Rechtsprechung
| OLG Köln, 30.11.1984 - 15 W 73/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- afp 1985, 61
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 02.05.2000 - 21 W 988/00
Veranlassung zur Klageerhebung bei groben Verstößen gegen die journalistische …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 01.08.1994 - 15 W 49/94
Sofortiges Anerkenntnis eines Unterlassungsanspruchs - Kosten, Anerkenntnis, …
Allerdings gilt in der Regel auch in Äußerungsrechtsstreitigkeiten, daß derjenige, der ohne vorausgehende erfolglose Aufforderung zur Unterlassung sofort den Klageweg beschreitet, das Risiko eingeht, bei sofortigem Anerkenntnis seitens des Gegners die Verfahrenskosten auferlegt zu bekommen, wenn kein sonstiger hinreichender Anlaß zur Klageerhebung erkennbar ist (so der erkennende Senat in AfP 1990, 51 unter Hinweis auf BGH in NJW 1979, 2040, 2041; OLG Düsseldorf in AfP 1982, 44; OLG Köln in AfP 1985, 61, 62).Von der vorherigen Abmahnung - auch Verwarnung genannt - kann jedoch nicht nur dann abgesehen werden, wenn die drohende - erneute - Veröffentlichung so unmittelbar bevorsteht, daß bei vorherigem Abmahnversuch das gerichtliche Unterlassungsgebot zu spät kommen könnte, sondern die vorherige Abmahnung ist auch dann entbehrlich, wenn der Verletzte aufgrund des bisherigen Verhaltens der Schädiger davon ausgehen durfte, er werde ohne Inanspruchnahme des Gerichts ohnehin nicht zu seinem Recht kommen, und/oder wenn die Veröffentlichung eine vorsätzliche oder auf grober Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht beruhende unwahre Tatsachenbehauptung oder eine offensichtliche Schmähkritik enthält, damit eine so gravierende Ehrverletzung darstellt, daß bei vernünftiger Betrachtung das Bemühen um eine außergerichtliche Klärung keinen dauerhaften Erfolg verspricht oder unzumutbar erscheint (vgl. OLG Köln in AfP 1985, 61, 62 und AfP 1990, 51, 52; OLG Karlsruhe in WRP 1986, 166; OLG Saarbrücken in AfP 1988, 186;… Zöller-Vollkommer, ZPO , 18. Aufl., § 93 Rdnr. 3 und 6;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl., 41. Kapitel, Rdnr. 22 ff).
- OLG München, 23.10.1991 - 21 W 2048/91
Anspruch auf Unterlassung einer in der Presse veröffentlichten Behauptung; …
Nach einem Großteil der Rechtsprechung (OLG Köln AfP 1990, 51; OLG Köln AfP 1985, 61; OLG Düsseldorf AfP 1982, 4; LG Oldenburg, AfP 1987, 725) muß der Gläubiger eines Unterlassungsanspruchs den Schuldner grundsätzlich vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen, wenn er eine Kostenbelastung nach § 93 ZPO vermeiden will. - LG Bonn, 07.05.2004 - 9 O 130/04 Andere Gerichte halten hingegen grundsätzlich eine Abmahnung auch in diesen Fällen für erforderlich, wenn auch insoweit Ausnahmen gemacht werden, etwa in dem Fall, dass die vorgerichtliche Klärung aufgrund des Verhaltens des Verletzers von vornherein aussichtslos erscheint, wenn es sich um eine offensichtlich Schmähkritik handelt oder eine unwahre Tatsachenbehauptung auf einer groben Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht beruht, oder wenn besondere Eile geboten erscheint (vgl. OLG Köln, AfP 1990, 51; OLG Köln, AfP 1985, 61; LG Oldenburg, AfP 1987, 725).
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