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   BGH, 04.11.2013 - AnwZ (Brfg) 49/13   

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https://dejure.org/2013,34114
BGH, 04.11.2013 - AnwZ (Brfg) 49/13 (https://dejure.org/2013,34114)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2013 - AnwZ (Brfg) 49/13 (https://dejure.org/2013,34114)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2013 - AnwZ (Brfg) 49/13 (https://dejure.org/2013,34114)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 BRAO, § 21 Abs 2 InsO
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung; Ausschluss der Gefährdung der Rechtsuchenden bei Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • zvi-online.de

    BRAO § 14 Abs. 2; InsO § 21 Abs. 2
    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt bei Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

  • rewis.io

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung; Ausschluss der Gefährdung der Rechtsuchenden bei Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 55/11

    Bedeutung des Zeitpunkts des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens für

    Auszug aus BGH, 04.11.2013 - AnwZ (Brfg) 49/13
    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen des Vermögensverfalls folgt, wird sie im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschluss vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, juris Rn. 9).

    Denn die Annahme einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden im Falle des Vermögensverfalls des beauftragten Rechtsanwalts ist regelmäßig schon im Hinblick auf dessen Umgang mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, aaO m.w.N.).

    Der Kläger ist nach wie vor als Einzelanwalt tätig und kann daher nicht wirksam darauf überwacht werden, ob er selbst auferlegte Beschränkungen hinsichtlich der Annahme von Fremdgeld einhält (vgl. Senatsbeschluss vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, aaO Rn. 10 m.w.N.).

    Die Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO dient dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, also eines überragend wichtigen Gemeinschaftsguts (Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 7/00, juris Rn. 13; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, aaO Rn. 11 m.w.N.).

  • BGH, 22.06.2011 - AnwZ (Brfg) 12/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung

    Auszug aus BGH, 04.11.2013 - AnwZ (Brfg) 49/13
    d) Die vom Senat in ständiger Rechtsprechung aufgestellten strengen Anforderungen an die Ausräumung einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden verstoßen - anders als der Kläger in Anlehnung an die Entscheidung des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 29. August 2011 (BRAK 2011, 287 ff.) meint - nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Hierzu gehören Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage sowie ihre Bedeutung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen oder ihre Auswirkung auf die Allgemeinheit; begründet werden muss auch, warum ein korrigierendes Eingreifen des Berufungsgerichts erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, aaO m.w.N.).

  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer

    Auszug aus BGH, 04.11.2013 - AnwZ (Brfg) 49/13
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11, NJW-RR 2012, 189 Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Weitere

    Auszug aus BGH, 04.11.2013 - AnwZ (Brfg) 49/13
    Dies setzt regelmäßig die Aufgabe einer Tätigkeit als Einzelanwalt und den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einer Anwaltssozietät voraus, der nach der Organisation der Sozietät, dem Umfang der Tätigkeitsverpflichtung des Rechtsanwalts gegenüber der Sozietät und den getroffenen Maßnahmen einen effektiven Schutz der Interessen der Rechtsuchenden (auch in Vertretungsfällen) erwarten lässt (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 62/11, juris Rn. 6; vom 5. September 2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, NJW-RR 2013, 175 Rn. 5; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 62/11

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 04.11.2013 - AnwZ (Brfg) 49/13
    Dies setzt regelmäßig die Aufgabe einer Tätigkeit als Einzelanwalt und den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einer Anwaltssozietät voraus, der nach der Organisation der Sozietät, dem Umfang der Tätigkeitsverpflichtung des Rechtsanwalts gegenüber der Sozietät und den getroffenen Maßnahmen einen effektiven Schutz der Interessen der Rechtsuchenden (auch in Vertretungsfällen) erwarten lässt (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 62/11, juris Rn. 6; vom 5. September 2012 - AnwZ (Brfg) 26/12, NJW-RR 2013, 175 Rn. 5; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 7/00

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 04.11.2013 - AnwZ (Brfg) 49/13
    Die Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO dient dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, also eines überragend wichtigen Gemeinschaftsguts (Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 7/00, juris Rn. 13; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, aaO Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 04.11.2013 - AnwZ (Brfg) 49/13
    Diese weitreichenden Pflichten und Befugnisse berechtigen den Gesetzgeber, höhere Anforderungen an die Eignung und Zuverlässigkeit von Rechtsanwälten zu stellen (Senatsbeschluss vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 46/09, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • AGH Niedersachsen, 29.08.2011 - AGH 17/08

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Ausschluss einer

    Auszug aus BGH, 04.11.2013 - AnwZ (Brfg) 49/13
    d) Die vom Senat in ständiger Rechtsprechung aufgestellten strengen Anforderungen an die Ausräumung einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden verstoßen - anders als der Kläger in Anlehnung an die Entscheidung des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 29. August 2011 (BRAK 2011, 287 ff.) meint - nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 83/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Widerlegung der

    Dass es, worauf in der Antragsbegründung zusätzlich abgestellt wird, in der Vergangenheit noch nicht zu Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Fremdgeldern gekommen und der Kläger auch noch nicht strafrechtlich wegen Vermögensdelikten in Erscheinung getreten ist, schließt die Gefährdung nicht aus (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, juris Rn. 10; vom 19. November 2012 - AnwZ (Brfg) 56/12, juris Rn. 5; vom 4. November 2013 - AnwZ (Brfg) 49/13, juris Rn. 6 und vom 5. November 2013 - AnwZ (Brfg) 36/13, juris Rn. 6), zumal eine Gefährdung völlig unabhängig von einem kriminellen Verhalten des Betroffenen eintreten kann (vgl. nur Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 73/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Anforderungen an

    Diese weitreichenden Pflichten und Befugnisse berechtigen den Gesetzgeber, höhere Anforderungen an die Eignung und Zuverlässigkeit von Rechtsanwälten zu stellen (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 46/09, juris Rn. 11 m.w.N.; vom 4. November 2013 - AnwZ (Brfg) 49/13, juris Rn. 8).
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