Rechtsprechung
| BVerwG, 05.04.1971 - IV B 94.70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ArgeLandentwicklung
Bauland; Baulandumlegung; Bebauungsplan; Einbeziehung in das Flurbereinigungsverfahren; Flurbereinigungsgebiet; Ortslage; Vollzug im Flurbereinigungsverfahren; Voraussetzung; geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebietes; Änderung des Flurbereinigungsgebietes zur ...
- Wolters Kluwer
Ausschluss einer Flurbereinigung durch Vorliegen von Bebauungsplänen - Nachträglich hinzugenommene Flächen im Rahmen einer Flurbereinigung
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Ortslage/Änderung des Flurbereinigungsgebietes zur Erschließung; Geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebietes/Voraussetzung; Flurbereinigungsgebiet/Änderung, geringfügige; Bebauungsplan/Vollzug im Flurbereinigungsverfahren; Baulandumlegung; Bauland/Einbeziehung in ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.1970 - VII 401/69
- BVerwG, 05.04.1971 - IV B 94.70
Papierfundstellen
- AgrarR 1972, 151
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.12.1959 - I B 141.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.04.1971 - IV B 94.70
Zwar müssen auch bei den aufgrund des § 8 Abs. 1 FlurbG nachträglich hinzugenommenen Flächen die Voraussetzungen des § 1 FlurbG für eine Durchführung der Flurbereinigung vorliegen (vgl. Beschluß vom 28. Dezember 1959 - BVerwG I B 141.59 - [Buchholz BVerwG 424.01, § 8 FlurbG Nr. 1]); insoweit weist aber das Flurbereinigungsgericht zutreffend darauf hin, daß die Beiziehung der Flächen in erster Linie der Erschließung der Ortslage dient, um das Wege- und Gewässernetz im Zusammenhang mit der Unterführung der ... ... und dem Ortseingang an der B... Straße neu zu gestalten.
- BVerwG, 26.05.1978 - 5 C 2.77
Flurbereinigungsbehörde - Flurbereinigungsplan - Grenzen des …
Das Flurbereinigungsgesetz räumt vielmehr in § 8 der Flurbereinigungsbehörde die Möglichkeit ein, während des Verfahrens Änderungen des Flurbereinigungsgebiets vorzunehmen, sofern diese durch den in § 1 FlurbG normierten Zweck der Flurbereinigung gedeckt sind (vgl. hierzu Beschluß vom 28.12.1959 BVerwG 1 B 141.59 - (Buchholz 424.01 § 8 FlurbG Nr. 1); Beschluß vom 05.04.1971 - BVerwG 4 B 94.70 (Agrarrecht 1972, 151)). - BVerwG, 05.09.1986 - 5 B 89.84
Einbeziehung von Grundstücken in ein Flurbereinigungsgebiet - Anforderungen an …
daß die angeordnete Gebietsänderung geringfügig ist, was sich nur anhand der Umstände und Verhältnisse im jeweiligen Verfahrensgebiet entscheiden läßt, die außer der Größe der einzubeziehenden Fläche auch die Berücksichtigung noch anderer Faktoren erlauben, wie zum Beispiel die Tatsache, daß die nachträglich beigezogenen Flächen weder verlegt noch zum Landabzug oder zu den Ausführungskosten herangezogen werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Dezember 1959 - BVerwG 1 B 141.59 - und 29. März 1968 - BVerwG 4 B 104.67 - sowie vom 5. April 1971 - BVerwG 4 B 94.70 - <AgrarR 1972, 151 = RzF 8 I S. 11>; Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG 4 C 36.68 -RdL 1971, 326 = AgrarR 1972, 245 = RzF 8 I S. 13 = DÖV 1972, 173>, bestätigt in BVerwGE 56, 1 [BVerwG 26.05.1978 - 5 C 2/77]). - BVerwG, 20.10.1980 - 5 B 104.79
Rechtmäßigkeit geringfügiger Änderungen während des Flurbereinigungsverfahrens - …
Die hiernach bei der Anwendung der für geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebiets maßgeblichen Vorschrift des § 8 Abs. 1 FlurbG in Betracht kommenden Fragen sind jedoch von der Rechtsprechung bereits hinreichend geklärt (Beschlüsse vom 28. Dezember 1959 - BVerwG 1 B 141.59 - [Buchholz 424.01 § 8 FlurbG Nr. 1] und vom 5. April 1971 - BVerwG 4 B 94.70 - [Agrarrecht 1972, 151] und BVerwGE 56, 1 [BVerwG 26.05.1978 - 5 C 2/77]). - VGH Bayern, 04.12.2014 - 13 A 13.2615
Geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets; Einverständnis mit der …
Der Zweck der Einbeziehung kann auch darin liegen, dass die Straßenführung am Ortseingang - hier: Zuweisung einer kleinen Fläche von 42 m² an die Gemeinde zwecks Erweiterung der Einmündung in die Bundesstraße - neu gestaltet wird, weil es sich bei der Verbesserung der Erschließung um eine Aufgabe der Flurbereinigung nach § 37 Abs. 1 Satz 2 FlurbG handelt (BVerwG, B.v. 5.4.1971 - IV B 94.70 - AgrarR 1972, 151). - VGH Bayern, 17.06.2013 - 13 A 12.2785
Zusammenlegungsverfahren; nachträgliche Änderung des Zusammenlegungsgebiets; …
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Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.1971 - 3 C 96/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Beitrag; Beitragsmaßstab; Beitragsstundung; Beitragsvorschüsse; Beiträge; Stundung; Stundung von Vorschüssen; Teilnehmergemeinschaft; Vorschuss; Vorschüsse
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß. - ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Vorschuss/Stundung; Teilnehmergemeinschaft/Stundung von Vorschüssen; Stundung/Vorschüsse; Stundung/Beiträge; Beitrag/Beitragsvorschüsse; Beitrag/Beitragsstundung; Beitrag/Beitragsmaßstab
Papierfundstellen
- AgrarR 1972, 151
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.12.1960 - I B 159.60
Unterwerfung eines ländlichen Grundbesitzes am Rand einer Großstadt der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.1971 - 3 C 96/70
Es ist davon auszugehen, daß die Gegenleistung für die Beiträge der Teilnehmer der allgemeine Vorteil, der durch die Flurbereinigung für alle Beteiligten eintritt, ist, so daß sich ein Rechtsanspruch des betroffenen Teilnehmers auf teilweise oder gänzliche Befreiung von den Kosten dann ergeben kann, wenn für ihn nur unterdurchschnittliche oder überhaupt keine Flurbereinigungsvorteile entstehen (vgl. BVerwG, B. v. 28.12.1960, RdL 1961 S. 80).
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.1976 - VII 380/75
Befreiung/Beitragsvorschüsse; Befreiung/Beiträge
Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.1.1969 (AZ IV C 244.65 = Buchholz BVerwG 424.01 § 19 FlurbG Nr. 4 = RdL 1969, 299 = RzF - 3 - zu § 19 Abs. 1 FlurbG) ist es ständige Rechtsprechung aller Flurbereinigungsgerichte (vgl. u. a. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.6.1971 - 3 C 96.70 - = RdL 1971, 297 = AgrarR 1972, 151 = RzF - 6 - zu § 19 Abs. 1 FlurbG und Hess. VGH, Urteil vom 18.9.1973 - III F 67/70 -), daß die Entscheidung über eine Beitragsbefreiung nach § 19 Abs. 3 FlurbG stets Bestandteil des Flurbereinigungsplanes oder eines Plannachtrages sein muß.
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