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| OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 16 U 45/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
"Überschießende" Gegendarstellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
"Überschießende" Gegendarstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.02.2009 - 3 O 585/08
- OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 16 U 45/09
Papierfundstellen
- afp 2010, 478
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 16 U 45/09
Auch hier gilt, dass sich die Gegendarstellung nur gegen eine Deutungsvariante richten kann, die sich dem durchschnittlichen Leser der Erstmitteilung als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (BGH, NJW 2008, 1654). - OLG Frankfurt, 21.06.1985 - 10 U 131/85
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 16 U 45/09
Rn. 93 Soweit sich der Kläger zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung auf eine Entscheidung des Senats vom 21. Juni 1985 (NJW-RR 1986, 606) bezieht, führt sie nicht zu einer anderen Beurteilung der Rechtslage.
- OLG Saarbrücken, 13.02.2015 - 5 W 93/14
Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens …
Denn selbst soweit man im gerichtlichen Verfahren - bei klar voneinander abgrenzbaren, voneinander unabhängigen und jeweils für sich verständlichen Punkten - eine Änderung der beantragten Gegendarstellung auf Antrag des Betroffenen oder mit dessen Einverständnis grundsätzlich für zulässig halten wollte (so OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2009, 408; OLG Düsseldorf, AfP 2001, 327 ; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 326; OLG München, NJW-RR 1998, 1632; offen: OLG Frankfurt, AfP 2010, 478; ablehnend OLG Hamburg, AfP 1993, 591; zweifelnd OLG Celle, OLGR Celle 2009, 223: unter Hinweis auf die Möglichkeit der Geltendmachung gesonderter oder hilfsweise gestaffelter Gegendarstellungsersuchen), so hätte die Verfügungsbeklagte für den Fall, dass der Verfügungskläger die jeweils unzulässigen Zusätze hätte fallen lassen, die Möglichkeit gehabt, den geänderten Gegendarstellungsanspruch mit der Kostenfolge des § 93 ZPO sofort anzuerkennen (KG, KGR Berlin 2004, 58: nur bei vorprozessualer Mitteilung des tragenden Ablehnungsgrundes; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 326; OLG Celle, OLGR Celle 1995, 44).
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