Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 18.12.2008 - 2/3 S 2/08, 2-3 S 2/08, 2/03 S 2/08, 2-03 S 2/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 17.01.2008 - 32 C 2353/07
- LG Frankfurt/Main, 18.12.2008 - 2/3 S 2/08, 2-3 S 2/08, 2/03 S 2/08, 2-03 S 2/08
Papierfundstellen
- afp 2009, 77
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06
Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2008 - 3 S 2/08
Mehrere Aufträge betreffen regelmäßig dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielrichtung so weitgehend übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der Tätigkeit gesprochen werden kann und insbesondere die innerlich zusammengehörenden Gegenstände von dem Rechtsanwalt einheitlich bearbeitet werden können (vgl. BGH GRUR 2008, 367 m.w.N. zum früheren § 13 Abs. 2 BRAGO).Maßgebend für die getroffene Entscheidung waren die konkreten Umstände des vorliegenden Einzelfalles, die das Gericht auf Grundlage anerkannter Rechtsgrundsätze, insbesondere unter Rückgriff auf die Entscheidungsgründe des den Parteien bekannten Urteils des Bundesgerichtshofs vom 04.12.2007, Az. VI ZR 277/06 (GRUR 2008, 367 ff.), bewertet hat.
- BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09
Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in …
Der Beurteilung als eine Angelegenheit steht auch nicht entgegen, dass die Rechtmäßigkeit einer Berichterstattung hinsichtlich verschiedener in Anspruch zu nehmender Personen - etwa des Autors des Artikels und des Verlags aufgrund der Verbreiterhaftung - getrennt zu prüfen ist (LG Frankfurt am Main, AfP 2009, 77, 78; a.A. LG Berlin, JurBüro 2009, 421, 422; AfP 2009, 86, 87). - BGH, 19.10.2010 - VI ZR 237/09
Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten nach Verletzung des …
Der Beurteilung als eine Angelegenheit steht auch nicht schon entgegen, dass die Rechtmäßigkeit einer Berichterstattung hinsichtlich verschiedener in Anspruch zu nehmender Personen - etwa des Autors des Artikels, des Verlags, des Domain-Inhabers und des Betreibers des Online-Angebots - aufgrund der Verbreiterhaftung getrennt zu prüfen ist (vgl. LG Frankfurt/Main, AfP 2009, 77, 78; a.A. LG Berlin, JurBüro 2009, 421 f.; AfP 2009, 86, 87). - BGH, 01.03.2011 - VI ZR 127/10
Rechtsanwaltsgebühr: Abmahnung des Presseverlages und des für die …
c) Der Beurteilung als eine Angelegenheit steht auch nicht schon entgegen, dass die Rechtmäßigkeit einer Berichterstattung hinsichtlich verschiedener in Anspruch zu nehmender Personen - etwa des Autors des Artikels, des Verlags, des Domain-Inhabers und des Betreibers des Online-Angebots - getrennt zu prüfen ist (vgl. LG Frankfurt am Main, AfP 2009, 77, 78; a.A. LG Berlin, JurBüro 2009, 421, 422; AfP 2009, 86, 87).
- BGH, 05.10.2010 - VI ZR 152/09
Kosten anwaltlicher Abmahnungen wegen persönlichkeitsrechtsverletzender …
Der Beurteilung als eine Angelegenheit steht auch nicht entgegen, dass die Rechtmäßigkeit einer Berichterstattung hinsichtlich verschiedener in Anspruch zu nehmender Personen - etwa des Autors des Artikels und des Verlags aufgrund der Verbreiterhaftung - getrennt zu prüfen ist (LG Frankfurt/Main, AfP 2009, 77, 78; a.A. LG Berlin, JurBüro 2009, 421, 422; AfP 2009, 86, 87). - LG Hamburg, 21.01.2011 - 324 O 274/10
Rechtsstreit der Diözese Regensburg gegen Spiegel Verlag und Spiegel ONLINE GmbH
Der Beurteilung als eine Angelegenheit steht auch nicht entgegen, dass die Rechtmäßigkeit einer Berichterstattung hinsichtlich verschiedener in Anspruch zu nehmender Personen - etwa des Autors des Artikels und des Verlags aufgrund der Verbreiterhaftung -getrennt zu prüfen ist (LG Frankfurt am Main, AfP 2009, 77, 78; a.A. LG Berlin, JurBüro 2009, 421, 422; AfP 2009, 86, 87). - KG, 19.03.2010 - 9 U 36/09
Rechtsanwaltsvergütung: Abmahnung des Presseverlegers und des …
Das von der Beklagten angeführte Urteil des Landgerichts Frankfurt/M. vom 4. Dezember 2008 - 2/3 S 2/08 - ist zunächst isoliert geblieben und setzt sich mit der angeführten Rechtsprechung des BGH und des BVerfG nicht auseinander (Anlage B 9 = Bd. I/Bl. 75 ff.).