Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.02.1988 - 3 U 243/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- afp 1988, 258
Wird zitiert von ... (21)
- BVerfG, 20.08.2007 - 1 BvR 1913/07
Verfassungsmäßigkeit der Zulassung der Presseberichterstattung über die …
Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen trägt es grundsätzlich Rechnung, wenn die Rechtsprechung der Zivilgerichte strenge Anforderungen an die Tagesaktualität des Anlasses stellt, aus dem heraus über die Straftat eines inhaftierten Verurteilten berichtet wird (…vgl. OLG München vom 9. März 1981 - 21 U 3649/80 -, AfP 1981, S. 360;… OLG Köln vom 16. September 1986 - 15 U 38/86 -, AfP 1986, S. 347; OLG Hamm vom 10. Februar 1988 - 3 U 243/87 -, AfP 1988, S. 258, OLG Hamburg vom 22. November 1991 - 3 U 170/90 -, AfP 1991, S. 537, OLG Hamburg vom 10. Februar 1994 - 3 U 238/93 -, AfP 1994, S. 232). - OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 77/07
Grenzen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Straftäters - …
Der vom Kläger genannten Entscheidung des OLG Hamm (AfP 1988, 258) lag ein Fall zugrunde, der sich von dem vorliegenden insoweit unterscheidet, als der Täter nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und sich zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung in Freiheit aufhielt. - LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 327/07
Grenzen des Persönlichkeitsschutzes und des Bildnisschutzes: …
Rn. 25 Die Nennung des Namens und die Veröffentlichung eines Bildnisses eines Straftäters in der Presseberichterstattung über seine früheren Straftaten verletzt daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ist nach der Güterabwägung im Einzelfall wegen des seit der Verurteilung verstrichenen Zeitraumes trotz der Schwere der Tat nicht gerechtfertigt, wenn für die Berichterstattung kein aktueller Anlass besteht (OLG Hamburg AfP 94, 232; 91, 537; OLG Hamm AfP 88, 258; OLG Köln AfP 86, 347; OLG München AfP 81, 360;… Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 107, 853;… Steffen in Löffler, Presserecht, 4.Aufl. Rn. 211 mwN).
- OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01
Persönlichkeitsrecht - Pressebericht über Strafverfahren - Name und Foto des …
Die Nennung des Namens und die Veröffentlichung eines Bildnisses eines Straftäters in der Presseberichterstattung über seine früheren Straftaten verletzt daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ist nach der Güterabwägung im Einzelfall wegen des seit der Verurteilung verstrichenen Zeitraumes trotz der Schwere der Tat nicht gerechtfertigt, wenn für die Berichterstattung kein aktueller Anlass besteht ( OLG Hamburg AfP 94, 232; 91, 537; OLG Hamm AfP 88, 258; OLG Köln AfP 86, 347; OLG München AfP 81, 360;… Prinz / Peters, Medienrecht, Rn. 107, 853 ;… Steffen in Löffler, Presserecht, 4.Aufl. Rn. 211 mwN). - OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 58/07 Der vom Kläger genannten Entscheidung des OLG Hamm (AfP 1988, 258) lag ein Fall zugrunde, der sich von dem vorliegenden insoweit unterscheidet, als der Täter nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und sich zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung in Freiheit aufhielt.
- OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 65/07 Der vom Kläger genannten Entscheidung des OLG Hamm (AfP 1988, 258) lag ein Fall zugrunde, der sich von dem vorliegenden insoweit unterscheidet, als der Täter nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und sich zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung in Freiheit aufhielt.
- OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 56/07
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über einen …
Der vom Kläger genannten Entscheidung des OLG Hamm (AfP 1988, 258) lag ein Fall zugrunde, der sich von dem vorliegenden insoweit unterscheidet, als der Täter nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und sich zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung in Freiheit aufhielt. - OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 79/07 Der vom Kläger genannten Entscheidung des OLG Hamm (AfP 1988, 258) lag ein Fall zugrunde, der sich von dem vorliegenden insoweit unterscheidet, als der Täter nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und sich zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung in Freiheit aufhielt.
- OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 62/07 Der vom Antragsteller genannten Entscheidung des OLG Hamm (AfP 1988, 258) lag ein Fall zugrunde, der sich von dem vorliegenden insoweit unterscheidet, als der Täter nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war und sich zum Zeitpunkt der Presseberichterstattung in Freiheit aufhielt.
- LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 227/07
Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden
Die Nennung des Namens und die Veröffentlichung eines Bildnisses eines Straftäters in der Presseberichterstattung über seine früheren Straftaten verletzt daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ist nach der Güterabwägung im Einzelfall wegen des seit der Verurteilung verstrichenen Zeitraumes trotz der Schwere der Tat nicht gerechtfertigt, wenn für die Berichterstattung kein aktueller Anlass besteht (OLG Hamburg AfP 94, 232; 91, 537; OLG Hamm AfP 88, 258; OLG Köln AfP 86, 347; OLG München AfP 81, 360;… Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 107, 853;… Steffen in Löffler, Presserecht, 4. Aufl. Rn. 211 m.w.N.). - LG Hamburg, 11.06.2008 - 324 O 1069/07
Keine grundsätzlichen Löschungspflichten für Online-Archiv
- LG Berlin, 07.06.2007 - 27 O 396/07
Grenzen des Bildnisschutzes: Presseveröffentlichung eines Fotos einer ehemaligen …
- LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 278/07
Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden
- LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 206/07
Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden
- LG Berlin, 03.05.2007 - 27 O 328/07
Über rechtskräftig verurteilte RAF-Terroristin darf berichtet werden
- LG Berlin, 22.05.2007 - 27 O 357/07
- LG Hamburg, 04.07.2008 - 324 O 148/07
- LG Hamburg, 28.03.2008 - 324 O 388/07
- OLG Hamburg, 12.02.2008 - 7 U 60/07
- LG Hamburg, 27.06.2008 - 324 O 83/07
- LG Hamburg, 28.03.2008 - 324 O 706/07
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