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   BGH, 23.07.2008 - AnwZ (B) 96/07   

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https://dejure.org/2008,10058
BGH, 23.07.2008 - AnwZ (B) 96/07 (https://dejure.org/2008,10058)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2008 - AnwZ (B) 96/07 (https://dejure.org/2008,10058)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - AnwZ (B) 96/07 (https://dejure.org/2008,10058)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Anwaltsgerichthofs über einen Ablehungsantrag wegen Befangenheit eines Richters

  • Judicialis

    BRAO § 223

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 223
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs durch den Anwaltsgerichtshof

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zahlung des Kammerbeitrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.02.2007 - AnwZ (B) 63/06

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung der Löschung in der

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - AnwZ (B) 96/07
    An diese Entscheidung ist der Bundesgerichtshof gebunden (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 24. November 1997 - AnwZ (B) 40/97, BRAK-Mitt. 1998, 41; vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 82/98, BRAK-Mitt. 1999, 270 und vom 5. Februar 2007 - AnwZ (B) 63/06).
  • BGH, 31.03.2006 - AnwZ (B) 119/05

    Unzulässigkeit gegen die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - AnwZ (B) 96/07
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 31. März 2006 (AnwZ (B) 119/05) als unzulässig, weil nicht statthaft, verworfen.
  • BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 16/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - AnwZ (B) 96/07
    a) Das folgt hier schon daraus, dass er durch die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs in der Hauptsache prozessual überholt ist und nur mit der Hauptsache angegriffen werden könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 2007- AnwZ (B) 16/06 Tz. 6).
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 82/98

    Keine Beschwerde zum BGH gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - AnwZ (B) 96/07
    An diese Entscheidung ist der Bundesgerichtshof gebunden (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 24. November 1997 - AnwZ (B) 40/97, BRAK-Mitt. 1998, 41; vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 82/98, BRAK-Mitt. 1999, 270 und vom 5. Februar 2007 - AnwZ (B) 63/06).
  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 40/97

    Bindungswirkung des Bundesgerichtshofes an Entscheidungen des

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - AnwZ (B) 96/07
    An diese Entscheidung ist der Bundesgerichtshof gebunden (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 24. November 1997 - AnwZ (B) 40/97, BRAK-Mitt. 1998, 41; vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 82/98, BRAK-Mitt. 1999, 270 und vom 5. Februar 2007 - AnwZ (B) 63/06).
  • BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 38/03

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - AnwZ (B) 96/07
    Dies gilt auch dann, wenn sich der Anwaltsgerichtshof mit der Frage der Zulassung nicht ausdrücklich befasst hat (Senatsbeschluss vom 1. März 2004 - AnwZ (B) 38/03, AnwBl. 2004, 449).
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - AnwZ (B) 96/07
    Der Senat kann die unzulässigen Rechtsmittel ohne mündliche Verhandlung verwerfen (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 21.10.2009 - AnwZ (B) 107/08

    Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs über die

    An diese Entscheidung ist der Bundesgerichtshof gebunden (st.Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 23. Juli 2008 - AnwZ (B) 96/07, [...], unter II 2; vom 24. November 1997 - AnwZ (B) 40/97, BRAK-Mitt. 1998, 41; vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 82/98, BRAK-Mitt. 1999, 270 und vom 5. Februar 2007 - AnwZ (B) 63/06; Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Aufl., § 223 Rdnr. 48 m.w.N.).

    Das unzulässige Rechtsmittel kann nicht, wie es der Antragsteller in seinem auf den Hinweis des Senats eingereichten Schriftsatz vom 21. September 2009 begehrt, als Nichtzulassungsbeschwerde behandelt werden, da der Gesetzgeber im Verfahren nach § 223 BRAO eine solche Möglichkeit im Gegensatz zu § 145 Abs. 3 BRAO nicht vorgesehen hat (Senatsbeschluss vom 23. Juli 2008, a.a.O.).

  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 92/09

    Rechtmäßigkeit einer Zurückweisung zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund

    Im Übrigen ist gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den Anwaltsgerichtshof nach dem hier gemäß § 215 Abs. 2 und 3 BRAO noch maßgeblichen früheren Recht ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof nicht statthaft (Senat, Beschl. v. 26. März 2007, AnwZ (B) 16/06, juris; Beschl. v. 23. Juli 2008, AnwZ (B) 96/07, juris).
  • BGH, 23.08.2010 - AnwZ (B) 17/10

    Voraussetzungen einer sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des

    § 42 Abs. 1 BRAO a. F., der die sofortige Beschwerde regelt, bezieht sich nur auf endgültige Entscheidungen in der Hauptsache (BGH, Beschlüsse vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 16/06 - und vom 23. Juli 2008 - AnwZ (B) 96/07).
  • BGH, 30.08.2010 - AnwZ (B) 102/09

    Rechtsmittel gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den

    Gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den Anwaltsgerichtshof ist nach dem hier gemäß § 215 Abs. 2 und 3 BRAO anzuwendenden früheren Recht ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof nicht gegeben (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 2006 - AnwZ (B) 119/05 Rn. 3 m. w. N.; Beschluss vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 16/06, Rn. 5, 7, juris; Beschluss vom 23. Juli 2008 - AnwZ (B) 96/07 Rn. 6, juris; Beschluss vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 92/09 Rn. 5).
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