Rechtsprechung
| OLG Celle, 17.10.1983 - 7 WLw 80/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
HöfeO §§ 8, 13
Erbrecht; Höfeordnung; Frist für Nachabfindung der weichenden Erben bei Erbfolge in einen Ehegattenhof. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AgrarR 1985, 17
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10
Unzulässigkeit von Feststellungsanträgen hinsichtlich der Höfeeigenschaft eines …
Soweit die Antragsgegner meinen, es komme auch darauf an, ob die Hofeigenschaft nach dem Tode der Mutter des Antragstellers bis zum Tod des Vaters 1992 entfallen sei, verkennen sie, dass bereits mit dem Erbfall ein Anwartschaftsrecht des Nacherben begründet wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 28.10.1971, V BLw 20/70, BGHZ 57, 186 ff., juris Rn28), das als rechtlich besonders geschützte Position das Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung überdauert hat (BGH, Beschl. v. 26.6.1980, V BLw 40/79, BGHZ 77, 384 ff., juris Rn18) und vom tatsächlichen Fortbestand der Hofeigenschaft bis zum Eintritt des Nacherbfalls unabhängig war, weil diese fingiert werden muss (vgl. OLG Köln, DNotZ 1978, 308 f.; OLG Oldenburg, MDR 1979, 59; AUR 2005, 54 ff.; OLG Hamm, AgrarR 1985, 17 f.; kritisch, entscheidungserheblich aber auf eine - hier fehlende - konstitutive Bedeutung der Löschung des Hofvermerks und auf ergänzende Testamentsauslegung abstellend OLG Hamm, Rpfleger 1981, 234 f., juris Rn41).
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