Rechtsprechung
| LG Kempten, 23.01.2003 - 1 Qs 11/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Gebührenanspruch des Verteidigers bei Einstellung des Verfahrens nach vorangegangener Hauptverhandlung
Verfahrensgang
- AG Kempten, 09.12.2002 - Ds 135 Js 16990/01
- LG Kempten, 23.01.2003 - 1 Qs 11/03
- LG Kempten, 31.01.2003 - 1 Qs 11/03
Papierfundstellen
- AGS 2003, 504
Wird zitiert von ... (2)
- AG Köln, 02.05.2007 - 143 C 160/07
Voraussetzung für die Entstehung der zusätzlichen Gebühr nach 5115 …
Die Frage ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten (zustimmend OLG Bamberg, NStZ-RR 2007, 159; LG Bremen, JurBüro 1990, 873; LG Saarbrücken JurBüro 2001, 302; LG Bonn, JurBüro 2002, 24; LG Frankfurt/Oder, AGS 2003, 26; AG Dessau, AGS 2006, 240;… Baumgärtel u.a., RVG, 9. Auflage VV 4141 Rn 3; Enders, JurBüro 2006, 449; Hartung/Braun/Schneider, Praxis des Vergütungsrechts, 2004, Teil 5 Rn 284;… Schneider/Wolf, Anwaltskommentar RVG, 3. Auflage VV 4141 Rn 38;… ablehnend LG Kaiserslautern, JurBüro 2003, S. 590; LG Kempten, AGS 2003, 504; AG Köln, JurBüro 2000, 364). - LG Verden, 26.11.2003 - 1 Qs 279/03
Rechtmäßigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Entstehen von Gebühren bei …
Während beispielsweise das OLG Oldenburg (Nds. Rpfl. 2003, 74), das LG Kempten (JurBüro 2003, 365), das AG Koblenz (JurBüro 2000, 473) sowie Madert (…in: Gerold/Schmidt, BRAGO, 15. Auflage, § 84 Rz. 8) und Hartmann (…in: Kostengesetze, 33. Auflage, § 84 Rz. 15) eine Gebühr nach § 84 Abs. 2 Satz 1 BRAGO ablehnen, sobald eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, vertreten beispielsweise das LG Frankfurt/Oder (JurBüro 2002, 524), das LG Hamburg (JurBüro 2001, 301) sowie das LG Saarbrücken (JurBüro 2001, 302) die Auffassung, dass eine Gebühr nach § 84 Abs. 2 Satz 1 BRAGO auch nach durchgeführter Hauptverhandlung anfallen könne, wenn später eine nicht nur vorläufige Einstellung des Verfahrens erfolge, zu der der Verteidiger beigetragen habe.
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