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   BGH, 09.05.1985 - BLw 4/84   

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https://dejure.org/1985,3035
BGH, 09.05.1985 - BLw 4/84 (https://dejure.org/1985,3035)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1985 - BLw 4/84 (https://dejure.org/1985,3035)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1985 - BLw 4/84 (https://dejure.org/1985,3035)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    HöfeO § 14
    Rechte des überlebenden Ehegatten bei Hoferwerb durch einen Abkömmling als Nacherben

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vererbung eines Hofes an einen Abkömmling im Wege der Nacherbfolge - Anspruch des überlebenden Ehegatten des Erblassers auf Verwaltung und Nutznießung am Hof - Entstehung des Altenteilsanspruchs des überlebenden Ehegatten mit dem Eintritt des Nacherbfalls - Erlöschen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltung und Nutznießung des überlebenden Ehegatten bei Vor- und Nacherbfolge; Zeitpunkt der Entstehung des Altenteilsanspruchs; Erlöschen des Altenteilsanspruchs bei Wiederverheiratung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 141
  • FamRZ 1985, 922
  • Rpfleger 1985, 298
  • AgrarR 1985, 263
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.1964 - VIII ZR 280/62
    Auszug aus BGH, 09.05.1985 - BLw 4/84
    Wie das Beschwerdegericht im Ansatz zutreffend ausgeführt hat, soll die Nutzverwaltung (und das nachfolgende Altenteil) einen Ausgleich für die Benachteiligung schaffen, die der überlebende Ehegatte (im Verhältnis zum allgemeinen Erbrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch) erfährt, wenn der Hof infolge der Hoferbfolge nach Höferecht geschlossen auf einen Abkömmling übergeht (vgl. Scheyhing, HöfeO Rdn. 2; Faßbender/Hötzel/Pikalo, HöfeO § 14 Rdn. 4 m.w.N.); der überlebende Ehegatte soll dann grundsätzlich für die Dauer seines Lebens sichergestellt werden (vgl. auch BGH Urt. v. 25. März 1964, VIII ZR 280/62, RdL 1964, 153 = LM HöfeO § 14 Nr. 3).
  • OLG Celle, 16.09.2013 - 7 W 56/13

    Grundsätze zu Entstehung und Fälligkeit des Altenteilsrechts des überlebenden

    Eine Wiederverheiratung des Ehegatten während der Zeit der Nutznießung führt deshalb zum Erlöschen des Altenteilsrechts aus § 14 II 2 HöfeO und zum Entstehen eines Abfindungsanspruchs nach § 14 II 3 HöfeO (Abgrenzung zu BGH AgrarR 1985, 263).

    Zwar setzt, wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 9. Mai 1985 (AgrarR 1985, 263) ausgeführt hat, das Erlöschen des Altenteilsanspruchs des überlebenden Ehegatten infolge Wiederverheiratung voraus, dass dieser Anspruch im Zeitpunkt der Wiederverheiratung bereits entstanden war.

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