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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 02.08.2010 - 5 Ta 135/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20373
LAG Baden-Württemberg, 02.08.2010 - 5 Ta 135/10 (https://dejure.org/2010,20373)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.08.2010 - 5 Ta 135/10 (https://dejure.org/2010,20373)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. August 2010 - 5 Ta 135/10 (https://dejure.org/2010,20373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Klagerücknahme bei Säumnis einer Partei - Terminsgebühr - Abgrenzung Nr 3104 und Nr 3105 RVG-VV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2010, 528
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Saarbrücken, 30.05.2011 - 5 T 143/11

    Kostenentscheidung: Anfall der Terminsgebühr des Beklagtenvertreters bei …

    Rn. 26 Die angefallene Terminsgebühr ist aus dem vollen Streitwert der Hauptsache und nicht lediglich aus dem Kostenwert zu berechnen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2010, Az 5 T a 135/10, AGS 2010, 528 - 529, zitiert nach juris, Rdnr. 10; anderer Ansicht: KG Berlin…, Beschluss vom 05.01.2006, Az 1 W 258/05, KGR Berlin, 2006, 281, zitiert nach juris, Rdnr. 4; LG Stuttgart…, Beschluss vom 27.03.2009, Az 8 W 118/09, RVGreport 2009, 184, zitiert nach juris Rdnr. 13).
  • OLG Naumburg, 18.11.2013 - 2 W 23/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung der vollen Terminsgebühr bei Erörterung der …

    Eine entsprechende Anwendung des VV Nr. 3105 RVG scheidet mangels Bestehens einer planwidrigen Regelungslücke aus (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss v. 02.08.2010, 5 Ta 135/10 - in juris Tz. 10 ff. für die Rücknahme der Klage bei Säumnis einer Partei).
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