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   LAG Baden-Württemberg, 12.02.1987 - 13 (7) Sa 92/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6018
LAG Baden-Württemberg, 12.02.1987 - 13 (7) Sa 92/86 (https://dejure.org/1987,6018)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.02.1987 - 13 (7) Sa 92/86 (https://dejure.org/1987,6018)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Februar 1987 - 13 (7) Sa 92/86 (https://dejure.org/1987,6018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme und Entfernung von Abmahnungen aus Personalakten; Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen; Anwendbarkeit von Tarifverträgen für die Metallindustrie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AiB 1987, 246
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

    Es dient vorwiegend dem fremden Bedürfnis des Arbeitgebers, der den Arbeitnehmer ohne die entsprechende Ausrüstung nicht einsetzen dürfte (ähnlich LAG Baden-Württemberg 12. Februar 1987 - 6 Sa 195/85HD - AiB 1987, 246, 247).
  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZR 934/93

    Umkleiden als Arbeitszeit

    bb) Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zählt die Zeit für das An- und Ablegen von Sicherheitsbekleidung zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit (LAG Baden-Württemberg Urteil vom 12. Februar 1987 - 6 Ca 195/85 HD - AiB 1987, 246 (Degen)).
  • ArbG Berlin, 17.10.2012 - 28 BV 14611/12

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Umkleidezeit im Lebensmittelbereich als

    LAG Baden-Württemberg12.2.1987 - 13 (7) Sa 92/86 - AiB 1987, 246 [Leitsatz 2.] (mit Blick auf § 2 ArbZO 1938): "Das An- und Ausziehen von vorgeschriebener Sicherheitskleidung ist Arbeitszeit".S. LAG Baden-Württemberg12.2.1987 - 13 (7) Sa 92/86 - AiB 1987, 246 [Leitsatz 2.] (mit Blick auf § 2 ArbZO 1938): "Das An- und Ausziehen von vorgeschriebener Sicherheitskleidung ist Arbeitszeit".

    69) S. LAG Baden-Württemberg12.2.1987 - 13 (7) Sa 92/86 - AiB 1987, 246 [Leitsatz 2.] (mit Blick auf § 2 ArbZO 1938): "Das An- und Ausziehen von vorgeschriebener Sicherheitskleidung ist Arbeitszeit".

  • LAG Hamm, 27.08.1998 - 4 Sa 1799/97

    Zeiten für Umkleiden und Duschen als vergütungspflichtige Arbeitszeit eines

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  • VG Düsseldorf, 21.03.2006 - 2 K 7479/04
    vgl. hierzu Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Februar 1987 - 13 (7) Sa 92/86 -, AiB 1987, 246.
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