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Rechtsprechung
   VG Ansbach, 16.05.2013 - AN 14 K 12.01971   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15331
VG Ansbach, 16.05.2013 - AN 14 K 12.01971 (https://dejure.org/2013,15331)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.05.2013 - AN 14 K 12.01971 (https://dejure.org/2013,15331)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - AN 14 K 12.01971 (https://dejure.org/2013,15331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenbeitragspflicht nur für stationäre Unterbringung Betreutes Wohnen; Einkommensermittlung; angemessene Heranziehung; unterhaltsrechtlicher Selbstbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09

    Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen; …

    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2013 - AN 14 K 12.01971
    Rn. 38 Die Heranziehung des Klägers zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag ist auch "angemessen" im Sinne des § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII. Angemessenheit ist insbesondere dann gegeben, wenn dem (erwerbstätigen) Kostenbeitragspflichtigen zumindest der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt belassen wird (BVerwG, Urteil vom 19.8.2010 - 5 C 10/09 - NJW 2011, 97 bis 100).

    Dabei ist das Tatbestandsmerkmal in "angemessenem Umfang" ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Anwendung der uneingeschränkten Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegt (BVerwG vom 19.8.2010, a.a.O.).

    Gemessen an den elementaren Grundprinzipien des Unterhaltsrechts, wonach dem Unterhaltspflichtigen der sogenannte Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt zu lassen ist und jede Unterhaltspflicht dort ihre Grenzen findet, wo dem Betroffenen nicht die Mittel für den eigenen notwendigen Lebensbedarf verbleiben (BGH, Urteil vom 28.5.1984 - IV BZR 53/82 - NJW 1984, 1614 f.) soll der Kostenbeitragspflichtige nach dem SGB VIII nicht schlechter gestellt werden als im Unterhaltsrecht und dem (erwerbstätigen) Beitragsschuldner ebenso viel an Mitteln für den eigenen Lebensbedarf belassen wie dem (erwerbstätigen) Unterhaltspflichtigen (BVerwG vom 19.8.2010, a.a.O.).

    Dabei ist unter Selbstbehalt der Betrag zu verstehen, der dem Unterhaltspflichtigen von seinem Einkommen mindestens für den eigenen Unterhalt erhalten bleiben muss, wobei diese Opfergrenze allgemein etwas über dem Sozialhilfebedarf des in Anspruch genommenen angesetzt wird (BGH…, Urteil vom 28.5.1984, a.a.O.) bzw. die Leitlinien aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle heranzogen werden können (BVerwG vom 19.8.2010, a.a.O.).

    Hierbei ist auf das unterhaltsrechtlich relevante, bereinigte Nettoeinkommen als maßgebliches Einkommen abzustellen (BVerwG vom 19.8.2010, a.a.O.; vgl. auch Urteile der Kammer vom 24.2.2011 - AN 14 K 10.01821 - und vom 7.4.2011 - AN 14 K 08.02073).

  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11

    Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen; …

    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2013 - AN 14 K 12.01971
    Wenn auch die Definition des Einkommens zwar erkennbar der Einkommensdefinition des Sozialhilferechts nachgebildet ist (vgl. § 76 Abs. 1 BSHG 2002, § 82 Abs. 1 SGB XII und § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II), hat der Gesetzgeber jedoch eine eigenständige Regelung getroffen, die insbesondere durch den pauschalen Abzug von Aufwendungen nach § 93 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII eine schnellere und einfachere Berechnung des bereinigten Einkommens ermöglichen soll (BVerwG, Urteil vom 11.10.2012 - 5 C 22/11 -, NJW 2013, 629 bis 632, unter Hinweis auf BT-Druck S. 15/3676 Seite 41 f.).

    Im Jugendhilferecht gilt der Grundsatz der einfachen und schnellen Einkommensberechnung (vgl. BVerwG vom 11.10.2012, a.a.O.).

  • VG München, 26.01.2011 - M 18 K 09.6031

    Hilfe zur Erziehung in einer "sonstigen betreuten Wohnform"; Wohnt ein junger …

    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2013 - AN 14 K 12.01971
    Den Gegensatz dazu bildet eine Privatwohnung, in die nur noch ambulante Maßnahmen "hineingetragen" werden (vgl. VG München, Urteil vom 26.1.2011, M 18 K 09.6031; Urteil vom 14.4.2010, M 18 K 08.6236).

    Bei der aus der Jugendhilfeakte ersichtlichen Betreuungsintensität von ca. zwei Stunden pro Woche handelt es sich nur um eine zusätzliche Erziehungsbeistandschaft in geringfügigem Umfang, die nicht einmal ausreichend wäre für die Anwendung der Beitragsstufe 4 der Kostenbeitragstabelle für teilstationäre Leistungen von "über fünf Stunden" täglich (vgl. VG München, Urteil vom 26.1.2011, a.a.O., unter Hinweis auf Münder, Schindler, Frankfurter Kommentar, 6. Aufl, Anhang zu § 94 SGB VIII, RdNr. 7).

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht …

    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2013 - AN 14 K 12.01971
    Daraus folgt, dass die verwaltungsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet wurden, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen und die Adressaten umfassenderweise beteiligt worden sind (BVerwG vom 24.6.1999, BVerwGE 109, 155/167).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 5 C 68.03

    Arbeitslosenhilfe, Anrechnung als Einkommen; Bedarfszeitraum, Einkommenszufluss …

    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2013 - AN 14 K 12.01971
    Als Einkommen gelten im Hilfezeitraum zufließende Einkünfte in Geld oder Geldeswert (sogenannte Zuflusstheorie, vgl. z.B. BVerwG, NJW 2004, 2608 zum sozialhilferechtlichen Einkommensbegriff).
  • BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 53/82

    Selbstbehalt des Elternteils gegenüber Unterhaltsansprüchen minderjähriger …

    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2013 - AN 14 K 12.01971
    Gemessen an den elementaren Grundprinzipien des Unterhaltsrechts, wonach dem Unterhaltspflichtigen der sogenannte Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt zu lassen ist und jede Unterhaltspflicht dort ihre Grenzen findet, wo dem Betroffenen nicht die Mittel für den eigenen notwendigen Lebensbedarf verbleiben (BGH, Urteil vom 28.5.1984 - IV BZR 53/82 - NJW 1984, 1614 f.) soll der Kostenbeitragspflichtige nach dem SGB VIII nicht schlechter gestellt werden als im Unterhaltsrecht und dem (erwerbstätigen) Beitragsschuldner ebenso viel an Mitteln für den eigenen Lebensbedarf belassen wie dem (erwerbstätigen) Unterhaltspflichtigen (…BVerwG vom 19.8.2010, a.a.O.).
  • BVerwG, 12.01.1984 - 5 C 107.83

    Minderjähriger - Eltern - Hilfe zur Erziehung - Nachrang der öffentlichen …

    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2013 - AN 14 K 12.01971
    Der Einkommensbegriff in § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII entspricht weitgehend dem Einkommensbegriff der §§ 82 ff. SGB XII (siehe dazu auch BVerwG vom 12.1.1984, BVerwGE 68, 299).
  • VGH Bayern, 10.02.2010 - 12 ZB 08.3290

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2013 - AN 14 K 12.01971
    Auch § 90 Abs. 4 SGB VIII verweist für die Feststellung der zumutbaren Belastung auf die Vorschriften des Sozialgesetzbuches XII. Deshalb ist auch im Kostenbeitragsrecht auf einen Einkommensbegriff zurückzugreifen, der allgemein im Sozialleistungsrecht anerkannt ist, da auch die Besonderheiten der Jugendhilfe, der erzieherischen Erfordernisse und der Vermeidung einer Beeinträchtigung des Zweckes für Jugendhilfe insoweit nicht entgegenstehen (vgl. BayVGH vom 10.2.2010, 12 ZB 08.3290).
  • VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.01821

    Kostenbeitrag, Berechnung, "besondere Härte", Heranziehung in angemessenem …

    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2013 - AN 14 K 12.01971
    Hierbei ist auf das unterhaltsrechtlich relevante, bereinigte Nettoeinkommen als maßgebliches Einkommen abzustellen (…BVerwG vom 19.8.2010, a.a.O.; vgl. auch Urteile der Kammer vom 24.2.2011 - AN 14 K 10.01821 - und vom 7.4.2011 - AN 14 K 08.02073).
  • VG Ansbach, 07.04.2011 - AN 14 K 08.02073

    Kostenbeitrag; Berechnung des Einkommens; Einkommensteuerrückerstattungen sind …

    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2013 - AN 14 K 12.01971
    Hierbei ist auf das unterhaltsrechtlich relevante, bereinigte Nettoeinkommen als maßgebliches Einkommen abzustellen (…BVerwG vom 19.8.2010, a.a.O.; vgl. auch Urteile der Kammer vom 24.2.2011 - AN 14 K 10.01821 - und vom 7.4.2011 - AN 14 K 08.02073).
  • VG München, 14.04.2010 - M 18 K 08.6236

    Schutz der Einrichtungsorte bei ambulanten Hilfeleistungen in einer …

  • VGH Bayern, 28.05.2014 - 12 ZB 14.154

    Abgrenzung zwischen vollstationärer und ambulanter Hilfe zur Erziehung in einer …

    Sonstige betreute Wohnformen müssen daher einen institutionalisierten Rahmen für die Betreuung bieten (…vgl. VG München, U.v. 26.1.2011 - M 18 K 09.6031 - juris Rn. 25; VG Ansbach, U.v. 16.5.2013 - AN 14 K 12.01971 - juris Rn. 27), ferner muss ungeachtet des Grades der Verselbständigung des Hilfeempfängers beim betreuten Einzelwohnen die Letztverantwortung für seine Lebensführung beim Träger der Maßnahme bzw. der zuständigen Fachkraft liegen (…vgl. Nonninger in Kunkel, SGB VIIIO, 5. Aufl. 2014, § 48a Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 458/14

    Einordnung der Hilfeleistung für einen jungen Volljährigen in Form der …

    Rn. 49 - M 18 K 09/6031 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 16. Mai 2013 - AN 14 K 12.01971 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - 12 A 458/14

    Einordnung von betreutem Wohnen als vollstationäre sonstige betreute Wohnform

    Rn. 7 Vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16. Mai 2013 - AN 14 K 12.01971 -, juris; VG München, Urteil vom 26. Januar 2011 - M 18 K 09.6031 -, juris; VG Köln, Urteil vom 6. Mai 2010 - 26 K 6023/09 -, juris.
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