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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 21/71   

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https://dejure.org/1972,7643
BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 21/71 (https://dejure.org/1972,7643)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1972 - AnwZ (B) 21/71 (https://dejure.org/1972,7643)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 21/71 (https://dejure.org/1972,7643)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gegenvorstellung nach Feststellung des Versagungsgrunds des § 7 Nr. 7 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 15/94

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss hisichtlich der

    Auf den Inhalt der Gegenvorstellung kommt es nicht an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Oktober 1964 - AnwZ (B) 2/64 , vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 21/71 , vom 1. Juli 1974 - AnwZ (B) 2/74 , vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 36/92; ferner Isele, § 42 BRAO Anm. XII, und Feuerich/Braun, 3. Aufl., § 42 BRAO Rdn. 18 a.E.).
  • BGH, 01.07.1974 - AnwZ (B) 2/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Die Gerichte sind grundsätzlich an ihre rechtskräftigen Entscheidungen gebunden, können sie nicht mehr abändern und keine weitere Prüfung der rechtskräftig abgeschlossenen Sache mehr vornehmen (vgl. die Senatsentscheidungen vom 6. Februar 1961 - AnwZ (B) 9/60 - = BGHZ 34, 235 ff und vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 21/71 -).
  • BGH, 13.02.1984 - AnwZ (B) 15/83

    Rechtsmittel

    Die Abänderung eines solchen Beschlusses auf eine Gegenvorstellung hin ist nicht möglich(Senatsbeschluß vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 21/71).
  • BGH, 21.09.1978 - AnwZ (B) 8/78

    Tatbestandsberichtigung bei in formelle und materielle Rechtskraft erwachsener

    Weder die Bundesrechtsanwaltsordnung noch das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dessen Vorschriften nach §§ 40 Abs. 4, 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO für das ehrengerichtliche Verfahren entsprechend anzuwenden sind bzw. sinngemäß gelten, enthalten eine Verweisungsbestimmung, nach der das für zivilrechtliche Streitigkeiten in § 320 ZPO niedergelegte Verfahren der Tatbestandsberichtigung auch auf eine - in formelle und materielle Rechtskraft erwachsene (vgl. Beschlüsse des Senats vom 5. Oktober 1964 - AnwZ (B) 2/64 - und vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 21/71 -) - Beschwerdeentscheidung des Bundesgerichtshofs in ehrengerichtlichen Verfahren anzuwenden ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 21/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,3423
BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 21/71 (https://dejure.org/1972,3423)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1972 - AnwZ (B) 21/71 (https://dejure.org/1972,3423)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1972 - AnwZ (B) 21/71 (https://dejure.org/1972,3423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 21/71
    Auf einen noch niedrigeren Wert als 10.000 DM festzusetzen, besteht kein Anlaß (vgl. BGHZ 39, 110, 115 f) [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62].
  • BGH, 20.03.1961 - AnwZ (B) 15/60

    Bundesrechtsanwaltsordnung und Grundgesetz

    Auszug aus BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 21/71
    Das hat der Senat in BGHZ 34, 382, 389 f [BGH 20.03.1961 - AnwZ B 15/60] (zu § 7 Nr. 8 BRAO) und das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 21. März 1969 - BvR 444/68 - (zu § 7 Nr. 5 BRAO) bereits entschieden.
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RE 7/16 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellter

    Rechtsanwälte sind indes berechtigt, sich zu spezialisieren und, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur auf bestimmten Rechtsgebieten tätig zu sein (BGHZ 49, 244, 247; BGH Beschluss vom 20.3.1972 - AnwZ (B) 21/71 - Juris RdNr 15 f; vgl hierzu auch Kleine-Cosack, BRAO, 7. Aufl 2015, § 3 RdNr 2) .

    § 3 Abs. 3 BRAO besagt nämlich nicht, dass den Rechtsuchenden für sämtliche Rechtsangelegenheiten ein und derselbe Anwalt zur Verfügung stehen müsste (BGH Beschluss vom 20.3.1972 - AnwZ (B) 21/71 - Juris RdNr 16) .

  • BGH, 28.03.2013 - AnwZ (Brfg) 70/12

    Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand als

    Im Übrigen bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Bestimmungen (vgl. zu § 7 Nr. 7 BRAO bereits Senatsbeschluss vom 20. März 1972 - AnwZ (B) 21/71, EGE XII S. 23, 25; zur inhaltsgleichen Parallelbestimmung des § 14 Abs. 1 Nr. 4 BRAO a. F. = § 14 Abs. 2 Nr. 3 BRAO n. F. BVerfG, Beschlüsse vom 13. August 1986 - 1 BvR 491/86, S. 3 f und vom 23. März 1987 - 1 BvR 36/87, S. 3 f; siehe auch BVerfGE 37, 67, 77 f; zu § 15 BRAO Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201 und vom 4. Mai 1998 - AnwZ (B) 81/97, BRAK-Mitt. 1999, 39, 40 f; siehe auch Vossebürger in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 7 Rn. 9 ff, § 14 Rn. 26).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 82/90

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vorliegen körperlicher Gebrechen oder

    Nach § 7 Nr. 7 BRAO, der entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht gegen Art. 12 GG (Senatsbeschluß vom 20. März 1972 - AnwZ (B) 21/71) und wegen des Vorrangs von Art. 12 GG im Berufsrecht auch nicht gegen Art. 2 GG verstößt, ist die Zulassung zu versagen, wenn der Bewerber infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner geistigen Kräfte dauernd unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben.
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