Rechtsprechung
| VG Ansbach, 12.06.2013 - AN 9 K 12.00375 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 01.04.1971 - IV B 59.70
Auszug aus VG Ansbach, 12.06.2013 - AN 9 K 12.00375
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grundstücksgrenzen, so bedarf es einer zivilgerichtlichen Klage zur Feststellung der wahren Eigentumsverhältnisse (vgl. BVerwG, U.v. 1.4.1971 - IV B 59.70 - DÖV 1972, 174).
- VG Würzburg, 16.07.2014 - W 6 K 13.194
Abmarkung; Abmarkungstermin; Ankündigung des Abmarkungstermins; nicht …
Die Notwendigkeit einer zivilgerichtlichen Entscheidung ergibt sich im Grunde auch aus Art. 21 Abs. 2 Satz 2 AbmG, wonach die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte (Zivilgerichte) bei Streitigkeiten über den Verlauf der Eigentumsgrenze unberührt bleibt (vgl. VG Augsburg, U.v. 15.1.2014- Au 4 K 13.1299 - juris; U.v. 18.1.2012 - Au 4 K 11.1081 - juris; VG Ansbach, U.v. 12.6.2013 - AN 9 K 12.00375 - juris; U.v. 10.2.2010 - AN 9 K 09.01053 - juris; U.v. 21.8.2004 - AN 9 K 04.00693 - juris; VG München, U.v. 30.1.2013 - M 23 K 12.156 - juris; BayVGH, U.v. 12.1.2010 - 19 B 08.1694 - BayVBl. 2011, 149; B.v. 18.2.2008 - 19 ZB 07.3078 - juris; vgl. auch BVerwG, B.v. 1.4.1971 - IV B 59.70 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 39).
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