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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.02.2003 - 5 W 9/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15709
OLG Köln, 24.02.2003 - 5 W 9/03 (https://dejure.org/2003,15709)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.02.2003 - 5 W 9/03 (https://dejure.org/2003,15709)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Februar 2003 - 5 W 9/03 (https://dejure.org/2003,15709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 3 O 483/02
  • OLG Köln, 24.02.2003 - 5 W 9/03

Papierfundstellen

  • AGS 2003, 205
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2003 - 5 W 9/03
    Da nach neuerer Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 10. Dezember 02 - X ARZ 208/02 -), die der erkennende Senat schon früher für richtig erachtet hat (vgl. NJW-RR 99, 1081, 1082), das nach § 32 ZPO örtlich zuständige Gericht den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden hat, wenn es sich um einen einheitlichen prozessualen Anspruch handelt, was hier der Fall ist, besteht für eine Gerichtsstandsbestimmung kein Raum mehr.
  • BGH, 19.02.2002 - X ARZ 334/01

    Finanzprodukte für Kindergärtnerin - § 32 ZPO, zur Frage, ob - in Abweichung von …

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2003 - 5 W 9/03
    Diese Darlegung genügt, um den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) zu begründen (vgl. dazu BGH NJW 2002, 1425).
  • BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2003 - 5 W 9/03
    Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen (vgl. BGH MDR 1987, 735).
  • OLG Köln, 06.11.1998 - 5 W 92/98

    Zuständigkeit des Gerichts kraft Sachzusammenhangs

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2003 - 5 W 9/03
    Da nach neuerer Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 10. Dezember 02 - X ARZ 208/02 -), die der erkennende Senat schon früher für richtig erachtet hat (vgl. NJW-RR 99, 1081, 1082), das nach § 32 ZPO örtlich zuständige Gericht den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden hat, wenn es sich um einen einheitlichen prozessualen Anspruch handelt, was hier der Fall ist, besteht für eine Gerichtsstandsbestimmung kein Raum mehr.
  • OLG Köln, 13.03.2007 - 5 W 87/06

    Anwaltsgebühren bei kostenpflichtiger Zurückweisung des Antrags auf …

    Diese Kostengrundentscheidung bedeutete allerdings noch nicht automatisch, dass tatsächlich Kosten zu erstatten seien, denn für die Kostengrundentscheidung ist es unerheblich, ob im Streitfall tatsächlich Gebühren oder Auslagen angefallen sind oder nicht (…BGH aaO, a.E.; anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 24.2.2003 - 5 W 9/03 - AGS 2003, 205; die gegenteilige Auffassung von Schneider AGS 2003, 205 ist nicht verständlich).
  • OLG Celle, 23.01.2009 - 2 W 2/09

    Kosten eines Verfahrens der Gerichtsstandsbestimmung

    OLG Koblenz OLGR 2000, 419 und 2006, 701. OLG Köln AGS 2003, 205, OLG Karlsruhe OLGR 2008, 280).
  • OLG Dresden, 14.07.2005 - 1 AR 120/04

    Rechtsanwaltsvergütung; Gerichtsstandsbestimmungsverfahren

    Ausgehend von dem vorgenannten Grundsatz, dass das RVG erfolgsabhängige Gebühren nur in Ausnahmefällen zulässt, muss die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RVG dahingehend verstanden werden, dass sie nach dem Ausgang des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht unterscheidet, vielmehr allein darauf abstellt, dass ein (Prozess-)Verfahren im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 überhaupt anhängig ist (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 23.05.2005, Az.: 3 W 0531/05; a.A.: BayObLG NJW-RR 2000, 141;… Ebert in Mayer/Kroiß, RVG, Rdnr. 45 zu § 19; OLG Köln AGS 2003, 205; so auch noch OLG Dresden, Beschluss vom 30.03.2005, Az.: 1 AR 0120/04).
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