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Rechtsprechung
   KG, 05.01.2012 - 2 W 95/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1413
KG, 05.01.2012 - 2 W 95/11 (https://dejure.org/2012,1413)
KG, Entscheidung vom 05.01.2012 - 2 W 95/11 (https://dejure.org/2012,1413)
KG, Entscheidung vom 05. Januar 2012 - 2 W 95/11 (https://dejure.org/2012,1413)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers für eine Aktiengesellschaft: Klärung umstrittener Rechtsfragen als Verfahrenszweck; Rechtsschutzbedürfnis bei unstreitigem Sachverhalt

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern bei unstreitigem Sachverhalt

  • Betriebs-Berater

    Zweck der gerichtlichen Bestellung von Sonderprüfern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG ! 142 Abs. 2
    Voraussetzungen der gerichtlichen Bestellung eines Sonderprüfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrecht, Gesellschaftsrecht, Rechtsschutzbedürfnis, Schadensersatzanspruch, Sonderprüfung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zweck der gerichtlichen Bestellung von Sonderprüfern

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zweck der gerichtlichen Bestellung von Sonderprüfern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der gerichtlichen Bestellung eines Sonderprüfers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 672
  • BB 2012, 586
  • AG 2012, 412
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Celle, 08.11.2017 - 9 W 86/17

    Gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers hinsichtlich Pflichtverletzungen von …

    Gerade im Lichte des Regelungszwecks des § 142 AktG, nämlich dem Minderheitenschutz Rechnung zu tragen (…vgl. OLG München, 31 Wx 14/10, Beschluss vom 11. Mai 2010, Rn. 5 bei juris; KG, 2 W 95/11, Beschluss vom 5. Januar 2012, Rn. 29 bei juris;… OLG Frankfurt, 21 W 16/11, Beschluss vom 13. Januar 2011, Rn. 66 bei juris, m. w. N), und des allgemeinen Rechtsstaatlichkeitsgebots des Grundgesetzes erscheint eine andere Auslegung nicht denkbar.
  • OLG Hamburg, 10.09.2013 - 2 W 5/13

    Pflichtteilsanspruch: Erfüllung eines Auskunftsverlangens des …

    Dieses Verfahren hat geendet mit dem nicht anfechtbaren Beschluss des Senates in der Sache 2 W 95/11 vom 16.11.2011.

    Dieses Verfahren hat geendet mit dem nicht anfechtbaren Beschluss des Senates in der Sache 2 W 95/11 vom 16.11.2011.

  • OLG Celle, 28.04.2020 - 9 W 69/19

    Abänderung der Anordnung einer Sonderprüfung und Bestellung eines anderen …

    Gerade im Lichte des Regelungszwecks des § 142 AktG, nämlich dem Minderheitenschutz Rechnung zu tragen (…vgl. OLG München, 31 Wx 14/10, Beschluss vom 11. Mai 2010, Rn. 5 bei juris; KG, 2 W 95/11, Beschluss vom 5. Januar 2012, Rn. 29 bei juris;… OLG Frankfurt, 21 W 16/11, Beschluss vom 13. Januar 2011, Rn. 66 bei juris, m. w. N), und des allgemeinen Rechtsstaatlichkeitsgebots des Grundgesetzes erscheint eine andere Auslegung nicht denkbar.
  • LG München I, 14.07.2017 - 5 HKO 14714/16

    Nichtigkeitsklagen gegen Aufsichtsratswahl und Sonderprüfung

    Zwar ist davon auszugehen, dass eine Sonderprüfung nicht dazu dienen kann, Rechtsfragen einer isolierten Klärung zuzuführen (vgl. KG ZIP 2012, 672, 673 = AG 2012, 412, 413; OLG Stuttgart AG 2009, 169, 171; OLG Frankfurt AG 2011, 755, 758 = ZIP 2011, 1764, 1770 f. = WM 2011, 2279, 2286 = DB 2011, 1626, 1631;… Rieckers/Vetter in: Kölner Kommentar zum AktG, a.a.O., § 142 Rdn. 24;… Schröer in: Münchener Kommentar zum AktG, 3. Aufl., § 142 Rdn. 7;… Spindler in: Schmidt/Lutter, AktG, a.a.O., § 142 Rdn. 8).
  • OLG München, 16.05.2018 - 7 U 2752/17

    Wirksamkeit zweier Beschlüsse einer Hauptversammlung

    Es ist zwar zutreffend, dass eine Sonderprüfung nicht dazu dienen kann, Rechtsfragen einer isolierten Klärung zuzuführen (vgl. KG ZIP 2012, 672, 673 = AG 2012, 412, 413; OLG S2.
  • OLG München, 27.06.2018 - 7 U 2752/17

    Wirksamkeit zweier Beschlüsse einer Hauptversammlung

    Es ist zwar zutreffend, dass eine Sonderprüfung nicht dazu dienen kann, Rechtsfragen einer isolierten Klärung zuzuführen (vgl. KG ZIP 2012, 672, 673 = AG 2012, 412, 413; OLG Stuttgart AG 2009, 169, 171; OLG Frankfurt AG 2011, 755, 758 = ZIP 2011, 1764, 1770 f. = WM 2011, 2279, 2286 = DB 2011, 1626, 1631;… Rieckers/Vetter in: Kölner Kommentar zum AktG , a.a.O., § 142 Rdn. 24;… Schröer in: Münchener Kommentar zum AktG , 3. Aufl., § 142 Rdn. 7;… Spindler in: Schmidt/Lutter, AktG , a.a.O., § 142 Rdn. 8).
  • LG Berlin II, 04.03.2025 - 102 O 33/23

    Anforderungen an gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers für …

    Aus dem Vortrag des Antragstellers muss sich aus diesem Grunde zwingend ergeben, welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn über die bereits bekannten Tatsachenabläufe hinaus eine Sonderprüfung bringen könnte (vgl. KG, AG 2012, 412, 413 ).

    In jedem Fall zielt die Sonderprüfung darauf ab, die tatsächlichen Grundlagen für mögliche rechtliche Konsequenzen (Anspruchserhebung, Abberufung etc.) aufzuhellen (vgl. KG, Beschluss vom 5. Januar 2012, 2 W 95/11 , Tz. 28 zitiert nach juris).

  • KG, 17.04.2026 - 14 W 31/25
    Davon kann nur ausgegangen werden, wenn allein noch die rechtliche Bewertung mit dem Antrag geklärt werden soll und die insoweit allein maßgebenden Tatsachen unstreitig sind (vgl. KG, Beschluss vom 5. Januar 2012 - 2 W 95/11 - zu B II 1 b).
  • KG, 16.01.2026 - 14 W 31/25

    Beabsichtigte Zurückweisung der Beschwerde der Antragstellerin ohne einen …

    Davon kann nur ausgegangen werden, wenn allein noch die rechtliche Bewertung mit dem Antrag geklärt werden soll und die insoweit allein maßgebenden Tatsachen unstreitig sind (vgl. KG, Beschluss vom 5. Januar 2012 - 2 W 95/11 - zu B II 1 b).
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