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   BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82   

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https://dejure.org/1985,147
BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82 (https://dejure.org/1985,147)
BAG, Entscheidung vom 09.07.1985 - 3 AZR 546/82 (https://dejure.org/1985,147)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 (https://dejure.org/1985,147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrente - Gesamtversorgung - Dynamik - WGG - Betriebsrat - Mitbestimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1986, 595
  • NZA 1986, 517
  • BB 1986, 1088
  • DB 1986, 1231
  • AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 6
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.05.1971 - 3 AZR 321/70

    Invalidenrente - Altersrente

    Auszug aus BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82
    Von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage kann nur bei so krassen und unvorhersehbaren Änderungen gesprochen werden, wie sie z.B. mit der Rentenreform des Jahres 1957 verbunden waren (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 322/70 - und vom 14. Mai 1971 - 3 AZR 321/70 - AP Nr. 152 und 153 zu § 242 BGB Ruhegehalt sowie Blomeyer/Otto, BetrAVG , Einl. Rdn. 360 und Dieterich, Festschrift für Hilger/Stumpf, S. 77, 89 ff. m.w.N.).
  • BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 322/70

    Rentenreform - Ruhegeldordnung - Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82
    Von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage kann nur bei so krassen und unvorhersehbaren Änderungen gesprochen werden, wie sie z.B. mit der Rentenreform des Jahres 1957 verbunden waren (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 322/70 - und vom 14. Mai 1971 - 3 AZR 321/70 - AP Nr. 152 und 153 zu § 242 BGB Ruhegehalt sowie Blomeyer/Otto, BetrAVG , Einl. Rdn. 360 und Dieterich, Festschrift für Hilger/Stumpf, S. 77, 89 ff. m.w.N.).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82
    Ein großzügigerer Maßstab muss aber dann gelten, wenn die Versorgungszusage von vornherein klar zum Ausdruck gebracht hat, dass sie die Überschreitung einer bestimmten Gesamtversorgungsobergrenze vermeiden will und dass Rentner keinesfalls besser gestellt werden sollen als vergleichbare aktive Arbeitnehmer, Wenn die Steuer- und Sozialgesetzgebung in solchen Fällen bewirkt, dass die ursprünglich sachgerechte Übergrenze ihr Ziel verfehlt, weil erhebliche Erhöhungen der Abzüge zu einer unerwarteten Besserstellung der Rentner führen, so hat das Anpassungsinteresse des Arbeitgebers großes Gewicht, während das Interesse der Versorgungsberechtigten an einem unveränderten Fortbestand der eingetretenen "Überversorgung" weniger schutzwürdig erscheint (vgl. BAGE 36, 327, 342 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, unter III 2 b (1) der Gründe).
  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82
    Zwar ist der Betriebsrat nach Auffassung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 3, 1, 6 ff. = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG 1952 , zu I 3 der Gründe) nicht legitimiert, in die Versorgungsrechte von Betriebsrentnern gestaltend einzugreifen.
  • BAG, 04.05.1982 - 3 AZR 1202/79

    Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82
    Die Änderungen vom 1. Januar 1975 und 1. April 1981 bedurften der Zustimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG , da die betriebliche Altersversorgung Teil der betrieblichen Lohngestaltung ist (BAG, Beschluss vom 18. März 1976 - 3 AZR 32/75 -, AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II B 2 der Gründe; BAGE 38, 365, 369 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Die zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Rechtsprechung und Lehre entwickelten Grundsätze sind auch auf die Zusagen von Sozialleistungen anzuwenden (vgl. zuletzt Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    a) Eine Anpassungsbefugnis wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kann außer in einem Fall wirtschaftlicher Notlage auch dann bestehen, wenn sich die zugrunde gelegte Rechtslage nach Erteilung der Zusage ganz wesentlich und unerwartet geändert hat, und dies beim Arbeitgeber zu erheblichen Mehrbelastungen geführt hat (BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Urteil vom 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - BAGE 51, 397 = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; Blomeyer/ Otto, BetrAVG, 2. Aufl., Einleitung Rz 556 ff., m.w.N.).

    Dies ist dann der Fall, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Urteil vom 23. Oktober 1990 - 3 AZR 260/89 - BAGE 66, 145 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Blomeyer/Otto, BetrAVG, 2. Aufl., Einleitung Rz 549 ff., m.w.N.).

    Hier handelt es sich um krasse und unvorhersehbare Änderungen, die auch bei einem Gesamtversorgungssystem einen Wegfall der Geschäftsgrundlage begründen können (vgl. BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu I 2 b (2) der Gründe).

    Im übrigen würde aber auch die vom Gesamtbetriebsrat ursprünglich angestrebte Umrechnung immer noch zu einer Versorgung führen, die mehr als 15 % über dem ursprünglichen Versorgungsziel lag, also ebenfalls noch den Begriff der Überversorgung ausfüllte (vgl. BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90

    Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschenden Meinung im Schrifttum (vgl. BAG Großer Senat BAGE 53, 42, 75 f. = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C IV 3 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 der Gründe; Kreutz, GK-BetrVG , § 77 Rz 18; Wiese, GK-BetrVG , § 87 Rz 64, m.w.N.).
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