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| OLG Bremen, 27.10.1980 - 2 W 75/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO §§ 66, 114, 116, 640e, 640h
Abstammungsrecht; Verfahren wegen Anfechtung der Ehelichkeit; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Bewilligung des Armenrechts für die Kindesmutter als Nebenintervenientin. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 20.08.1980 - 5 C 132/80
- OLG Bremen, 27.10.1980 - 2 W 75/80
Papierfundstellen
- AnwBl 1981, 71
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.01.1966 - VII ZR 125/65
Geltung der Vorschriften über das Armenrecht auch für den Streithelfer; …
Auszug aus OLG Bremen, 27.10.1980 - 2 W 75/80
Grundsätzlich müssen aber die Vorschriften über das Armenrecht auch für den Streithelfer gelten, soweit nicht aus ihrem Sinn und Zweck etwas anderes zu entnehmen ist (vgl. BGH NJW 1966, 597;… Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. vor § 114 III).
- BGH, 02.06.2010 - XII ZB 60/09
Altverfahren auf Anfechtung der Vaterschaft: Prozesskostenhilfe für die auf …
Ihr sei deswegen auf Antrag regelmäßig Prozesskostenhilfe zu bewilligen (OLG Düsseldorf - 1. Senat für Familiensachen - FamRZ 2001, 1467, 1468; OLG Koblenz FamRZ 1986, 1233; OLG Frankfurt FamRZ 1984, 1041, 1042; OLG Stuttgart DAVorm 1984, 610 und OLG Bremen AnwBl. 1981, 71). - OLG Bremen, 28.10.1992 - 2 W 102/92
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auch ist die Ansicht des Amtsgerichts, die Rechtsverfolgung der dem Rechtsstreit gemäß § 640 e ZPO beigetretene Mutter der Beklagten sei mutwillig, weil die Beklagte bereits durch ein sachkundiges Jugendamt vertreten werde, im Hinblick darauf, daß § 640 e ZPO der Kindesmutter ausdrücklich ein eigenes Beitrittsrecht ohne Rücksicht darauf einräumt, ob ihr Kind durch das Jugendamt vertreten ist, nicht unbedenklich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.02.1984 - 2 W 16/84 = 3 C 491/1983 - sowie vom 27.10.1980 - 2 W 75/80 = AnwBl 1981, 71). - OLG Koblenz, 24.06.1986 - 15 W 462/86 Demgemäß ist in dem Ehelichkeitsanfechtungsverfahren der Kindesmutter als Nebenintervenientin unter den Voraussetzungen des § 114 Abs. 1 ZPO Prozeßkostenhilfe zu gewähren, und erforderlichenfalls ein Rechtsanwalt beizuordnen (OLG Bremen AnwBl 1981, 71).
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