Rechtsprechung
| OLG Köln, 24.02.2003 - 5 W 9/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung wegen Täuschung; Vermögensverfügung im strafrechtlichen Sinne; Begründung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn - 3 O 483/02
- OLG Köln, 24.02.2003 - 5 W 9/03
Papierfundstellen
- AGS 2003, 205
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02
Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung
Auszug aus OLG Köln, 24.02.2003 - 5 W 9/03
Da nach neuerer Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 10. Dezember 02 - X ARZ 208/02 -), die der erkennende Senat schon früher für richtig erachtet hat (vgl. NJW-RR 99, 1081, 1082), das nach § 32 ZPO örtlich zuständige Gericht den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden hat, wenn es sich um einen einheitlichen prozessualen Anspruch handelt, was hier der Fall ist, besteht für eine Gerichtsstandsbestimmung kein Raum mehr. - BGH, 19.02.2002 - X ARZ 334/01
Finanzprodukte für Kindergärtnerin - § 32 ZPO, zur Frage, ob - in Abweichung von …
Auszug aus OLG Köln, 24.02.2003 - 5 W 9/03
Diese Darlegung genügt, um den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) zu begründen (vgl. dazu BGH NJW 2002, 1425). - BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86
Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens
Auszug aus OLG Köln, 24.02.2003 - 5 W 9/03
Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen (vgl. BGH MDR 1987, 735). - OLG Köln, 06.11.1998 - 5 W 92/98
Zuständigkeit des Gerichts kraft Sachzusammenhangs
Auszug aus OLG Köln, 24.02.2003 - 5 W 9/03
Da nach neuerer Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 10. Dezember 02 - X ARZ 208/02 -), die der erkennende Senat schon früher für richtig erachtet hat (vgl. NJW-RR 99, 1081, 1082), das nach § 32 ZPO örtlich zuständige Gericht den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden hat, wenn es sich um einen einheitlichen prozessualen Anspruch handelt, was hier der Fall ist, besteht für eine Gerichtsstandsbestimmung kein Raum mehr.
- OLG Köln, 13.03.2007 - 5 W 87/06
Anwaltsgebühren bei kostenpflichtiger Zurückweisung des Antrags auf …
Diese Kostengrundentscheidung bedeutete allerdings noch nicht automatisch, dass tatsächlich Kosten zu erstatten seien, denn für die Kostengrundentscheidung ist es unerheblich, ob im Streitfall tatsächlich Gebühren oder Auslagen angefallen sind oder nicht (…BGH aaO, a.E.; anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 24.2.2003 - 5 W 9/03 - AGS 2003, 205; die gegenteilige Auffassung von Schneider AGS 2003, 205 ist nicht verständlich). - OLG Celle, 23.01.2009 - 2 W 2/09
Kosten eines Verfahrens der Gerichtsstandsbestimmung
OLG Koblenz OLGR 2000, 419 und 2006, 701. OLG Köln AGS 2003, 205, OLG Karlsruhe OLGR 2008, 280). - OLG Dresden, 14.07.2005 - 1 AR 120/04
Rechtsanwaltsvergütung; Gerichtsstandsbestimmungsverfahren
Ausgehend von dem vorgenannten Grundsatz, dass das RVG erfolgsabhängige Gebühren nur in Ausnahmefällen zulässt, muss die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RVG dahingehend verstanden werden, dass sie nach dem Ausgang des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht unterscheidet, vielmehr allein darauf abstellt, dass ein (Prozess-)Verfahren im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 überhaupt anhängig ist (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 23.05.2005, Az.: 3 W 0531/05; a.A.: BayObLG NJW-RR 2000, 141;… Ebert in Mayer/Kroiß, RVG, Rdnr. 45 zu § 19; OLG Köln AGS 2003, 205; so auch noch OLG Dresden, Beschluss vom 30.03.2005, Az.: 1 AR 0120/04).
- OLG Köln, 10.11.2006 - 5 W 87/06
Kostenfestsetzung von Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; …
Genauso hat der 5. Senat des Oberlandesgerichts Köln am 24.03.2003 - 5 W 9/03 - entschieden. - OLG Koblenz, 28.03.2006 - 4 SmA 48/05
Gerichtsstandsbestimmung: Beschlussergänzung bei unterbliebener …
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren ist mit 1/10 des Streitwertes in der Hauptsache zu bestimmen (OLG Köln AGS 2003, 205; OLG Frankfurt OLGR 2005, 568; BayObLG v. 30.06.2004 - 1Z AR 075/04; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 1706; a.A. KG Berlin v. 5.1.2006 - 28 AR 166/05 - 1/4 des Hauptsachestreitwertes; OLG Karlsruhe v. 30.09.2005 - 19 AR 16/05 - 1/5 des Hauptsachestreitwertes). - OLG Celle, 14.04.2009 - 2 W 97/09 Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs liegt also in einem Verfahren, in dem der Antrag zur Bestimmung des zuständigen Gerichts zurückgewiesen wird, stets eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG vor (so auch: BayObLG NJW-RR 2000, 141; OLG Köln AGS 2007, 229; OLG Koblenz OLGR 2000, 419 und 2006, 701; OLG Köln AGS 2003, 205, OLG Karlsruhe OLGR 2008, 280).
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