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LAG Berlin, 03.05.1984 - 7 Sa 8/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 28.10.1983 - 16 Ca 164/83
- LAG Berlin, 03.05.1984 - 7 Sa 8/84
- BAG, 25.03.1987 - 5 AZR 414/84
- BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 404/87
Papierfundstellen
- AP GG Art. 140 Nr. 19
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 710/07
Befristung - Tariföffnungsklausel - Kirche
Das Arbeitsgericht Berlin (28. Oktober 1983 - 16 Ca 164/83 - EzA BUrlG § 13 Nr. 21) und das Landesarbeitsgericht Berlin (3. Mai 1984 - 7 Sa 8/84 - AP GG Art. 140 Nr. 19) haben jeweils in einer älteren Entscheidung zur Bemessung der Urlaubsvergütung die AVR des Diakonischen Werkes den Tarifverträgen bei der Anwendung des § 13 Abs. 1 BUrlG gleichgestellt. - BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95
Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas
a) Für die Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien im Hinblick auf die Wahrung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sind die für Tarifverträge anzuwendenden Maßstäbe heranzuziehen, zumindest soweit in die Arbeitsvertragsrichtlinien die entsprechenden Tarifvertragsregelungen des öffentlichen Dienstes für gleichgelagerte Sachbereiche ganz oder mit im wesentlichen gleichen Inhalten "übernommen" werden, die dann kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung für das einzelne Arbeitsverhältnis gelten (vgl. LAG Berlin Urteil vom 3. Mai 1984 - 7 Sa 8/84 - AP Nr. 19 zu Art. 140 GG). - BAG, 28.10.1987 - 5 AZR 518/85
Verpflichtung einer Stiftung zur Weiterzahlung einer jahrelang gewährten Zulage - …
Eine ganz andere Frage ist, ob die Arbeitsvertragsrichtlinien bei tarifdispositivem Gesetzesrecht den Tarifverträgen gleichzustellen sind (vgl. ArbG Berlin Urteil vom 28. Oktober 1983 - 16 Ca 164/83 - EzA Nr. 21 zu § 13 BUrlG mit Anm. von Dütz; LAG Berlin Urteil vom 3. Mai 1984 - 7 Sa 8/84 - AP Nr. 19 zu Art. 140 GG mit Anm. Pahlke; s. dazu BAG Urteil vom 25. März 1987 - 5 AZR 414/84 - DB 1987, 1594, für die Amtliche Sammlung bestimmt; in diesem Zusammenhang sind die gesetzlichen Neuregelungen der jüngsten Zeit zu nennen: Nach § 21 a JArbSchG und § 6 Abs. 3 BeschFG können die Kirchen in ihren Regelungen von bestimmten gesetzlichen Vorschriften ebenso wie Tarifverträge abweichen; § 2 Abs. 1 Nr. 1 VRG nennt als Voraussetzung für den Zuschußanspruch des Arbeitgebers nach den Tarifverträgen auch die Regelungen der Kirchen). - LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2007 - 6 Sa 1847/06
Betriebsbedingte Kündigung - kirchliche Einrichtung
Hinzu kommt, dass die AVR der evangelischen wie der katholischen Kirche weitgehend mit dem erst vor kurzem durch TVöD und TV-L abgelösten BAT übereinstimmen, der insgesamt gesehen für die unter ihn fallenden Angestellten günstigere Regelungen enthält als die einschlägigen Gesetze (LAG Berlin, Urteil vom 03.05.1984 - 7 Sa 8/84 - AP GG Art. 140 Nr. 19; dahingestellt BAG, Urteil vom 12.01.1989 - 8 AZR 404/87 - BAGE 61, 1 = AP BAT § 47 Nr. 13 zu II 3 der Gründe). - LAG Niedersachsen, 24.09.1986 - 2 (11) Sa 1207/86
Zu einem Anspruch auf Bezahlung von Überstunden; Verhältnis einer kirchlichen …
Ob die AVR dagegen im Hinblick auf die Frage der Tarifdisposivität z. B. im Sinne des § 13 BUrlG Tarifverträgen gleichzustellen sind (vgl. hierzu: Arbeitsgericht Berlin. Urteil vom 28.10.1983 - 16 Ca 164/83 - in EzA Nr. 21 zu § 13 BUrlG m. Anm. Dütz; bestätigt durch LAG Berlin. Urteil vom 03.05.1984 - 7 Sa 8/84 - AP Nr. 19 zu Art. 140 GG m. Anm. Pahlke - Revision eingelegt), kann für den vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.