Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 119 AktG
- IWW
- Betriebs-Berater
Beteiligungserwerb ist vorstandsautonome Geschäftsführungsangelegenheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 119
Pflichten des Vorstandes einer Aktiengesellschaft bei Erwerb einer Beteiligung; Abhängigkeit von der Zustimmung der Hauptversammlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Pflichten des Vorstandes einer Aktiengesellschaft bei Erwerb einer Beteiligung; Abhängigkeit von der Zustimmung der Hauptversammlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Wirksame Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats der Commerzbank durch Hauptversammlung 2009
Besprechungen u.ä.
- audit-committee-institute.de
, S. 22 (Entscheidungsbesprechung)
Ungeschriebene Zuständigkeit der Hauptversammlung beim Beteiligungserwerb?
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.12.2009 - 5 O 208/09
- OLG Frankfurt, 22.03.2010 - 5 W 10/10
- OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10
- BGH, 07.02.2012 - II ZR 253/10
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 429
- ZIP 2011, 75
- WM 2011, 116
- BB 2011, 403
- DB 2010, 2788
- AG 2011, 173
- NZG 2011, 62
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (37)
- KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10
Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10
Rn. 186 aa) Die ausweislich des Tatbestands des landgerichtlichen Urteils (LGU 8, 9) unter 1. bis 9. aufgelisteten Fragen sind ebenfalls sämtlich in dem erforderlichen Umfang beantwort, wie der Senat in seinem Beschluss in dem Auskunftsverfahren vom 26.08.2010 - 5 W 3/10 entschieden hat.Rn. 227 aaa) Hinsichtlich der im Tatbestand des angefochtenen Urteils (LGU 9 unten ff) unter "3)" zum Inhalt des Due Diligence-Berichts, "6)" zum Inhalt der mit der X geschlossenen Verträge, "10)" zum Buchwert der Beteiligung an der B zum 31.12.2008, und "23)" zum Inhalt der nicht geänderten Transaktionsvereinbarung in dem Ursprungstransaktionsvertrag kann auf das vorstehend unter 4. b) zum Vorbringen der Kläger zu 1. bis 3. Ausgeführte, namentlich den Senatsbeschluss 5 W 3/10 vom 26.08.2010 verwiesen werden.
Rn. 234 Eine Mitteilung des wesentlichen Inhalts der Fairness Opinion, namentlich bestimmter Parameter für das Angemessenheitsurteil war nicht geboten, weil es bei Gutachten ausreicht, die wesentlichen Ergebnisse mitzuteilen (vgl. Senat, Beschluss vom 26.08.2010 - 5 W 3/10, vgl. vorstehend Seite 53; GroßKommAktG/Decher, a. a. O., § 131, Rz. 219,.
- BGH, 26.04.2004 - II ZR 155/02
Gelatine - Ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeit bei grundlegenden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10
Rn. 60 Nach der in der Literatur überwiegend gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist - als Ergebnis offener Rechtsfortbildung (vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2004 - II ZR 155/02 (Gelatine I), BGHZ 159, 30, Juris-Rz. 45) - ein ungeschriebenes Mitwirkungsrecht der Aktionäre bei Geschäftsführungsmaßnahmen in solchen besonderen Fallgestaltungen anzunehmen, in denen - qualitativ - das Handeln des Vorstandes zwar durch seine Vertretungsmacht, den Wortlaut der Satzung und die nach § 82 Abs. 2 AktG im Innenverhältnis begrenzte Geschäftsführungsbefugnis formal noch gedeckt ist, die Maßnahmen aber "so tief in die Mitgliedsrechte der Aktionäre und deren im Anteilseigentum verkörpertes Vermögensinteresse eingreifen, dass diese Auswirkungen an die Notwendigkeit einer Satzungsänderung heranreichen" und - quantitativ - die in diesem Zusammenhang im Schrifttum genannten auf unterschiedliche Parameter bezogene und zwischen 10% und 50% schwankenden Schwellenwerte überschreiten, weil die beschriebenen Voraussetzungen, die zur Durchbrechung der vom Gesetz vorgesehenen Kompetenz- und Arbeitsteilung führen, vielmehr regelmäßig erst dann erfüllt sein werden, wenn der Bereich, auf den sich die Maßnahme erstreckt, in seiner Bedeutung für die Gesellschaft die Ausmaße der Ausgliederung in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen "Holzmüller"-Fall erreicht (…vgl. BGH, a. a. O., Rz. 41, 48 m. w. N.).Rn. 73 Die Richtgröße ist die Schwelle nach der Holzmüller-Entscheidung (vgl. BGH - II ZR 155/02, a. a. O., Juris-Rz. 48), also 80% der Aktiva (…zustimmend Hüffer, AktG, 9. Aufl. 2010, § 119, Rz. 18b m. w. N.).
Rn. 87 Nicht anders sind auch die Äußerungen der Prozessbevollmächtigten und Berater der Beklagten zu deuten, wenn es heißt, mehrere Einzelmaßnahmen wird man für die Beurteilung der Wesentlichkeit zusammenrechnen müssen, wenn zwischen ihnen ein zeitlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang besteht (…so Krieger, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts AG,/Krieger § 69 Rn. 11 m.w.N) bzw., der BGH habe nicht festgelegt, welche Kennziffer ausschlaggebend ist, ob die Erreichung der 80 %-Schwelle durch nur eine der mehreren diskutierten Kennziffern ausreicht oder dass die 80 %-Grenze selbst in keinem Gesetzestatbestand festgeschrieben sei, vermutlich sind in jedem Einzelfall die verschiedenen Kennziffern in einer wertenden Gesamtschau zu betrachten und zusätzlich insbesondere die qualitativen Faktoren in die Wertung mit einzustellen (vgl. Bungert, BB 2004, 1345, 1347).
- BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02
Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10
Die Auskunftspflicht ist ihrem Zweck entsprechend auf solche Auskünfte beschränkt, die zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich sind (vgl. BGH, NZG 2005, 77, 78; BayObLG, ZIP 1996, 1743, 1744).Maßstab für die Erforderlichkeit eines Auskunftsverlangens ist der Standpunkt eines objektiv urteilenden Aktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur auf Grund allgemein bekannter Tatsachen kennt und daher die begehrte Auskunft als nicht nur unwesentliches Beurteilungselement benötigt (vgl. BGH, NZG 2005, 77, 78;… Hüffer, AktG, 9. Aufl., § 131 Rdn. 12).
- BayObLG, 23.08.1996 - 3Z BR 130/96
Auskunftserzwingungsverfahren nach dem Aktiengesetz
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10
Die Auskunftspflicht ist ihrem Zweck entsprechend auf solche Auskünfte beschränkt, die zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich sind (vgl. BGH, NZG 2005, 77, 78; BayObLG, ZIP 1996, 1743, 1744).Für ihn muss die begehrte Auskunft ein zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung wesentliches Element bilden, wobei in diesem Rahmen auch ergänzende Auskünfte verlangt werden können (vgl. KG, AG 1994, 469; BayObLG, ZIP 1996, 1743, 1744;… Hüffer, AktG, 9. Aufl., § 131 Rdn. 12)..
- BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95
Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10
Rn. 108 Bei dem Erwerb der Y-Bank AG handelt es sich um eine unternehmerische Entscheidung, die Gegenstand des unternehmerischen Ermessensspielraums gemäß § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG ist, dessen Grenzen erst dann überschritten sind, wenn "die Grenzen, in denen sich ein von Verantwortungsbewusstsein getragenes, ausschließlich am Unternehmenswohl orientiertes, auf sorgfältiger Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruhendes unternehmerisches Handeln bewegen muss, deutlich überschritten sind" oder "die Bereitschaft, unternehmerisches Risiko einzugehen, in unverantwortlicher Weise überspannt worden" ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.1997 - II ZR 175/95, BGH 135, 244, Juris-Rz 22). - BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80
Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10
Rn. 68 Hat der Beteiligungserwerb schon nicht die Qualität einer Maßnahme hat, die zu einer ungeschriebenem Mitwirkungsbefugnis der Hauptversammlung führt, ist es ohne Bedeutung, wenn quantitativ die wirtschaftliche Bedeutung der Maßnahme in etwa die Ausmaße wie in der Holzmüller-Entscheidung (BGH, Urteil vom 25.02.1982 - II ZR 174/80 [Holzmüller], BGHZ 83, 122 = NJW 1982, 1703) erreicht. - BGH, 16.02.2009 - II ZR 185/07
Kirch/Deutsche Bank
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10
Rn. 215 Der Senat verkennt nicht, dass er im vorliegenden Anfechtungsprozess nicht an seine auf die Beschwerde des hiesigen Klägers zu 1. gegen den sein Auskunftsbegehren vollumfänglich zurückweisenden Beschluss des Landgerichts ergangene Entscheidung gebunden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16.02.2009 - II ZR 185/07, BGHZ 180, 9, Juris-Rz. 35;… vom 29.11.1982 - II ZR 88/81, BGHZ 86, 1, Juris-Rz. 24 ff.), sieht aber in der Sache zu einer abweichenden Beurteilung keine Veranlassung. - BGH, 14.07.2008 - II ZR 202/07
Haftungsprivilegierung eines GmbH-Geschäftsführers im Rahmen des ihm zustehenden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10
Hiernach ist dem Vorstand ein unternehmerisches Ermessen zuzubilligen, wenn er in der konkreten Entscheidungssituation alle verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausgeschöpft hat, um auf dieser Grundlage die Vor- und Nachteile der bestehenden Handlungsoptionen sorgfältig abzuschätzen und den erkennbaren Risiken Rechnung zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2008 - II ZR 202/07, NZG 2008, 751, Juris-Rz. 11). - OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - 6 W 45/09
IKB Deutsche Industriebank AG: Sonderprüfer soll mögliche Pflichtverletzungen von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10
Rn. 119 Soweit die Kläger (zu 1. bis 3.) geltend machen, in seiner "IKB"-Entscheidung habe das OLG Düsseldorf (ZIP 2010, 28, Juris-Rz 45) hervorgehoben, bereits die übermäßige Komplexität und Intransparenz des Verbriefungssegments als solche bedinge nahezu die Unmöglichkeit für den Vorstand, Entscheidungen auf ausreichender Informationsgrundlage zu treffen, rechtfertigt das mangels Vergleichbarkeit der entscheidungsrelevanten Sachverhalte vorliegend nicht den Schluss auf eine Pflichtverletzung des Vorstands der Beklagten. - BGH, 24.04.2006 - II ZR 30/05
Mitteilungspflichten der Gründungsaktionäre; Rechtsfolgen der Nichterfüllung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10
Nach den allgemeinen Grundsätzen des Prozessrechts trägt auch hinsichtlich des Anfechtungsgrundes, auf den er seine Klage stützen will, der Kläger die Darlegungslast (vgl. BGH, Urteil vom 24.04.2006 - II ZR 30/05, AG 2006, 501, Juris-Rz. 21). - OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 5 W 57/09
Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des …
- BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84
Anspruch des GmbH-Geschäftsführers auf Entlastung
- BGH, 03.12.2001 - II ZR 308/99
Sorgfaltspflicht des Vorstandes einer Genossenschaftsbank bei der Kreditvergabe; …
- BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 636/95
Aktienrechtlicher Auskunftsanspruch und Eigentumsgarantie
- BGH, 18.06.2007 - II ZB 23/06
Niederlage für sog. "Berufsaktionäre": Grundsatz der Kostenparallelität gilt …
- OLG Frankfurt, 17.07.2007 - 5 U 229/05
Aktienrecht: Anfechtung einer Hauptversammlung wegen behaupteter …
- OLG Jena, 12.10.2006 - 6 W 452/06
Freigabeverfahren nach AktG
- OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 5 W 32/09
Abfindung außenstehender Aktionäre beim Squeeze-Out: Bemessung der Abfindung über …
- OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 33/09
Spruchverfahren nach Verschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses
- BGH, 29.11.1982 - II ZR 88/81
Beschlußanfechtung wegen Auskunftsverweigerung
- OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 5 W 35/09
Squeeze-Out: Angemessenheit einer Barabfindung
- OLG Frankfurt, 07.09.2010 - 5 U 187/09
Zur analogen Anwendung von § 246 I AktG
- BGH, 07.04.1960 - II ZR 143/58
Auskunftsanspruch des Aktionärs
- BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00
Fristwahrung für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das …
- BayObLG, 20.03.1996 - 3Z BR 324/95
Umfang des Auskunftsrechts der Aktionäre; Verpflichtung zur Auskunft über …
- KG, 30.06.1994 - 2 W 4531/93
Beteiligungen: Auskunftsrecht des Aktionärs
- BGH, 05.03.1959 - II ZR 153/58
Rechtsmittel
- Drs-Bund, 18.11.2008 - BT-Drs 16/10985
- BGH, 20.11.2006 - II ZR 226/05
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen …
- BGH, 09.11.2009 - II ZR 154/08
Zulassung einer Revision aufgrund der Anfechtbarkeit eines Entlastungsbeschlusses
- LG Frankfurt/Main, 15.12.2009 - 5 O 208/09
Aktienrecht: Nebeninterventionsfrist bei einer Nichtigkeitsklage; …
- OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 20 W 1/05
Aktiengesellschaft: Anforderungen an die Ermächtigung eines Minderheitsaktionärs …
- OLG Frankfurt, 22.03.2010 - 5 W 10/10
Nebeninterventionsfrist nach § 246 Abs. 2 Satz 2 AktG
- OLG Frankfurt, 17.02.2009 - 5 W 40/08
Aktiengesellschaft: Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters in Schriftform
- OLG Frankfurt, 21.06.2007 - 5 U 34/07
Aktiengesellschaft: Auslegung einer Konzernöffnungsklausel
- OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 5 U 152/08
Aktiengesellschaft: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen …
- OLG Frankfurt, 27.04.2007 - 5 U 34/07
Aktiengesellschaft: Auslegung einer Konzernöffnungsklausel
- OLG Stuttgart, 29.02.2012 - 20 W 5/11
Auskunftsrecht des Aktionärs einer börsennotierten Gesellschaft: Erforderlichkeit …
Die Antragsgegnerin hat im Einzelnen vorgetragen, dass aus der für die Feststellung einer Pflichtverletzung bei unternehmerischen Entscheidungen maßgeblichen ex-ante-Perspektive (vgl. dazu OLG Frankfurt, AG 2011, 173 [juris Rz. 108];… Krieger/Sailer-Coceani in Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 93 Rz. 13;… Fleischer in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 93 Rz. 81) im Januar 2009 keine Anhaltspunkte dafür bestanden hätten, dass sich die Verhandlungen über eine Verlängerung des syndizierten Kredits schwierig gestalten würden, und dass sie den kreditgewährenden Banken Anfang 2009 eine Besicherung durch die von ihr zwischenzeitlich erworbenen Aktien anbieten konnte, während der syndizierte Kredit bislang noch ungesichert war (Bl. 1078).Die Verantwortbarkeit der Eingehung eines Risikos ist aber nicht ex post anhand eines worst-case-Szenarios, sondern anhand einer ex-ante-Betrachtung unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einer Verwirklichung des Risikos zu beurteilen (OLG Frankfurt, AG 2011, 173 [juris Rz. 108];… Krieger/Sailer-Coceani in Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 93 Rz. 13;… Fleischer in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 93 Rz. 81;… gegen eine worst-case-Betrachtung schon OLG Stuttgart, AG 2011, 93 [juris Rz. 683]).
- LG Stuttgart, 17.05.2011 - 31 O 30/10
Voraussetzungen für die Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses einer …
Ob ein unverantwortliches Risiko eingegangen wurde, lässt sich nicht alleine aufgrund der Eignung der Maßnahme auf ihre Bestandsgefährdung bei Zugrundelegung eines worst-case-Szenarios beurteilen, sondern bedarf einer Einzelfallbetrachtung (…Fleischer a.a.O.;… ders. in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 93 Rn. 80 ff; vgl. auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung BGHZ 135, 244, Juris Rn. 9, ebenso OLG Frankfurt Urteil vom 07.12.2010, 5 U 29/10, Juris Rn. 108).Dieses Beratungs- und Abstimmungsgeheimnis greift auch gegenüber der Hauptversammlung ein, so dass nicht über das Auskunftsrecht nach § 131 AktG Angaben zu den Aufsichtsratssitzungen erzwungen werden können (allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Literatur: OLG Stuttgart AG 1995, 234, 235, bestätigt durch BVerfG ZIP 1999, 1798; OLG Frankfurt, Urteil vom 07.12.2010, 5 U 29/10, Juris Rn. 220;… LG Mannheim a.a.O.;… Lutter, Information und Vertraulichkeit im Aufsichtsrat, 3. Aufl., Rn. 533, 473;… Spindler in K.Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 131 Rn. 52;… Kersting in KK-AktG, 3. Aufl. § 131 Rn. 244, 374; Mutter, Auskunftsansprüche des Aktionärs in der HV, S. 19;… Kubis a.a.O. § 131 Rn. 172;… § 118 Rn. 76;… Decher in GroßKomm-AktG, 4. Aufl., § 131 Rn. 131).
- LG München I, 31.07.2020 - 5 HKO 9709/19
Hauptversammlung, Einkommen, Fonds, Gesellschaft, Aufsichtsrat, Marke, Auskunft, …
Aus diesem Grund war die Auskunft auch nicht zur sachgemäßen Beurteilung der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich (vgl. OLG Frankfurt Urteil vom 7.12.2010, Az. 5 U 29/10;… Decher in: Großkommentar zum AktG, a.a.O., § 131 Rdn. 151).Detailauskünfte und Ausforschungen, mit denen das Verhalten der Verwaltung im Einzelnen durch die Aktionäre hinterfragt werden soll, sind auch bei konkreten Anhaltspunkten für ein pflichtwidriges Verhalten der Verwaltung regelmäßig nicht zur Beurteilung der Entlastung erforderlich (vgl. OLG Frankfurt Urteil vom 7.12.2010, Az. 5 U 29/10;… Decher in: Großkommentar zum AktG, a.a.O., § 131 Rdn. 140).
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