Rechtsprechung
| LAG Köln, 23.02.2000 - 2 Sa 1248/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Begriff des Auszubildenden i.S.d. § 78a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Einem Berufsausbildungsverhältnis ähnliches Vertragsverhältnis; Geordnete Ausbildung von mindestens 2 Jahren Dauer entsprechend tariflichen Regelungen ; 18-monatiges Volontariat
- Wolters Kluwer
Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch Fristablauf einer Probezeit; Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf ; Volontärausbildung als Berufsausbildung ; Kündigungsschutz für Auszubildende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 14.04.1999 - 3 Ca 4113/98
- LAG Köln, 23.02.2000 - 2 Sa 1248/99
Papierfundstellen
- AiB 2001, 53
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 595/80
Anwendung von Vorschriften
Auszug aus LAG Köln, 23.02.2000 - 2 Sa 1248/99
Allerdings ist mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der wohl überwiegenden Auffassung im Schrifttum anzunehmen, daß sich nicht nur diejenigen Auszubildenden auf den Schutz des Gesetzes berufen können, die eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf absolviert haben, sondern daß der Kreis der geschützten Personen weiter zu fassen ist (BAG, Urteil vom 23.06.1983 - 6 AZR 595/80 -, EZA § 78 a BetrVG 1972 Nr. 11;… Weigand in KR, 5. Aufl., § 78 a BetrVG Ranm. 7 ff.;… Fitting/Kaiser/Haither/Engels, Betriebsverfassungsgesetz, 18. Aufl. § 78 a Ranm. 5 ff.;… Dietz/Richardi, Betriebsverfassungsgesetz, 6. Aufl. Band 2, § 78 a Ranm. 4;… Fabricius/Kraft/Wiese/Kreutz/Oetker, Betriebsverfassungsgesetz, 6. Aufl., Band 2, § 78 a Ranm. 11 ff.;… einschränkend Galperin/Löwisch, Betriebsverfassungsgesetz, 6. Aufl., § 78 a Ranm. 3).Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 23.06.1983 - 6 AZR 595/80 -, a.a.O., unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Zielsetzung Volontären dann den Schutz des § 78 a BetrVG zugebilligt, wenn sie eine geordnete Ausbildung von mindestens 2 Jahren Dauer durchlaufen, die tariflichen Regelungen entspricht.
- BVerwG, 17.10.1996 - 5 C 9.95
Ausbildungsförderung - Unwirksamkeit des § 6 Abs. 4 BAföG -TeilerlaßV wegen …
Auszug aus LAG Köln, 23.02.2000 - 2 Sa 1248/99
Diese Norm ist nach allgemeiner Auffassung dahin zu verstehen, daß eine Befristung nicht wirksam auf das Beschäftigungsförderungsgesetz neuer Fassung gestützt werden kann, wenn in sachlich engem Zusammenhang ein Zeitvertrag vorausgegangen ist, für dessen Befristung kein sachlicher Grund vorlag (…Lipke in KR, 5. Aufl., § 1 BeschFG 1996, Ranm. 98;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 7. Aufl., Randanm. 46 a; Preis, Das arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz 1996, NJW 1996, 3369 ff., 3372, 3373 [BVerwG 31.08.1995 - 5 C 9/95];… Hueck/von Hoyningen - Hoene, Kündigungschutzgesetz, 12. Auflage, § 1 Rz. 613 c).
- LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 Sa 40/14
Schutz Ersatzmitglied JAV
Rn. 37 a) In dem Zusammenhang kann offenbleiben, ob in dem am 24.01.2012 erfolgten Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages möglicherweise konkludent ein Verzicht auf das mit Schreiben vom 23.01.2012 geltend gemachte Verlangen auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit gesehen werden kann (vgl. BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1/05 - NZA-RR 2005, 613; LAG Köln, 23.02.2000 - 2 Sa 1248/99 - AiB 2001, 53;… KR/Weigand, 10. Aufl., § 78a BetrVG Rn. 33).. - BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1.05
Weiterbeschäftigungsverlangen des Jugendvertreters; befristeter Arbeitsvertrag; …
Ebenso wenig bestehen grundsätzliche Bedenken gegen die Wirksamkeit einer innerhalb der letzten drei Monate vor Ausbildungsende abgegebenen Erklärung, mit welcher der Jugendvertreter gegenüber dem Arbeitgeber auf seinen Weiterbeschäftigungsanspruch verzichtet (vgl. zu allem: LAG Köln, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 Sa 1248/99 - juris Rn. 25;… Fischer/Goeres, in: GKÖD V, K § 9 Rn. 7 und 30;… Faber, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 9 Rn. 34;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, Betriebsverfassungsgesetz, 22. Aufl. 2004, § 78 a Rn. 27). - LAG Nürnberg, 13.02.2004 - 9 (3) Sa 866/02
Volontär - Ausbildungsverhältnis - Weiterbeschäftigungspflicht nach § 78a BetrVG
Der vorliegende Fall ist mit dem vom Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 23.02.2000 - 2 Sa 1248/99 - ARST 2000, 281) entschiedenen Fall eines Volontariats bei einem Unternehmen der Filmbranche vergleichbar, denn der vorliegende Volontariatsvertrag enthält wesentliche Inhalte eines ganz normalen Arbeitsvertrages und trägt nicht den Besonderheiten eines Ausbildungsverhältnisses Rechnung.
- VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1129/04
Verzicht eines Auszubildenden, der in die Jugend- und Auszubildendenvertretung …
Aus der ohne Vorbehalt oder sonstige Einschränkung vollzogenen Unterschrift unter den befristeten Arbeitsvertrag durfte die von der Antragstellerin mit Arbeitgeberfunktionen betraute Hauptverwaltung Stuttgart ohne weiteres schließen, dass Frau B. eine unbefristete Weiterbeschäftigung nicht verlangte; insoweit gilt nichts anderes als für die umgekehrte Konstellation, dass ein Auszubildender, der vorbehaltlos einen befristeten Arbeitsvertrag abschließt, nachdem er zuvor sein Recht auf unbefristete Weiterbeschäftigung geltend gemacht hatte, konkludent auf dieses Recht verzichtet (so LAG Köln, Urteil vom 23.02.2000 - 2 Sa 1248/99 -, Juris, zu § 78a Abs. 2 BetrVG). - LAG Brandenburg, 24.08.2004 - 2 Sa 233/04 Die Tatbestandsvoraussetzungen werden auch durch solche Ausbildungsverhältnisse erfüllt, die etwa tariflichen Regelungen entsprechen und eine geordnete Ausbildung von mindestens zwei Jahren Dauer vorsehen (…BAG a. a. O, 115 ff., 121; LAG Köln, Urt. v. 23.02.2000 - 2 Sa 1248/99 -, AiB 2001, S. 53 f.).
- VGH Bayern, 17.10.2011 - 17 P 11.1085
Weiterbeschäftigungsanspruch; Verzicht durch Abschluss eines befristeten …
Rn. 34 Ist aber aufgrund der konkreten Umstände des vorliegenden Einzelfalles und unter Berücksichtigung der von der Beteiligten zu 1 gemachten Erklärungen davon auszugehen, dass sie am 17. August 2010 vorbehaltlos und in Kenntnis ihres nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG bestehenden Weiterbeschäftigungsanspruches einen befristeten Arbeitsvertrag mit dem Antragsteller geschlossen hat, so ist hierin ein - zumindest konkludenter - Verzicht auf Weiterbeschäftigung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG zu sehen (ebenso VGH BW vom 18.1.2005 IÖD 2005, 81; siehe auch LAG Köln vom 23.2.2000 AiB 2001, 53). - VGH Bayern, 17.10.2011 - 17 P 11.1086
Weiterbeschäftigungsanspruch; Verzicht durch Abschluss eines befristeten …
Rn. 34 Ist aber aufgrund der konkreten Umstände des vorliegenden Einzelfalles und unter Berücksichtigung der von der Beteiligten zu 1 gemachten Erklärungen davon auszugehen, dass sie am 16. August 2010 vorbehaltlos und in Kenntnis ihres nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG bestehenden Weiterbeschäftigungsanspruches einen befristeten Arbeitsvertrag mit dem Antragsteller geschlossen hat, so ist hierin ein - zumindest konkludenter - Verzicht auf Weiterbeschäftigung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG zu sehen (ebenso VGH BW vom 18.1.2005 IÖD 2005, 81; siehe auch LAG Köln vom 23.2.2000 AiB 2001, 53).
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