Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - 14 E 214/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 52 Abs. 1
Streitwert um eine den Berufszugang eröffnende abschließende Staatsprüfung mit dem Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Verdienstes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert um eine den Berufszugang eröffnende abschließende Staatsprüfung mit dem Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Verdienstes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Streit über das Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung
Verfahrensgang
- VG Köln - 6 K 7388/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - 14 E 214/15
Papierfundstellen
- DÖV 2015, 532
- AGS 2015, 232
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 15.09.2015 - 9 KSt 2.15
Naturschutzverein; Streitwertfestsetzung in planfeststellungsrechtlichen …
Als Handreichung für eine möglichst einheitliche Wertfestsetzung in der gerichtlichen Praxis enthält der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 31. Mai/1. Juni 2012 und am 18. Juli 2013 beschlossenen Änderungen (Beilage 2/2013 zu NVwZ Heft 23/2013) zwar lediglich Empfehlungen; die Aufgabe des Gerichts, bei der Streitwertfestsetzung im jeweiligen Einzelfall das ihm eingeräumte Ermessen auszuüben, bleibt hiervon unberührt (OVG Münster, Beschlüsse vom 5. November 2009 - 8 B 1342/09.AK - NVwZ-RR 2010, 291 und vom 11. März 2015 - 14 E 214/15 - juris Rn. 1). - VGH Baden-Württemberg, 05.06.2020 - 9 S 149/20
Verfassungswidrigkeit der Ausbildungs-und Durchführungsordnung für …
Für eine darüber hinausgehende Differenzierung nach einem - wenn überhaupt konkretisierbaren - erwarteten Verdienst gibt der vorliegende Fall keinen Anlass (…Senatsbeschluss vom 25.01.2018, a.a.O.; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 11.03.2015 - 14 E 214/15 -, juris). - OVG Niedersachsen, 15.07.2026 - 2 OA 89/26
Festsetzung des Streitwerts in prüfungsrechtlichen Verfahren
Eine solche Differenzierung erscheint angesichts der Vielzahl beruflicher Möglichkeiten und Betätigungsfelder, möglicher Arbeitgeber und Beschäftigungsverhältnisse auch wenig praktikabel (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 11.3.2015 - 14 E 214/15 -, OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.1.2016 - OVG 10 L 35.15 -, beide in juris).
- OVG Hamburg, 08.02.2024 - 3 Bf 145/22
Neuer Prüfungsversuch in der zahnärztlichen Prüfung aufgrund der Rechtswidrigkeit …
Im Übrigen stellt das Bestehen der Staatsprüfung nur eine von mehreren Voraussetzungen dar, von denen ein erfolgreicher Berufszugang abhängt (…vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.5.2020, 2 OA 205/20, juris Rn. 3 m.w.N.; OVG Münster, Beschl. v. 11.3.2015, 14 E 214/15, AGS 2015, 232, juris Rn. 1). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2016 - 14 B 405/16
Verpflichtung der Prüfer zur vollständigen Kenntnisnahme der Leistung eines …
Rn. 33 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2013 - 14 E 214/15 -, NRWE. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2020 - 6 E 31/20
Beförderung Klage Neubescheidung Streitwert
Rn. 20 Vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. August 1993 - 2 BvR 1858/92 -, DVBl. 1994, 41 = juris Rn. 32; OVG NRW, Beschlüsse vom 28. März 2017 - 8 E 928/16 -, juris Rn. 5 m. w. N. und vom 11. März 2015 - 14 E 214/15 -, juris Rn. 1. - VG Düsseldorf, 14.08.2026 - 15 K 5924/24 Rn. 71 vgl. Besscluss vom 11. März 2015 - 14 E 214/15 -, juris, und Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 14 E 946/18 -, n.v.,.
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2016 - 10 L 35.15
Streitwert; Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten im eigenen Namen; …
Der Senat hält daher daran fest, dass bei Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen einer sonstigen berufseröffnenden Prüfung im Sinne von Nr. 36.3 des Streitwertkatalogs 2013 ein Streitwert von 15.000 Euro im Regelfall der nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch immateriellen Bedeutung der Sache für den jeweiligen Kläger angemessen Rechnung trägt und daher sachgerecht ist (vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 11. März 2015 - 14 E 214/15 -, juris). - OVG Niedersachsen, 30.10.2017 - 2 OA 1615/17
Berufseröffnend; Prüfung; Prüfungsrecht; Streitwertbeschwerde; Verdienst
Eine solche Differenzierung erscheint angesichts der Vielzahl beruflicher Möglichkeiten und Betätigungsfelder, möglicher Arbeitgeber und Beschäftigungsverhältnisse auch wenig praktikabel (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 11.3.2015 - 14 E 214/15 -, OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.1.2016 - OVG 10 L 35.15 -, beide in juris). - VGH Bayern, 02.10.2025 - 7 C 24.1595
Verwaltungsgerichte, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Festsetzung des Streitwerts, …
Schließlich ist noch zu berücksichtigen, dass die Bedeutung, aufgrund einer Prüfung einen bestimmten Beruf ausüben zu können, auch im Immateriellen der beruflichen Persönlichkeitsentfaltung liegt und weit mehr und anderes umfasst, als Geld zu verdienen (OVG NW, B.v. 11.3.2015 - 14 E 214/15 - juris Rn. 1).
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