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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 16.04.2003 - 3 O 411/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8394
LG Bielefeld, 16.04.2003 - 3 O 411/01 (https://dejure.org/2003,8394)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 16.04.2003 - 3 O 411/01 (https://dejure.org/2003,8394)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 16. April 2003 - 3 O 411/01 (https://dejure.org/2003,8394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hitze im Büro - Mietminderung

  • Wolters Kluwer
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter haftet für baulich vermeidbare übermäßige Hitze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Büroräume zu warm - Mangel?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Büro höchstens 26 Grad Celsius! - Anwaltskanzlei setzt sich gegen die Vermieterin durch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf gebrauchstaugliche Überlassung der Mietsache ; Gebrauchstauglichkeit der überlassenen Gewerberäumlichkeiten im Allgemeinen; Einhaltung der raumklimatischen Voraussetzungen für ein sicheres und geordnetes Arbeiten als Gegenstand der Gebrauchstauglichkeit von ...

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Altes Urteil, neuer Streit - Richtige Beratung verringert Haftungsrisiken

  • bauverlag.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Bielefelder "Klimaurteil”

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Büroräume: Auch ohne Klimaanlage darf Raumtemperatur Maximalwerte nicht übersteigen! (IBR 2003, 474)

Papierfundstellen

  • AiB 2003, 752
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Rostock, 29.12.2000 - 3 U 83/98

    Voraussetzungen eines Sachmangels aufgrund zu hoher Innentemperatur vermieteter …

    Auszug aus LG Bielefeld, 16.04.2003 - 3 O 411/01
    Rn. 42 OLG Rostock, NZM 2001, 425 f.).
  • OLG Köln, 28.10.1991 - 2 U 185/90

    Überhitzung der Mieträume durch Sonneneinstrahlung als Mangel

    Auszug aus LG Bielefeld, 16.04.2003 - 3 O 411/01
    Rn. 41 (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18.10.1994, OLG Köln, NJW-RR 1993, S. 466 f.,.
  • OLG Frankfurt, 19.01.2007 - 2 U 106/06

    Mangel der Mietsache: Aufheizung aufgrund Sonneneinstrahlung von nicht …

    Die Klägerin hat sich auf die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Hamm (NJW-RR 1995, 143), Köln (NJW-RR 1993, 466), Düsseldorf (NZM 1998, 916) und Rostock (NJW-RR 2001, 802) sowie des Landgerichts Bielefeld vom 16.4.2003 (AiB 2003, 752) berufen, welche hinsichtlich sommerlicher Hitze einen Mangel der Mietsache bestätigt und teilweise die arbeitsschutzrechtliche Vorschrift § 6 Abs. 1 Satz 1 ArbStättVO und die dazu erlassene Verwaltungsrichtlinie ASR 6 Abschnitt I Nr. 3.3 sowie der DIN 1946 Teil 2 zur Definition eines Mangels herangezogen haben.

    Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (NJW-RR 1995), des Oberlandesgerichts Rostock (NJW-RR 2001, 802), des Oberlandesgerichts Naumburg (NJW-RR 2004, 299) und des Landgerichts Bielefeld (AiB 2003, 752) ausdrücklich nicht an.

    Das Gebäude verfügt im Gegensatz zu den Fällen, welche vom Oberlandesgericht Rostock, NJW-RR 2001, 802, und dem Landgericht Bielefeld, AiB 2003, 752, entschieden wurden, über Sonnenjalousien an den Fenstern der hauptsächlich von der Sonneneinstrahlung betroffenen Fassaden und durch nachträgliche Installation der Klägerin inzwischen auch über eine Sonnenschutzanlage über dem verglasten Dachsattel.

    Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil des 7. Zivilsenats vom 18.10.1994, NJW-RR 1995, 143), das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 28.10.1991, NJW-RR 1993, 466), das Oberlandesgericht Rostock (Urteil des 3. Zivilsenats vom 29.12.2000, NJW-RR 2001, 802) und das Landgericht Bielefeld (AiB 2003, 752) haben auf dieser Grundlage einen Mangel bei einem nicht klimatisierten Gebäude bejaht, woran die Klägerin anknüpft.

  • OLG Hamm, 28.02.2007 - 30 U 131/06

    Auch in einer Spielhölle darf es nicht zu heiß sein

    Dabei kann dahin stehen, ob das daraus folgt, dass die Räume aufgrund des Mietzwecks so beschaffen sein müssen, dass in ihnen Arbeitnehmer beschäftigt werden können und aus diesem Grund den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung genügt werden muss (so etwa OLG Rostock, NZM 2001, 425; OLG Naumburg, NJW-RR 2004, 299; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 143; LG Bielefeld, AiB 2003, 752) oder ob diese Bestimmungen für die Beurteilung der Frage, wann eine dem Mietzweck widersprechende Überhitzung vorliegt, heranzuziehen ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1307; OLG Köln, NJW-RR 1993, 466; KG, GE 2003, 48).
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