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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.01.2015 - I-16 W 92/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7071
OLG Düsseldorf, 06.01.2015 - I-16 W 92/14 (https://dejure.org/2015,7071)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.01.2015 - I-16 W 92/14 (https://dejure.org/2015,7071)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Januar 2015 - I-16 W 92/14 (https://dejure.org/2015,7071)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Redakteurin einer Tageszeitung auf Unterlassung von Tatsachenbehauptungen

  • rechtsportal.de

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Redakteurin einer Tageszeitung auf Unterlassung von Tatsachenbehauptungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Verfügung gegen Redakteur eines Artikels, wenn die bereits die Zeitung in Anspruch genommen wird

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Verfügungsgrund für Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Zeitungsredakteurin bei erfolgversprechendem Vorgehen gegen Arbeitgeber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung gegen die Redakteurin einer Tageszeitung auf Unterlassung von Tatsachenbehauptungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2050
  • afp 2015, 248
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 16 U 120/15

    Zulässigkeit einer identifizierenden, den vollen Namen des Betroffenen nennenden …

    Ein Verfügungsgrund besteht bei - konkreten - Anhaltspunkten für eine bevorstehende Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot, dagegen nicht schon - trotz bestehender Wiederholungsgefahr - allein wegen der vergangenen Zuwiderhandlung (…MüKo/Drescher, a.a.O, § 935 Rn. 17; Senat, Beschl. v. 06.01.2015 - I-16 W 92/14, 16 W 92/14, Juris, Rn. 3) Soweit vereinzelt die Auffassung vertreten wird, dass sich regelmäßig bereits aus der Wiederholungsgefahr zugleich die Dringlichkeit ergebe (…Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 940 Rn. 1), wird hierbei außer Acht gelassen, dass es sich bei der Wiederholungsgefahr um eine materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung handelt, die vom prozessualen, eine Eilentscheidung rechtfertigenden Erfordernis des Verfügungsgrunds zu unterscheiden ist, weshalb diese Ansicht abzulehnen ist.

    Rn. 16 Soweit der Verfügungsantrag gegen den Arbeitgeber - so wie hier - ganz oder teilweise erfolglos ist, wendet eine Unterlassungsverfügung gegen die verantwortliche Redakteurin und Autorin die akute Beeinträchtigung des Verfügungsklägers ebenfalls nicht ab, weil die Verfügungsbeklagte zu 1. den von dem Verfügungskläger beanstandeten Artikel dann - aller Voraussicht nach - weiter bzw. wieder in unveränderter Form in ihr Online-Archiv einstellen und damit auch die darin enthaltenen, mit den Anträgen zu 1. b) bis d) beanstandeten Aussagen in Bezug auf die Person des Verfügungsklägers weiter verbreiten wird, ohne dass eine erfolgreiche Untersagungs-/Unterlassungsverfügung gegen die Verfügungsbeklagte zu 2. daran etwas ändern würde (zum Ganzen vgl. Senat, Beschl. v. 06.01.2015 - I-16 W 92/14, Juris, Rn. 4).

  • LG Düsseldorf, 03.06.2015 - 12 O 137/15

    Unterlassung gegen Namensnennung in Presseartikel

    Rn. 113 Der Annahme eines Verfügungsgrundes im Verhältnis des Antragstellers zur Antragsgegnerin zu 2) steht auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 06.01.2015, Az.: I-16 W 92/14, (zitiert nach juris) nicht entgegen.
  • LG Düsseldorf, 13.12.2024 - 12 O 192/24

    Champagner-Streit: AfD-Politiker Krah unterliegt Böhmermann

    Ein Verfügungsgrund besteht bei - konkreten - Anhaltspunkten für eine bevorstehende Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot, dagegen nicht schon - trotz bestehender Wiederholungsgefahr - allein wegen der vergangenen Zuwiderhandlung (…MüKo/Drescher, a.a.O, § 935 Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.01.2015 - I-16 W 92/14, 16 W 92/14, Juris, Rn. 3) Soweit vereinzelt die Auffassung vertreten wird, dass sich regelmäßig bereits aus der Wiederholungsgefahr zugleich die Dringlichkeit ergebe (…Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 940 Rn. 1), wird hierbei außer Acht gelassen, dass es sich bei der Wiederholungsgefahr um eine materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung handelt, die vom prozessualen, eine Eilentscheidung rechtfertigenden Erfordernis des Verfügungsgrunds zu unterscheiden ist, weshalb diese Ansicht abzulehnen ist (so auch OLG Düsseldorf Urteil vom 10.09.2015 - 16 U 120/15; OLG Köln, Beschluss vom 12. April 2021 - I-6 W 98/20 - Trainerfoto).
  • OLG Brandenburg, 02.07.2026 - 1 W 15/26

    Rechtmäßige Kostenauferlegung der Verfahrenskosten auf klagende Partei nach …

    Dem ist mit der h.M. allerdings entgegenzuhalten, dass diese Auffassung einer rechtlichen Grundlage entbehrt, denn der Erlass einer einstweiligen Verfügung setzt gerade nicht allein die Glaubhaftmachung eines materiell-rechtlichen Anspruchs voraus, sondern darüber hinaus das Vorhandensein eines Verfügungsgrundes im Sinne eines besonderen Eilbedürfnisses, das im Rahmen des § 940 ZPO unter Abwägung der schutzwürdigen Interessen beider Parteien gesondert festzustellen ist (…st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 22.08.2018 - 1 W 34/18, juris Rn. 16;… Beschluss vom 01.03.2022 - 1 W 4/22, juris Rn. 21; ebenso OLG Köln…, Beschluss vom 17.11.2023 - 15 W 134/23, juris Rn. 3; OLG Rostock…, Beschluss vom 26.04.2021 - 2 W 12/21, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.2015 - 16 W 92/14, juris Rn. 3;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 36. Aufl., § 935 Rn. 10;… BeckOK ZPO/Elzer, § 935 Rn. 71;… MüKoZPO/Drescher, 7. Aufl., § 935 Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2022 - 1 W 4/22

    Betrieb einer Biogasanlage; Unterlassungsanspruch in Bezug auf Äußerungen; …

    Demgemäß besteht ein Verfügungsgrund nach § 940 ZPO nicht schon bei einem Vorliegen der für das Bestehen von Unterlassungsansprüchen erforderlichen (…vgl. Grüneberg/Herrler, BGB, 81. Aufl., § 1004, Rn. 32) Wiederholungsgefahr, sondern erst und allenfalls dann, wenn konkrete Anhaltspunkte auf eine bevorstehende Wiederholung einer zu unterlassenden Handlung hindeuten (…Senat a. a. O.; Beschluss vom 1.6.2018, 1 W 22/18; OLG Düsseldorf NJW 2015, 2050; OLG Dresden NJW 2005, 1871, 1872;… MünchKomm./Drescher, a. a. O., § 935, Rn. 17), was auch und insbesondere im Bereich des Äußerungsrechts zu gelten hat (Senat, Beschluss vom 22.8.2018, 1 W 34/18;… OLG Düsseldorf a. a. O.).
  • LG Frankenthal, 23.01.2024 - 6 O 289/23
    Rn. 27 Selbst nach der Gegenansicht (OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2022, Az. 1 W 4/22 - juris; so wohl auch OLG Düsseldorf, AfP 2015, 248 f.; OLG Dresden, NJW 2005, 1871 f.), wonach ein Verfügungsgrund nur dann zu bejahen ist, wenn konkrete Anhaltspunkte auf eine bevorstehende Wiederholung einer zu unterlassenden Handlung hindeuten, dürfte vorliegend - vorbehaltlich der Frage der Selbstwiderlegung - ein solcher gegeben sein, da die Veröffentlichung im Internet nach wie vor abrufbar ist und die angegriffene Handlung daher fortbesteht.
  • OLG Brandenburg, 22.08.2018 - 1 W 34/18

    Ansprucb auf Unterlassung von Berichterstattungen wegen der Verletzung des …

    Ein Verfügungsgrund nach § 940 ZPO besteht nicht schon bei einer solchermaßen zu bejahenden Wiederholungsgefahr, sondern allenfalls dann, wenn konkrete Anhaltspunkte auf eine bevorstehende Wiederholung einer zu unterlassenden Handlung hindeuten (Senat, Beschluss vom 1.6.2018, 1 W 22/18; OLG Düsseldorf NJW 2015, 2050 ; OLG Dresden NJW 2005, 1871, 1872;… MünchKomm./Drescher, ZPO , 5. Aufl., § 935 , Rn. 17).
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