Rechtsprechung
| BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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Kosten der Schutzschrift II
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; RVG VV Nr. 3100, 3101
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Einreichung der Schutzschrift nach Rücknahme des Verfügungsantrags - Tätigkeit vor Antragsrücknahme
- verkehrslexikon.de
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift trotz Antragsrücknahme - Kosten der Schutzschrift II
- verkehrslexikon.de
Einreichung der Schutzschrift nach Rücknahme des Verfügungsantrags - Tätigkeit vor Antragsrücknahme
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; RVG VV Nr. 3100; ; RVG VV Nr. 3101
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kosten Schutzschrift
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit der durch Einreichung einer Schutzschrift nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entstandenen Kosten; Maßstab für die Beurteilung der Notwendigkeit von Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1 ; RVG -VV Nr. 3100, Nr. 3101
"Kosten der Schutzschrift II"; Erstattung nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kosten der Schutzschrift II
- datenbank.nwb.de
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Notwendige Kosten beurteilen sich nach objektivem Maßstab!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)
Kosten der Schutzschrift II
Die durch die Einreichung einer Schutzschrift nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entstandenen Kosten sind auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Antragsgegner die Antragsrücknahme nicht kannte oder kennen musste.
Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige - IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Anruf vor Fertigen der Schutzschrift vermeidet Schaden
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Anruf vor Fertigen der Schutzschrift vermeidet Schaden
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1575
- MDR 2007, 1163
- GRUR 2007, 727
- BB 2007, 1136
- Rpfleger 2007, 509
- ZUM 2008, 136
- AGS 2007, 477
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (10)
- BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05
Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs
Auszug aus BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06
Dafür spricht auch, dass bei der Prüfung der Notwendigkeit einer bestimmten Maßnahme der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Kostenfestsetzungsverfahren, das auf eine formale Prüfung der Kostentatbestände und auf die Klärung einfacher Rechtsfragen des Kostenrechts zugeschnitten ist, eine typisierende Betrachtungsweise geboten ist und es nicht sinnvoll erscheint, dieses Verfahren durch eine übermäßige Differenzierung der Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit zu belasten (vgl. BGH, Beschl. v. 9.9.2004 - I ZB 5/04, GRUR 2005, 84, 85 = WRP 2004, 1492 - Unterbevollmächtigter II; Beschl. v. 23.3.2006 - V ZB 189/05, NJW 2006, 1962). - BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04
"Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Auszug aus BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06
Dafür spricht auch, dass bei der Prüfung der Notwendigkeit einer bestimmten Maßnahme der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Kostenfestsetzungsverfahren, das auf eine formale Prüfung der Kostentatbestände und auf die Klärung einfacher Rechtsfragen des Kostenrechts zugeschnitten ist, eine typisierende Betrachtungsweise geboten ist und es nicht sinnvoll erscheint, dieses Verfahren durch eine übermäßige Differenzierung der Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit zu belasten (vgl. BGH, Beschl. v. 9.9.2004 - I ZB 5/04, GRUR 2005, 84, 85 = WRP 2004, 1492 - Unterbevollmächtigter II; Beschl. v. 23.3.2006 - V ZB 189/05, NJW 2006, 1962). - BGH, 13.02.2003 - I ZB 23/02
Kosten der Schutzschrift I
Auszug aus BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06
Die Kosten einer Schutzschrift zur Verteidigung gegen einen Antrag auf einstweilige Verfügung sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird; dies gilt auch dann, wenn der Antrag nach Einreichung der Schutzschrift abgelehnt oder zurückgenommen wird (BGH, Beschl. v. 13.2.2003 - I ZB 23/02, GRUR 2003, 456 = WRP 2003, 516 - Kosten der Schutzschrift I).
- OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 11 W 5/06
Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer in Unkenntnis …
Auszug aus BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06
Das Oberlandesgericht hat auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 1 dem Erstattungsantrag i. H. von 1.661,60 EUR nebst Zinsen unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde stattgegeben (OLG Frankfurt OLG-Rep 2006, 793). - OLG Hamm, 24.01.2005 - 23 W 368/04
Voraussetzungen für Entstehen einer Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06
Jede Geschäftstätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten für das Verfahren, selbst wenn sie nicht dem Gericht gegenüber erfolgt, bringt die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100, 3101 RVG VV zum Entstehen (vgl. OLG Hamm AnwBl. 2005, 587; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., RVG VV 3100 Rdn. 13; Mayer in Mayer/Kroiß, RVG, 2. Aufl., Vorb. - OLG Hamburg, 21.01.1998 - 8 W 222/97
Auszug aus BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06
Hierfür kann schon die Entgegennahme des Auftrags sowie erster Informationen genügen (vgl. OLG Hamburg MDR 1998, 561). - OLG Köln, 21.01.1991 - 17 W 36/91
Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Beauftragung eines Prozessanwalts bei …
Auszug aus BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06
Nach anderer Auffassung sind dem Antragsgegner die Kosten jedenfalls dann zu erstatten, wenn er die Schutzschrift in unverschuldeter Unkenntnis der Rücknahme oder der Zurückweisung des Verfügungsantrags vorgelegt hat (vgl. OLG Köln JurBüro 1991, 930; KG JurBüro 1993, 486;… Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rdn. 391; Mümmler, JurBüro 1993, 487). - KG, 19.01.1993 - 1 W 5005/92
Auszug aus BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06
Nach anderer Auffassung sind dem Antragsgegner die Kosten jedenfalls dann zu erstatten, wenn er die Schutzschrift in unverschuldeter Unkenntnis der Rücknahme oder der Zurückweisung des Verfügungsantrags vorgelegt hat (vgl. OLG Köln JurBüro 1991, 930; KG JurBüro 1993, 486;… Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rdn. 391; Mümmler, JurBüro 1993, 487). - OLG Hamburg, 11.01.1993 - 8 W 3/93
Auszug aus BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06
Nach anderer Auffassung sind dem Antragsgegner die Kosten jedenfalls dann zu erstatten, wenn er die Schutzschrift in unverschuldeter Unkenntnis der Rücknahme oder der Zurückweisung des Verfügungsantrags vorgelegt hat (vgl. OLG Köln JurBüro 1991, 930; KG JurBüro 1993, 486;… Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rdn. 391; Mümmler, JurBüro 1993, 487). - OLG Hamburg, 11.10.1989 - 8 W 248/89
Auszug aus BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06
Überwiegend wird die Ansicht vertreten, eine Kostenerstattung scheide in diesem Falle aus (vgl. OLG Hamburg JurBüro 1990, 732; OLG Karlsruhe WRP 1981, 39; OLG Köln JurBüro 1981, 1827;… Ahrens/Spätgens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 6 Rdn. 37;… Fezer/Büscher, UWG, § 12 Rdn. 94;… Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 3.41;… Piper in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 12 Rdn. 133;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 55 Rdn. 58;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rdn. 13 "Schutzschrift"; Deutsch, GRUR 1990, 327, 331).
- BGH, 25.02.2016 - III ZB 66/15
Kostenfestsetzung: Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder …
Die durch die Einreichung einer Berufungserwiderung nach Berufungsrücknahme entstandenen Kosten eines Rechtsanwalts sind auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Berufungsbeklagte die Rechtsmittelrücknahme nicht kannte oder kennen musste (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 23. November 2006, I ZB 39/06, NJW-RR 2007, 1575).Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 23. November 2006 - I ZB 39/06, NJW-RR 2007, 1575), wonach die durch Einreichung einer Schutzschrift nach Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entstandenen Kosten auch bei unverschuldeter Unkenntnis des Antragsgegners von der Antragsrücknahme nicht erstattungsfähig seien, könne nicht ohne Weiteres auf die Fälle der Klageerwiderung oder der Berufungserwiderung in Unkenntnis der zwischenzeitlich erfolgten Rücknahme der Klage oder Berufung übertragen werden.
Notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind nur Kosten für solche Maßnahmen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheinen (…vgl. nur Senatsbeschluss vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117 Rn. 20; BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - I ZB 39/06, NJW-RR 2007, 1575 Rn. 17; Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 25. August 2009 - 6 W 70/08, juris Rn. 14;… OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 426 Rn. 2;… Hk-ZPO/Gierl, 6. Aufl., § 91 Rn. 13;… Musielak/Voit/Lackmann, ZPO, 12. Aufl., § 91 Rn. 8).
Auf die (unverschuldete) Unkenntnis des Berufungsbeklagten von der Rücknahme des Rechtsmittels komme es nicht an (vgl. Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 25. August 2009 - 6 W 70/08, juris Rn. 15; s. auch BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - I ZB 39/06, NJW-RR 2007, 1575 Rn. 17 [keine Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Einreichung einer Schutzschrift nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung];… OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 426 Rn. 4 [keine Erstattung von Anwaltskosten bei Klageerwiderung nach Klagerücknahme];… Hk-ZPO/Gierl, 6. Aufl., § 91 Rn. 13;… Musielak/Voit/Lackmann, ZPO, 12. Aufl., § 91 Rn. 8;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 91 Rn. 48).
Denn die subjektive Unkenntnis des Rechtsmittelgegners ist nicht geeignet, die Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine objektiv nicht erforderliche Handlung zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2006 aaO).
Vor diesem Hintergrund wäre es wenig sinnvoll, das Verfahren durch eine übermäßige Differenzierung der Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit und insbesondere durch die - unter Umständen aufwändige - Prüfung subjektiver Kriterien ("unverschuldete Unkenntnis" der Partei und des Prozessbevollmächtigten) zu belasten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2006 aaO mwN; Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 25. August 2009 aaO Rn. 15).
Rn. 12 Soweit das Beschwerdegericht meint, die vorgenannten Grundsätze zur Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten seien vom Bundesgerichtshof (Beschluss vom 23. November 2006 aaO) lediglich für den Sonderfall der Einreichung einer Schutzschrift nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entwickelt worden und auf die vorliegende Fallkonstellation nicht übertragbar, vermag dem der Senat nicht zu folgen.
(BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - I ZB 39/06, NJW-RR 2007, 1575 Rn. 18 f).
- BGH, 07.02.2018 - XII ZB 112/17
Kostenfestsetzung: Maßstab für die Notwendigkeit von Rechtsverfolgungs- und …
Denn die subjektive Unkenntnis des Rechtsmittelgegners sei nicht geeignet, die Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine objektiv nicht erforderliche Handlung zu begründen (…BGHZ 209, 120 = FamRZ 2016, 900 Rn. 9 f. mwN;… ebenso OLG Brandenburg Beschluss vom 25. August 2009 - 6 W 70/08 - juris Rn. 14 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 426, 427;… BeckOK ZPO/Jaspersen [Stand: 1. Dezember 2017] § 91 Rn. 165.4;… Saenger/Gierl ZPO 7. Aufl. § 91 Rn. 13;… Stein/Jonas/Muthorst ZPO 23. Aufl. § 91 Rn. 48; vgl. auch BGH Beschluss vom 23. November 2006 - I ZB 39/06 - NJW-RR 2007, 1575 Rn. 17 zur Einreichung einer Schutzschrift nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung).Soweit darin ein rein objektiver Maßstab zugrunde gelegt wurde (BGH Beschluss vom 23. November 2006 - I ZB 39/06 - NJW-RR 2007, 1575 Rn. 17), tragen die Ausführungen die Entscheidung nicht, weil die verfahrensgegenständlichen Kosten bereits vor der Rücknahme angefallen waren.
- OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14
Urheberrechtlicher Schutz einer Bedienungsanleitung
Ob die Erstattung der Kosten für die Hinterlegung von Schutzschriften generell aufgrund eines materiell rechtlichen Anspruchs verlangt werden kann, hat der Bundesgerichtshof offengelassen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1575, 1577).
- BGH, 25.01.2017 - XII ZB 447/16
Familiensache: Erstattungsfähigkeit von in Unkenntnis der Antrags- oder …
Das ist vom Standpunkt einer verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei aus zu beurteilen, wobei grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Vornahme der kostenverursachenden Handlung abzustellen ist (…BGHZ 209, 120 = FamRZ 2016, 900 Rn. 8 mwN; vgl. auch BGH Beschluss vom 23. November 2006 - I ZB 39/06 - NJW-RR 2007, 1575 Rn. 17 mwN).Die Frage, ob dem Rechtsmittelgegner ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zusteht, bleibt davon unberührt (…BGHZ 209, 120 = FamRZ 2016, 900 Rn. 9 f. mwN; vgl. auch BGH Beschluss vom 23. November 2006 - I ZB 39/06 - NJW-RR 2007, 1575 Rn. 17 zur Einreichung einer Schutzschrift nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung).
Vor diesem Hintergrund sei es wenig sinnvoll, das Verfahren durch eine übermäßige Differenzierung der Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit und insbesondere durch die - unter Umständen aufwändige - Prüfung subjektiver Kriterien ("unverschuldete Unkenntnis" von Beteiligtem und Verfahrensbevollmächtigtem) zu belasten (…vgl. BGHZ 209, 120 = FamRZ 2016, 900 Rn. 11; BGH Beschluss vom 23. November 2006 - I ZB 39/06 - NJW-RR 2007, 1575 Rn. 17).
- BGH, 13.03.2008 - I ZB 20/07
Kosten der Schutzschrift III
Die Kosten einer Schutzschrift zur Verteidigung gegen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird; dies gilt auch dann, wenn der Antrag nach Einreichung der Schutzschrift abgelehnt oder zurückgenommen wird (BGH, Beschl. v. 23.11.2006 - I ZB 39/06, GRUR 2007, 727 Tz. 15 = WRP 2007, 786 - Kosten der Schutzschrift II). - OLG Jena, 19.02.2016 - 1 W 591/15
Kostenfestsetzungsbeschwerde, § 11 RVG
Sie fällt folglich schon durch die Entgegennahme des Auftrags sowie erster Informationen an (BGH, Beschluss vom 23.11.2006 - I ZB 39/06, juris Rn. 18).Jede Geschäftstätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten für das Verfahren, selbst wenn sie nicht dem Gericht gegenüber erfolgt, bringt die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100, 3101 RVG VV zum Entstehen (BGH, Beschluss vom 23.11.2006 - I ZB 39/06, juris Rn. 18).
- OLG Hamburg, 04.07.2016 - 8 W 68/16
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer beim zentralen …
Es komme nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht auf Verschuldensfragen sondern allein darauf an, ob die gebührenauslösende Handlung objektiv erforderlich gewesen sei (BGH GRUR 2007, 727 Tz. 17).Das gilt auch dann, wenn der Antrag nach Einreichung der Schutzschrift abgelehnt oder zurückgenommen wird (BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - I ZB 39/06 -, Rn. 15, juris).
Rn. 13 Die von der Antragstellerin angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 23.11.2006, I ZB 39/06 - juris = GRUR 2007, 727 f.) befasst sich mit der Konstellation einer erst nach Rücknahme oder Zurückweisung des Verfügungsantrags bei Gericht eingereichten Schutzschrift.
- BGH, 23.05.2019 - V ZB 196/17
Erstattungsfähigkeit der der beklagten Partei durch die Einreichung einer …
Soweit der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bislang die Notwendigkeit von Kosten der Rechtsverteidigung im Sinne des § 91 ZPO nach einem rein objektiven Maßstab beurteilt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2006 - I ZB 39/06 - NJW-RR 2007, 1163 Rn. 17;… Beschluss vom 5. Oktober 2017 - I ZB 112/16, FamRZ 2018, 620 Rn. 10), hält er daran, wie er auf Anfrage des Senats mitgeteilt hat, nicht mehr fest. - OLG Düsseldorf, 31.01.2013 - 2 U 54/11
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents betreffend die Verwendung …
Für das gerichtliche Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 104 ff. ZPO ist anerkannt, dass die Kosten einer Schutzschrift bei Vorliegen eines den Gläubiger günstigen Kostentitels nur dann erstattungsfähig sind, wenn ein entsprechender Verfügungsantrag bei Gericht tatsächlich anhängig wird (BGH GRUR 2007, 727 - Kosten der Schutzschrift II; GRUR 2003, 456 - Kosten der Schutzschrift I;… Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1878;… Ahrens/Spätgens, a.a.O., Kapitel 6, Rdnr. 25, 26 m.w.N.). - BGH, 10.04.2018 - VI ZB 70/16
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des …
Soweit darin ein rein objektiver Maßstab zugrunde gelegt wurde (Beschluss vom 23. November 2006 - I ZB 39/06 - NJW-RR 2007, 1575 Rn. 17), tragen die Ausführungen hierzu die Entscheidung nicht, weil die verfahrensgegenständlichen Kosten bereits vor der Rücknahme angefallen waren (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 112/17, juris Rn. 24). - OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 6 W 70/08
Zur Kostenerstattung bei Stellung eines Sachantrags nach Berufungsrücknahme
- OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 24 W 44/08
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift auf Antrag
- BGH, 05.10.2017 - I ZB 112/16
Kostenfestsetzungsverfahren: Verfahrensgebühr für die Einreichung eines …
- OLG Celle, 11.01.2017 - 2 W 1/17
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungsbeklagten für die Einreichung einer …
- OLG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 U 51/15
Ansprüche des Verkäufers eines Hausgrundstücks auf Nutzungsentschädigung nach …
- OLG München, 30.11.2016 - 11 W 1761/16
Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für Antrag auf Zurückweisung der …
- OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 10 W 74/08
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nach Klagerücknahme beauftragten …
- OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12
Ansprüche des Urhebers nach Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung des …
- OLG Stuttgart, 27.03.2009 - 8 W 118/09
Kostenentscheidung: Terminsteilnahme des Beklagtenvertreters nach Klagerücknahme; …
- OLG Stuttgart, 20.12.2016 - 8 W 425/16
Kostenfestsetzung nach Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen …
- OLG Düsseldorf, 30.05.2018 - 2 W 6/18
Umfang der Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltsgebühren
- OLG München, 22.10.2010 - 11 W 1560/09
Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei …
- OLG Stuttgart, 17.11.2009 - 8 W 452/09
Kostenfestsetzungsverfahren: Korrektur einer rechtskräftigen …
- OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 9 W 18/14
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Verfahrensgebühr bei Anspruchsbegründung nach …
- OLG Brandenburg, 14.11.2012 - 3 U 121/11
Anwaltsregressprozess: Beweiserleichterungen für das hypothetische Verhalten …
- OLG Celle, 16.01.2008 - 2 W 8/08
Berücksichtigung der teilweisen Anrechnung einer vorgerichtlich angefallenen …
- OLG München, 27.02.2015 - 11 W 302/15
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer nach Berufungsrücknahme eingereichten …
- OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten bei …
- OLG Jena, 22.02.2016 - 1 W 84/16
Kostenbeschwerde in Nachlasssachen
- OLG Hamm, 22.10.2012 - 6 WF 103/12
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines erst nach Antragsrücknahme beauftragten …
- OLG Naumburg, 04.01.2016 - 12 W 62/15
Kostenerstattung im einstweiligen Verfügungsverfahren: Verfahrensgebühr für den …
- OLG Hamburg, 27.10.2010 - 4 W 277/10
Kostenerstattung im einstweiligen Verfügungsverfahren: Berechnung der …
- OLG Rostock, 21.10.2010 - 5 W 117/10
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer bei einem unzuständigen Gericht …
- OLG Hamm, 23.10.2012 - 6 WF 197/12
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung …
- LG Saarbrücken, 03.09.2009 - 5 T 434/09
Anwendbarkeit der neuen Regelung zur Anrechnung der Geschäftsgebühr auf Altfälle
- LG Saarbrücken, 31.03.2009 - 5 T 130/09
- OLG Dresden, 16.11.2017 - 3 W 904/17
- BPatG, 22.03.2012 - 35 W (pat) 410/08
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