19 W 9/03 AG 2005, 581 = NZG 2005, 1012) wonach ein ungewichteter Durchschnittskurs zugrunde zu legen ist, kann hier nicht gefolgt werden.
  • LG Frankfurt/Main, 17.01.2006 - 5 O 75/03
    Bei einem Spruchverfahren zu einem Squeeze-out-Fall ist der gewichtete durchschnittliche Börsenkurs i.S.d. § 5 Abs. 1 und 3 WpÜG-Angebotsverordnung zugrunde zu legen (im Anschluss an OLG Frankfurt v. 9.1.2003 - 20 W 434/93 und 20 W 425/93, AG 2003, 581; entgegen OLG Düsseldorf v. 19.3.2003 - 16 W 67/02 , AG 2005, 581).
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