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   BGH, 02.07.2007 - AnwZ (B) 59/06 (1)   

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https://dejure.org/2007,10920
BGH, 02.07.2007 - AnwZ (B) 59/06 (1) (https://dejure.org/2007,10920)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2007 - AnwZ (B) 59/06 (1) (https://dejure.org/2007,10920)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - AnwZ (B) 59/06 (1) (https://dejure.org/2007,10920)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Besorgnis der Befangenheit trotz familiärer Beratung

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gem. § 14 Abs. 2 Nr. 7 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) wegen Vermögensverfalls; Vermutung des Vermögensverfalls bei Eintrag eines Rechtsanwalts in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Substantiierung der Besorgnis der Befangenheit

  • Anwaltsblatt

    § 14 BRAO
    Beweislast beim Vermögensverfall

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAO § 42 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2008, 67
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.05.2016 - AnwZ (Brfg) 2/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Anforderungen an den Nachweis

    c) Darauf, ob sich ein Vermögensverfall aus nach dem Widerruf eingeleiteten weiteren Vollstreckungsverfahren ableiten lässt, kommt es, wie der Anwaltsgerichtshof zutreffend ausgeführt hat, nicht an (so schon nach früherer Rechtslage Senatsbeschlüsse vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01, Rn. 12 juris; vom 2. Juli 2007 - AnwZ (B) 59/06, Rn. 7 juris; vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 20/08, Rn. 14 juris).
  • AGH Baden-Württemberg, 11.12.2010 - 13/10 (II) - SG1
    Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (ständige Rechtsprechung, BGH NJW 1991, 2083 [BGH 25.03.1991 - AnwZ B 80/90]; BGH Anwaltsblatt 2008, 67 f.).
  • AGH Baden-Württemberg, 11.12.2010 - 13/10 (II) - SG 1

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung im

    Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (ständige Rechtsprechung, BGH NJW 1991, 2083 [BGH 25.03.1991 - AnwZ B 80/90] ; BGH Anwaltsblatt 2008, 67 f.).
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