Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.10.1976 - 84 XIII 75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Naturschutz
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß. - ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Naturschutz
Papierfundstellen
- AgrarR 1977, 209
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.06.1975 - VII B 84.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit von …
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.1976 - 84 XIII 75
Der Schutz und die Pflege der Natur ist vielmehr Aufgabe des Staates, der Gemeinden und der Körperschaften des öffentlichen Rechts (BVerwG, Beschluß vom 25.6.1975, DÖV 1975, 605; VGH, Beschluß vom 21.11.1974, RdL 1976, 25).
- VGH Bayern, 27.06.2019 - 13 A 17.2155
Erfolglose Klage gegen Flurbereinigungsbeschluss
Der einzelne Teilnehmer kann seine Anfechtung nicht mit den Popularanliegen des Umweltschutzes begründen (BVerwG, B.v. 26.9.1975 - V B 35.73 - RzF 17 zu § 4); denn der Schutz und die Pflege der Natur fällt in den Aufgabenbereich des Staates, der Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts (…BVerwG, B.v. 25.6.1975 - VII B 84.74 - DÖV 1975, 605 = juris Rn. 4;… BayVGH, U.v. 29.9.2005 - 13 A 05.741 - juris Rn. 19;… B.v. 30.7.2009 - 13 AS 09.973 - juris Rn. 16; B.v. 21.11.1974 - 19 IX 74 - RdL 1976, 25; U.v. 15.10.1976 - 84 XIII 75 - AgrarR 1977, 209;… Wingerter in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 4 Rn. 15). - VGH Bayern, 29.09.2005 - 13 A 05.741
Zweck/Flurbereinigung; Klage/Klagebefugnis; Flurbereinigungsgebiet/Änderung, …
Da der einzelne Teilnehmer nur geltend machen kann, in seinen Rechten durch den Flurbereinigungsbeschluss bzw. dessen Änderung verletzt zu sein (§ 42 Abs. 2 VwGO), kann er auch nur sein eigenes Interesse wahrnehmen, aber nicht einen Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften geltend machen (vgl. BVerwG vom 26.9.1975 Az.V B 35.73 = RzF - 17 - zu § 4 FlurbG; siehe auch BayVGH vom 15.10.1976 AgrarR 1977, 209/210 <= RzF - 23 - zu § 37 Abs. 2 FlurbG >). - VGH Bayern, 30.07.2009 - 13 AS 09.973
Flurbereinigung; einstweiliger Rechtsschutz gegen eine vorläufige Anordnung; …
Bedenken hinsichtlich des mit einer Tiefbaumaßnahme verbundenen Eingriffs in das Landschaftsbild kann ein Teilnehmer aber nicht geltend machen, weil die Wahrung öffentlicher Interessen wie der Landschaftspflege bei der Durchführung von Maßnahmen der Flurbereinigung nach § 37 Abs. 2 FlurbG im Interesse der Allgemeinheit, aber nicht auch des einzelnen Teilnehmers erfolgt (BayVGH vom 15.10.1976 AgrarR 1977, 209/210).
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