Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.03.2001 - 6 U 54/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10009
OLG Karlsruhe, 21.03.2001 - 6 U 54/00 (https://dejure.org/2001,10009)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.03.2001 - 6 U 54/00 (https://dejure.org/2001,10009)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. März 2001 - 6 U 54/00 (https://dejure.org/2001,10009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,10009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; ZPO § 543 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; ZPO § 543 Abs. 1
    Persönlichkeitsverletzung durch Pressebericht - Gesamtzusammenhang - Meinungsäußerung - Schmähkritik - "kleingewachsener Patriarch"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassungsanspruch; Widerruf; Tatsachenbehauptung; Klageantrag ; Meinungsäußerung ; Entschädigung; Persönlichkeitsrecht; Körperliche Merkmale ; Schmähkritik

Papierfundstellen

  • ZUM 2001, 888
  • afp 2001, 336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2001 - 6 U 54/00
    Sie greifen weder die Menschenwürde des Klägers an, noch sind sie Formalbeleidigungen, noch überschreiten sie die Grenze zur Schmähkritik (vgl. BVerfG NJW 1999, 1322).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2001 - 6 U 54/00
    Insbesondere ist jede beanstandete Äußerung in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist, und darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BGHZ 132, 13 ff.; BGH VersR 1994, 1120, 1121, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2001 - 6 U 54/00
    Aus der Möglichkeit, den Inhalt einer komplexen Äußerung zu einer Kernaussage zu verdichten, folgt noch nicht, dass sie in ihrer Gesamtheit nur tatsächliche Behauptungen enthielte (vgl. BVerfG NJW 1994, 1781, 1782).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2001 - 6 U 54/00
    Insbesondere ist jede beanstandete Äußerung in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist, und darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BGHZ 132, 13 ff.; BGH VersR 1994, 1120, 1121, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2001 - 6 U 54/00
    Eine Äußerung kann insgesamt in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fallen, wenn sie sich wie im vorliegenden Fall als Zusammenspiel von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerung darstellt und hierbei in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt wird (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1997, 2513, 2514 m.w.N.).
  • AG St. Wendel, 25.04.2005 - 13 C 52/05
    So sind in jüngerer Zeit unter anderem folgende Äußerungen als durch die Meinungsfreiheit gedeckt und zulässig angesehen worden: die Bezeichnung von Mitarbeitern eines privaten Sicherheitsdienstes als »private Schlägertruppe«, »hastig umgekleidete Skinheads« und »primitive Schlägernaturen« (BVerfG NJW 2002, 3315), die Wertung einer Geschwindigkeitskontrolle als »Wegelagerei« (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295), die Bezeichnung des Vaters und Managers eines 15jährigen Kinderstars als »Schikaneur und klein gewachsener Patriarch« (OLG Karlsruhe AfP 2001, 336, die beiden letztgenannten Entscheidungen zitiert nach Soehring und SeelmannEggebert: Die Entwicklung des Presseund Äußerungsrechts in den Jahren 2000­2004 in NJW 05, 579), wobei man geteilter Meinung sein kann, ob es im letztgenannten Fall um ein die Öffentlichkeit wesentlich berührendes Anliegen ging.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht