Rechtsprechung
   BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 206/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,623
BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 206/82 (https://dejure.org/1983,623)
BAG, Entscheidung vom 16.08.1983 - 3 AZR 206/82 (https://dejure.org/1983,623)
BAG, Entscheidung vom 16. August 1983 - 3 AZR 206/82 (https://dejure.org/1983,623)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,623) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1984, 55
  • AP TVG § 1 Auslegung Nr. 131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75

    Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief

    Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 206/82
    Es liegt insbesondere kein Fall höherer Gewalt vor, wenn der Gläubiger die Ausschlußfristen nicht eingehalten hat, weil sein Rechtsanwalt übersehen hat, daß für das Arbeitsverhältnis ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag galt, oder weil er die Ausschlußklausel nicht kannte (BAG, Urteil vom 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - AP Nr. 4 zu § 496 ZPO, zu 4 c der Gründe; BAG, Urteil vom 6. Juli 1972 - 5 AZR 100/72 - AP Nr. 1 zu § 8 TVG 1969, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62

    Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 206/82
    Es muß sich jedoch um krasse Fälle handeln, sei es, daß der Anspruchsberechtigte aufgrund bestimmter Tatsachen darauf vertrauen konnte, der Schuldner werde ohne Rücksicht auf den Fristablauf zahlen, oder daß der Schuldner den Gläubiger sonst von der fristgerechten Geltendmachung abgehalten hat (vgl. BAG 14, 140, 145 ff. = AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG, zu II der Gründe; 24, 84, 89 f. = AP Nr. 2 zu § 6 LohnFG, zu 2 der Gründe; BAG, Urteil vom 3- Dezember 1970 - 5 AZR 208/70 - AP Nr. 46 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 22.12.1971 - 1 AZR 180/71

    Lohnfortzahlungsanspruch - Erwerbsunfähigkeit - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 206/82
    Es muß sich jedoch um krasse Fälle handeln, sei es, daß der Anspruchsberechtigte aufgrund bestimmter Tatsachen darauf vertrauen konnte, der Schuldner werde ohne Rücksicht auf den Fristablauf zahlen, oder daß der Schuldner den Gläubiger sonst von der fristgerechten Geltendmachung abgehalten hat (vgl. BAG 14, 140, 145 ff. = AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG, zu II der Gründe; 24, 84, 89 f. = AP Nr. 2 zu § 6 LohnFG, zu 2 der Gründe; BAG, Urteil vom 3- Dezember 1970 - 5 AZR 208/70 - AP Nr. 46 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 208/70

    Einwand der Arglist - Tarifliche Ausschlußfristen - Klageerhebung

    Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 206/82
    Es muß sich jedoch um krasse Fälle handeln, sei es, daß der Anspruchsberechtigte aufgrund bestimmter Tatsachen darauf vertrauen konnte, der Schuldner werde ohne Rücksicht auf den Fristablauf zahlen, oder daß der Schuldner den Gläubiger sonst von der fristgerechten Geltendmachung abgehalten hat (vgl. BAG 14, 140, 145 ff. = AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG, zu II der Gründe; 24, 84, 89 f. = AP Nr. 2 zu § 6 LohnFG, zu 2 der Gründe; BAG, Urteil vom 3- Dezember 1970 - 5 AZR 208/70 - AP Nr. 46 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 06.07.1972 - 5 AZR 100/72

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 206/82
    Es liegt insbesondere kein Fall höherer Gewalt vor, wenn der Gläubiger die Ausschlußfristen nicht eingehalten hat, weil sein Rechtsanwalt übersehen hat, daß für das Arbeitsverhältnis ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag galt, oder weil er die Ausschlußklausel nicht kannte (BAG, Urteil vom 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - AP Nr. 4 zu § 496 ZPO, zu 4 c der Gründe; BAG, Urteil vom 6. Juli 1972 - 5 AZR 100/72 - AP Nr. 1 zu § 8 TVG 1969, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76

    Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen

    Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 206/82
    Bestimmt aber eine tarifliche Ausschlußklausel, daß Ansprüche nach erfolgloser schriftlicher Geltendmachung innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich geltend gemacht werden müssen, so genügt dem grundsätzlich nur die fristgerechte Zahlungsklage; die Kündigungsschutzklage wahrt die Ausschlußfrist auch dann nicht, wenn die Ansprüche vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängen (BAG 30, 135 = AP Nr. 63 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 16.11.1965 - 1 AZR 160/65

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlussklausel - Bemessung der

    Auszug aus BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 206/82
    Tarifliche Ausschlußfristen laufen ohne Rücksicht auf die Kenntnis der Arbeitsvertragsparteien (st. Rechtspr. des BAG, vgl. Urteil vom 16. November 1965 - 1 AZR 160/65 - AP Nr. 30 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Schließlich können Außenseiter regelmäßig nicht geltend machen, sie hätten einschlägige Bestimmungen allgemeinverbindlich erklärter Tarifverträge nicht gekannt (vgl BAG Urteil vom 16. August 1983 - 3 AZR 206/82, AP Nr. 131 zu § 1 TVG Auslegung, betreffend die Unkenntnis einer tariflichen Ausschlussfrist; BVerfGE 44, 322 = AP Nr. 15 zu § 5 TVG zur Zulässigkeit von Allgemeinverbindlicherklärungen).
  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

    Auf die konkrete Kenntnis von zB Ausschlußfristen kommt es bei deren Anwendung aber gerade nicht an - diese laufen ohne Rücksicht auf das Wissen der Arbeitsvertragsparteien (BAG 16. November 1965 - 1 AZR 160/65 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 30 = EzA TVG § 4 Nr. 9; 16. August 1983 - 3 AZR 206/82 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 131 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 56).
  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10

    Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist

    aa) Zunächst gilt, dass die fehlende Kenntnis von Existenz und Inhalt einer Ausschlussfrist den Verfall des Anspruchs unberührt lässt (allg. Meinung, vgl. BAG 16. August 1983 - 3 AZR 206/82 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 131 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 56) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht