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   BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 11/09   

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https://dejure.org/2010,12174
BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 11/09 (https://dejure.org/2010,12174)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2010 - AnwZ (B) 11/09 (https://dejure.org/2010,12174)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - AnwZ (B) 11/09 (https://dejure.org/2010,12174)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintragung in das Schuldnerverzeichnis und Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen als Grund für den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Eintragung in das Schuldnerverzeichnis und Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen als Grund für den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 1/07

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall;

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 11/09
    Eine Konsolidierung seiner Vermögensverhältnisse hat der Antragsteller, der seine Beschwerde nicht begründet hat, nicht nachgewiesen (zu der insoweit bestehenden Darlegungs- und Beweislast des Rechtsanwalts vgl. nur Senat, Beschl. vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 1/07, BRAK-Mitt. 2008, 73; Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Aufl., § 14 Rdn. 60).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 11/09
    Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschl. vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 11/09
    Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschl. vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 11/09
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150), ist nicht gegeben.
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 11/09
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150), ist nicht gegeben.
  • AGH Bayern, 26.01.2015 - BayAGH I - 1 - 4/14

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr.; vgl. nur BGH Beschluss vom 8.2.2010 - AnwZ (B) 11/09 unter II 1 a m. w. N.).

    Selbst bei Anwendung der bisherigen Rechtsprechung hätte der darlegungs- und beweispflichtige (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 8.2.2010 - AnwZ (B) 11/09 unter II 2) Kläger eine Konsolidierung seiner Vermögensverhältnisse nicht nachgewiesen.

  • AGH Bayern, 26.01.2015 - BayAGH I - 1 - 12/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Vermutung

    Beweisanzeichen für einen Vermögensverfall sind die Erwirkung von Schuldtiteln und fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr.; vgl. nur BGH Beschluss vom 8.2.2010 - AnwZ (B) 11/09 unter II 1 a m. w. N.).

    Selbst bei Anwendung der bisherigen Rechtsprechung hätte der darlegungs- und beweispflichtige (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 8.2.2010 - AnwZ (B) 11/09 unter II 2) Kläger eine Konsolidierung seiner Vermögensverhältnisse nicht nachgewiesen.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 1 AGH 37/23
    Ein Vermögensverfall liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2022 - AnwZ (Brfg) 42/21 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 11/09 -, Rn. 4, juris) vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
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