Weitere Entscheidung unten: KG, 29.01.2004

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.08.2004 - 14 W 511/04   

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https://dejure.org/2004,22879
OLG Koblenz, 09.08.2004 - 14 W 511/04 (https://dejure.org/2004,22879)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.08.2004 - 14 W 511/04 (https://dejure.org/2004,22879)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. August 2004 - 14 W 511/04 (https://dejure.org/2004,22879)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Übergangsrecht: §§ 61, 11 RVG: Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2005, 76
  • AGS 2004, 443
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19

    Vereinfachtes Vergütungsfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung der Einwendung

    So wurden in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Beispiel das Bestreiten des Mandanten, dem Rechtsanwalt einen entsprechenden Auftrag erteilt zu haben (OLG Koblenz NJOZ 2005, 1689, 1690; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 25. April 2016 - 1 BvR 1255/14 - juris Rn. 4), die Aufrechnung des Auftraggebers gegen die zur Festsetzung angemeldete Vergütungsforderung mit einer Gegenforderung (OLG Frankfurt JurBüro 2017, 409), die Behauptung, der Rechtsanwalt habe die geltend gemachte Vergütungsforderung gestundet (OLG Naumburg AGS 2017, 117) oder die Erfüllung der zur Festsetzung angemeldeten Vergütungsforderung (OLG Köln JurBüro 2012, 654, 655) als nicht gebührenrechtliche Einwendungen beurteilt.
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 5 KO 121/13

    Erinnerungsverfahrens gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss: Keine Aufhebung

    Dies gilt aber nicht, wenn die Einwendung offensichtlich aus der Luft gegriffen ist, weil sich - wie hier - aus den aktenkundigen Schreiben und Unterlagen zweifelsfrei ergibt, dass der Mandant den Rechtsanwalt bevollmächtigt und beauftragt hat [OLG Koblenz, Beschluss vom 09. August 2004 - 14 W 511/04 - JurBüro 2004, S. 592; Mayer , in: Mayer/Kroiß, RVG, 5. Auflage, Baden-Baden 2012, § 11 RVG RdNr. 109 m.w.N.].
  • OLG Jena, 15.01.2015 - 1 W 9/15

    Rechtsanwaltsvergütung: Beachtlichkeit der Einwendung fehlender Beauftragung

    Schon das Bestreiten eines Auftrags ist eine nicht gebührenrechtliche Einwendung (OLG Koblenz JurBüro 2004, 592).
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Rechtsprechung
   KG, 29.01.2004 - 19 WF 257/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24707
KG, 29.01.2004 - 19 WF 257/03 (https://dejure.org/2004,24707)
KG, Entscheidung vom 29.01.2004 - 19 WF 257/03 (https://dejure.org/2004,24707)
KG, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 19 WF 257/03 (https://dejure.org/2004,24707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verbindlichkeit der Bestimmung des Gebührensatzes für die Rahmengebühren des § 118 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Abweichung vom Mittelwert wegen geringer Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse eines Kindesvaters; Bindung des Anwaltes an ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2004, 443
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 4 WF 138/01

    Rahmengebühr ; Vergleichsgebühr ; Mittelgebühr ; Anwaltsgebühr;

    Auszug aus KG, 29.01.2004 - 19 WF 257/03
    Liegt eine solche Ermessensentscheidung nicht vor, ist die von dem Rechtsanwalt vorgenommene Gebührenbestimmung gem. § 12 Abs. 1 S. 2 BRAGO unbillig und damit nicht verbindlich, auch wenn die geltend gemachten Gebühren die Toleranzgrenze von 20% nicht überschreiten (vgl. OLG Düsseldorf, OLGReport Düsseldorf 2002, 76; Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Aufl., § 12 RdNr. 9).
  • OLG Koblenz, 03.12.1992 - 14 W 655/92

    Beweisgebühr; Beiziehung von Akten; Tatsachenbehauptung; Feststellungen

    Auszug aus KG, 29.01.2004 - 19 WF 257/03
    Ob der Ansicht des OLG Köln (siehe AGS 1993, 34) zu folgen ist, wonach sich der Rechtsanwalt ausnahmsweise die Geltendmachung einer weitergehenden Rahmengebühr für den Fall der nicht rechtzeitigen Erfüllung der zunächst bestimmten Rahmengebühr vorbehalten kann, bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Frankfurt, 07.02.2020 - 27 U 1/16

    Zur anwaltlichen Abrechnung in Familiensachen und Bestimmung des Gegenstandswerts

    Ist dieses Gestaltungsrecht ausgeübt worden, ist der Rechtsanwalt hieran dergestalt gebunden, dass das eingeräumte Ermessen im Hinblick auf die prinzipielle Unwiderruflichkeit der Rechtsausübung verbraucht und ihm eine nachträgliche Erhöhung der Rahmengebühr abgesehen vom Eingreifen von Irrtums- oder Täuschungstatbeständen verwehrt bleibt (ebd.; OLG Hamburg AG kompakt 2012, 86; OLG Köln AGS 2009, 525; KG NJOZ 2004, 1597).
  • LG Potsdam, 26.11.2012 - 24 Qs 118/11

    Vergütungsfestsetzung für den Strafverteidiger in Bußgeldverfahren wegen einer

    Eine zu tolerierende Gebührenbestimmung durch den Rechtsanwalt liegt auch bei Nichtüberschreiten der "Toleranzgrenze" von 20 % nur dann vor, wenn diese aufgrund der Umstände des Einzelfalles in Verbindung mit den im Gesetz genannten Bemessungskriterien erfolgt (vgl. KG AGS 2004, 443).
  • AG Coburg, 14.10.2011 - 12 C 1040/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr bei unterdurchschnittlichem Verkehrsunfall

    Zum anderen gilt dies auch nur, wenn überhaupt Ermessen ausgeübt worden ist (KG Berlin AGS 2004, 443).
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