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   KG, 23.03.2006 - 9 W 133/05   

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https://dejure.org/2006,5532
KG, 23.03.2006 - 9 W 133/05 (https://dejure.org/2006,5532)
KG, Entscheidung vom 23.03.2006 - 9 W 133/05 (https://dejure.org/2006,5532)
KG, Entscheidung vom 23. März 2006 - 9 W 133/05 (https://dejure.org/2006,5532)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 145 Abs. 1 S. 1
    Entstehung der Entwurfsgebühr gemäß § 145 KostO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung einer Notarsgebühr; Diktat des Entwurfs einer Urkunde auf einer Tonbandkassette; Erfordernis der Aushändigung eines Entwurfs für die Entstehung der Entwurfsgebühr

  • Anwaltsblatt

    § 145 KostO
    Gebühr für abdiktierten Entwurf

  • Judicialis

    KostO § 145 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 145 Abs. 1 Satz 1
    Zum Zeitpunkt Entstehung der Gebühr des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Entwurf diktiert: Gebühr ist fällig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 431
  • AnwBl 2006, 424
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 1/95

    Fälligkeit der Entwurfsgebühr

    Auszug aus KG, 23.03.2006 - 9 W 133/05
    Die Entstehung der Entwurfsgebühr setzt nach dem Wortlaut des Gesetzes keine Aushändigung des Entwurfs voraus (s. a. OLG Frankfurt JurBüro 1998, 375), sondern maßgebend ist - worauf bereits das Landgericht hingewiesen hat - allein, dass alle wesentlichen Bestimmungen so fixiert sind, dass das Geschäft auf dieser Grundlage endgültig gestaltet werden kann.
  • BGH, 10.03.2011 - VII ZB 3/10

    Rechtsanwaltsvergütung in der Zwangsvollstreckung: Gebührenrechtliche Gegenstände

    Soweit teilweise dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. September 2004 (IXa ZB 115/04, NJW-RR 2005, 78, 79) für die hiesige Fallgestaltung etwas anderes entnommen wird (Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., VV 3309 Rn. 40; im Ergebnis ebenso Bräuer in Bischof, RVG, 3. Aufl., VV 3309 Rn. 45a; LG Berlin, Berliner Anwaltsblatt 2006, 424), geht dies fehl.
  • LG Kleve, 22.01.2018 - 4 OH 16/17

    Begründen eines öffentlich-rechtlichen Kostenschuldverhältnisses durch die

    Der Notar erhält die entsprechende Gebühr bereits dann, wenn er den Entwurf einer Urkunde gefertigt hat; es bedarf hierbei noch nicht einmal der Reinschrift (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 20.03.1998, Az. 20 W 1/95, juris; KG Berlin, Beschl. v. 23.03.2006, Az. 9 W 133/05, BeckRS 2006, 03900).
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