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Rechtsprechung
   OLG München, 24.01.2012 - 11 W 126/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2802
OLG München, 24.01.2012 - 11 W 126/12 (https://dejure.org/2012,2802)
OLG München, Entscheidung vom 24.01.2012 - 11 W 126/12 (https://dejure.org/2012,2802)
OLG München, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 11 W 126/12 (https://dejure.org/2012,2802)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV- RVG § 3104 Abs. 1 Nr. 1; Vorbem. 3 Abs. 3
    Entstehung der Terminsgebühr in Kindschaftssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2012, 134
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 14.09.2010 - 8 WF 133/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung einer Terminsgebühr in einem …

    Auszug aus OLG München, 24.01.2012 - 11 W 126/12
    Wird der gemäß § 155 Abs. 2 FamFG vorgeschriebene Erörterungstermin in einer Kindschaftssache gemäß § 155 Abs. 1 FamFG tatsächlich nicht durchgeführt, entsteht keine Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG (im Anschluss an OLG Celle, NJW 2011, 3793 - gegen OLG Stuttgart, NJW 2010, 3524 = FamRZ 2011, 591 ).

    Jedenfalls aber lässt sich aus der in VV 3104 bestehen gebliebenen Terminologie mündliche Verhandlung gegenüber den in Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG nebeneinander verwendeten Begriffen mündliche Verhandlung, Erörterung- und Beweisaufnahme die gegenteilige Annahme des OLG Stuttgart, wonach gebührenrechtliche Auswirkungen der Wortwahl vom Gesetzgeber nicht bedacht worden seien (OLG Stuttgart, NJW 2010, 3524 = FamRZ 2011, 591 ) und die Erörterung deshalb einer mündlichen Verhandlung gebührenrechtlich gleichgestellt werden soll, nach Auffassung des Senats nicht rechtfertigen (…ebenso Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, aaO., VV 3104 Rdn. 29 und Vorbem. 3 Rdn. 104).

  • OLG Celle, 13.09.2011 - 10 WF 227/11

    Terminsgebühr in Kindschaftssachen bei verfahrenserledigender Vereinbarung ohne …

    Auszug aus OLG München, 24.01.2012 - 11 W 126/12
    Wird der gemäß § 155 Abs. 2 FamFG vorgeschriebene Erörterungstermin in einer Kindschaftssache gemäß § 155 Abs. 1 FamFG tatsächlich nicht durchgeführt, entsteht keine Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG (im Anschluss an OLG Celle, NJW 2011, 3793 - gegen OLG Stuttgart, NJW 2010, 3524 = FamRZ 2011, 591 ).

    Insoweit folgt der Senat der Auffassung des OLG Celle, wonach bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift, insbesondere der ausdrücklichen Unterscheidung der Begriffe mündliche Verhandlung, Erörterung und Beweisaufnahme in der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG folgt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers der Begriff mündliche Verhandlung nicht als übergeordneter Begriff im gebührenrechtlichen Sinn für jegliche Gerichtstermine verstanden werden sollte (OLG Celle, NJW 2011, 3793 ).

  • KG, 16.08.2012 - 25 WF 58/12

    Rechtsanwaltskosten in Kindschaftssachen: Terminsgebühr bei Entscheidung über die …

    Rn. 5 In Literatur und Rechtsprechung wird teilweise mit durchaus beachtlichen Gründen die Ansicht vertreten, dass durch die Wortwahl "mündliche Verhandlung" die Anwendung des Gebührentatbestandes auf Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht ausgeschlossen wird (so z.B. OLG Stuttgart NJW 2010, 3524; OLG Rostock AGS 2011, 588;… Zöller/Lorenz, 29. Aufl. § …und Beschleunigungsgebot">155 FamFG Rz. 5; a.A. OLG Celle FamRZ 2011, 590; OLG München AGS 2012, 134;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG 20. Auflage, Nr. 3104 Rz 29).
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