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   VG Ansbach, 16.07.2009 - AN 5 K 08.01791   

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https://dejure.org/2009,73131
VG Ansbach, 16.07.2009 - AN 5 K 08.01791 (https://dejure.org/2009,73131)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.07.2009 - AN 5 K 08.01791 (https://dejure.org/2009,73131)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - AN 5 K 08.01791 (https://dejure.org/2009,73131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtmäßigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen auch nach nur einer Vorstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2009 - AN 5 K 08.01791
    Zum einen soll der Markt für kinderpornographisches Material, der immer neue und härtere Bilder fordert, ausgetrocknet werden, um potentielle kindliche "Darsteller" vor Missbrauch zu schützen (vgl. hierzu vor allem BGH, Urteil vom 27.6.2001, BGHSt 47, 55 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2009 - AN 5 K 08.01791
    Es ist nach derzeitigem Erkenntnisstand jedenfalls nicht auszuschließen, dass der Betrachter kinderpornographischer Darstellungen auch zum Kindesmissbrauch angeregt werden könnte (vgl. hierzu vor allem VGH Mannheim, Urteil vom 29.5.2008, Az.: 1 S 1503/07, m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2009 - AN 5 K 08.01791
    Die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bemisst sich in Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an noch aufzuklärenden strafbaren Handlungen einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 23.11.2005, NJW 2006, 1225 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2009 - AN 5 K 08.01791
    Dabei entscheidet sich die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung danach, ob die erkennungsdienstlichen Unterlagen gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich sind, für die eine Wiederholungsgefahr prognostiziert werden kann (VGH Mannheim, Urteil vom 18.12.2003, Az.: 1 S 2211/02).
  • VG Braunschweig, 23.05.2007 - 5 A 14/06

    Zulässigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen und Wiederholungsgefahr im Falle

    Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2009 - AN 5 K 08.01791
    Ein Sexualdelikt ist nämlich - regelmäßig - von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und kann deshalb die Gefahr der Wiederholung auch bei erstmaliger Begehung mit sich bringen (vgl. hierzu auch VG Braunschweig, Urteil vom 23.5.2007, Az.: 5 A 14/06).
  • VG Ansbach, 12.03.2013 - AN 1 K 12.01658

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen des Besitzes

    Ein Sexualdelikt sei nämlich - regelmäßig - von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und könne deshalb die Gefahr der Wiederholung auch bei erstmaliger Begehung mit sich bringen (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 23.5.2007 - 5 A 14/06; VG Ansbach vom 16.7.2009 - AN 5 K 08.01791).
  • VG Kassel, 30.11.2009 - 4 K 1084/08

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei Verdacht auf Sexualstraftat

    Gleichwohl lag auch diesen Entscheidungen in aller Regel nicht nur die bloße Tatsache der Begehung eines Sexualdelikts zugrunde, sondern besondere Umstände des konkreten Sachverhalts, die die Wiederholungsgefahr nach Auffassung des jeweiligen Gerichts im konkreten Fall haben begründet erscheinen lassen (so z.B. VG Ansbach, Urteil vom 16.07.2009 - AN 5 K 08.01791 - Juris < Anzahl der Daten; geäußerter Wunsch zum Geschlechtsverkehr mit 10 bis 12 Jahre alten Mädchen>; VG Köln, Urteil vom 20.11.2008 - 20 K 30 -, Juris ; VGH Mannheim, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O.; ; VG Minden, Urteil vom 20.02.2008 - 11 K 40/08 -, Juris ).
  • VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 1 S 12.01657

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Erwerb bzw. Besitz

    Ein Sexualdelikt sei nämlich - regelmäßig - von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und könne deshalb die Gefahr der Wiederholung auch bei erstmaliger Begehung mit sich bringen (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 23.5.2007 - 5 A 14/06; VG Ansbach vom 16.7.2009 - AN 5 K 08.01791).
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