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OLG Karlsruhe, 21.03.2001 - 6 U 54/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004; ZPO § 543 Abs. 1
Persönlichkeitsverletzung durch Pressebericht - Gesamtzusammenhang - Meinungsäußerung - Schmähkritik - "kleingewachsener Patriarch" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassungsanspruch; Widerruf; Tatsachenbehauptung; Klageantrag ; Meinungsäußerung ; Entschädigung; Persönlichkeitsrecht; Körperliche Merkmale ; Schmähkritik
Papierfundstellen
- ZUM 2001, 888
- afp 2001, 336
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2001 - 6 U 54/00
Sie greifen weder die Menschenwürde des Klägers an, noch sind sie Formalbeleidigungen, noch überschreiten sie die Grenze zur Schmähkritik (vgl. BVerfG NJW 1999, 1322). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2001 - 6 U 54/00
Insbesondere ist jede beanstandete Äußerung in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist, und darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BGHZ 132, 13 ff.; BGH VersR 1994, 1120, 1121, jeweils m.w.N.). - BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87
Jugendgefährdende Schriften III
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2001 - 6 U 54/00
Aus der Möglichkeit, den Inhalt einer komplexen Äußerung zu einer Kernaussage zu verdichten, folgt noch nicht, dass sie in ihrer Gesamtheit nur tatsächliche Behauptungen enthielte (vgl. BVerfG NJW 1994, 1781, 1782). - BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2001 - 6 U 54/00
Insbesondere ist jede beanstandete Äußerung in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist, und darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BGHZ 132, 13 ff.; BGH VersR 1994, 1120, 1121, jeweils m.w.N.). - BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2001 - 6 U 54/00
Eine Äußerung kann insgesamt in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fallen, wenn sie sich wie im vorliegenden Fall als Zusammenspiel von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerung darstellt und hierbei in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt wird (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1997, 2513, 2514 m.w.N.).
- AG St. Wendel, 25.04.2005 - 13 C 52/05 So sind in jüngerer Zeit unter anderem folgende Äußerungen als durch die Meinungsfreiheit gedeckt und zulässig angesehen worden: die Bezeichnung von Mitarbeitern eines privaten Sicherheitsdienstes als »private Schlägertruppe«, »hastig umgekleidete Skinheads« und »primitive Schlägernaturen« (BVerfG NJW 2002, 3315), die Wertung einer Geschwindigkeitskontrolle als »Wegelagerei« (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295), die Bezeichnung des Vaters und Managers eines 15jährigen Kinderstars als »Schikaneur und klein gewachsener Patriarch« (OLG Karlsruhe AfP 2001, 336, die beiden letztgenannten Entscheidungen zitiert nach Soehring und SeelmannEggebert: Die Entwicklung des Presseund Äußerungsrechts in den Jahren 20002004 in NJW 05, 579), wobei man geteilter Meinung sein kann, ob es im letztgenannten Fall um ein die Öffentlichkeit wesentlich berührendes Anliegen ging.