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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.2000 - III ZA 6/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8301
BGH, 30.11.2000 - III ZA 6/00 (https://dejure.org/2000,8301)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2000 - III ZA 6/00 (https://dejure.org/2000,8301)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2000 - III ZA 6/00 (https://dejure.org/2000,8301)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    ZPO § 117 Abs. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor Ablauf der Rechtsmittelfrist für einen gestellten Prozeßkostenhilfeantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2002, 210
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus BGH, 30.11.2000 - III ZA 6/00
    Nur wenn diese ausreichende Darlegung innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgt, ist die Versäumung dieser Frist vom Antragsteller nicht verschuldet (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Mai 1994 - XII ZB 21/94 - NJW 1994, 2097, 2098).
  • BGH, 24.11.1999 - XII ZB 134/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Prozeßkostenhilfeantrag des …

    Auszug aus BGH, 30.11.2000 - III ZA 6/00
    Bei dieser Sachlage sind die förmlichen Mindestvoraussetzungen, die an ein Prozeßkostenhilfegesuch zu stellen sind, damit es Grundlage einer späteren Wiedereinsetzung sein kann, nicht erfüllt (vgl. BGH, Beschluß vom 24. November 1999 - XII ZB 134/99 - NJW-RR 2000, 879).
  • BGH, 27.11.2007 - VI ZB 81/06

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung bei Beantragung von Prozesskostenhilfe für …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Vornahme einer die Frist wahrenden Handlung verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1999 - VI ZB 10/99 - VersR 2000, 383; vom 18. Februar 1992 - VI ZB 49/91 - VersR 1992, 897 f.; BGH, Beschlüsse vom 21. September 2005 - IV ZB 21/05 - FamRZ 2005, 2062; vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03 - FamRZ 2004, 699; vom 30. November 2000 - III ZA 6/00 - AGS 2002, 210).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZB 26/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Anwendbarkeit der Bestimmung über die Anrechnung einer …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag so lange als ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Vornahme einer die Frist wahrenden Handlung verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. November 2007 - VI ZB 81/06, FamRZ 2008, 400 Rn. 14; vom 6. Juli 1999 - VI ZB 10/99, VersR 2000, 383; vom 18. Februar 1992 - VI ZB 49/91, VersR 1992, 897 f.; BGH, Beschlüsse vom 21. September 2005 - IV ZB 21/05, FamRZ 2005, 2062 f.; vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, FamRZ 2004, 699 und vom 30. November 2000 - III ZA 6/00, AGS 2002, 210).
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