Rechtsprechung
| LG Braunschweig, 12.08.2009 - 9 S 417/08 (40) |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Kurzfassungen/Presse (3)
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Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 27.08.2008 - 117 C 304/08
- LG Braunschweig, 12.08.2009 - 9 S 417/08 (40)
- BGH, 05.10.2010 - I ZR 127/09
- BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11
Papierfundstellen
- afp 2009, 527
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.07.2002 - I ZR 285/99
Axel Springer Verlag unterliegt gegenüber Focus im Streit um Feldbusch-Foto
Auszug aus LG Braunschweig, 12.08.2009 - 9 S 417/08
Unter einem Tagesereignis ist eine tatsächliche aktuelle Begebenheit zu verstehen, die für die Allgemeinheit von Interesse ist (so auch BGH GRUR 2002, 1050, 1051 [BGH 11.07.2002 - I ZR 285/99] - Zeitungsbericht als Tagesereignis).Rn. 19 Für das alte Recht war anerkannt, dass es für den Aktualitätsbezug auf den Zeitpunkt des Erscheinens ankommt ( BGH GRUR 2002, 1050 [BGH 11.07.2002 - I ZR 285/99] - Zeitungsbericht als Tagesereignis). Dies gilt auch für die neu in das Gesetz aufgenommenen digitalen Medien.
- BGH, 01.07.1982 - I ZR 118/80
Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe
Auszug aus LG Braunschweig, 12.08.2009 - 9 S 417/08
Sie dürfen auch dann nur im gebotenen Umfang genutzt werden (vgl. dazu BGH GRUR 1983, 25- Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe I; BGH GRUR 1985, 28 - Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe II). - LG Hamburg, 24.06.1988 - 74 S 5/88
Neonrevier
Auszug aus LG Braunschweig, 12.08.2009 - 9 S 417/08
Dies hat zur Konsequenz, dass die ursprünglich zulässigen Artikel nicht verändert oder in anderer Form neu verwertet werden dürfen (vgl. LG Hamburg GRUR 1989, 591 - Neonrevier).
- BGH, 05.10.2010 - I ZR 127/09
Kunstausstellung im Online-Archiv
Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen (LG Braunschweig, AfP 2009, 527).
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