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   BGH, 04.02.1997 - AnwZ (B) 18/96   

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https://dejure.org/1997,4810
BGH, 04.02.1997 - AnwZ (B) 18/96 (https://dejure.org/1997,4810)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1997 - AnwZ (B) 18/96 (https://dejure.org/1997,4810)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1997 - AnwZ (B) 18/96 (https://dejure.org/1997,4810)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund eines Verstosses gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit - Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund rechtsstaatswidrigen Handelns in gehobener Stelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RNPG § 1 Abs. 1, Abs. 2 § 6
    Zurücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt bei einem früheren DDR-Richter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.1995 - 3 StR 527/94

    Rechtsbeugung von Richtern der DDR - Anwendung "politischen Strafrechts"

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - AnwZ (B) 18/96
    Angesichts der rechtsstaatlichen Bedenken insbesondere gegen die Strafvorschrift des § 99 StGB-DDR (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1995 - 3 StR 527/94) sind jedenfalls in einigen Entscheidungen des Antragstellers die äußersten Grenzen hinnehmbarer Rechtsanwendung und Strafzumessung mindestens berührt.

    Unter Berücksichtigung des allenfalls eingetretenen oder zu erwartenden Ansehensschaden begegnet schon die Annahme eines Interessennachteils oder einer Interessenschädigung im Sinne von § 97 StGB-DDR in Fällen dieser Art erheblichen Bedenken (vgl. auch BGH, Urteil vom 15. November 1995 - 3 StR 527/94).

  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 30/94

    Ablehnung der Zulassung als Rechtsanwalt - Unwürdigkeit für den

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - AnwZ (B) 18/96
    Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder der Menschlichkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 RNPG ist aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Rechtsanwalt bei seiner früheren richterlichen Tätigkeit die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung der DDR exzessiv zum Nachteil des Angeklagten ausgelegt und angewendet oder bei der Verfolgung dieser Taten Menschenverachtung an den Tag gelegt hat, etwa die angeordneten Rechtsfolgen auch auf der Grundlage des damals geltenden DDR-Strafrechts in grobem Mißverhältnis zu der zugrundeliegenden Tat stehen (Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94 - BRAK-Mitt. 1995, 76).
  • BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94

    Unwürdigkeit der Advokatur - DDR-Strafjustiz

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - AnwZ (B) 18/96
    Eine so weitgehende Beschränkung des Grundrechts der Berufsfreiheit läßt sich aber weder dem Gesetz noch seiner Entstehungsgeschichte entnehmen (vgl. Senatsentscheidung vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 54/94

    DDR - Politische Straftat - Anwaltsmandat

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - AnwZ (B) 18/96
    Es ist für die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege unerläßlich (vgl. Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 95, 71; BVerfG NJW 1984, 2341 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - AnwZ (B) 18/96
    Es ist für die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege unerläßlich (vgl. Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - BRAK-Mitt. 95, 71; BVerfG NJW 1984, 2341 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]).
  • BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 27/97

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Rüge eines

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, kann ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit auch durch die Mitwirkung an der Rechtsprechung der DDR in politischen Strafsachen begründet sein (Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96; v. 31. Januar 1997 - AnwZ (B) 8/96; v. 4. Februar 1997 - AnwZ (B) 18/96).

    Dies kann beispielsweise dadurch geschehen sein, daß die angeordneten Rechtsfolgen auch auf der Grundlage des damals geltenden DDR-Strafrechts in grobem Mißverhältnis zu der abgeurteilten Tat stehen (Senatsbeschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94 - BRAK-Mitt. 1995, 76; v. 4. Februar 1997 - AnwZ (B) 18/96).

  • BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 43/99

    Unwürdigkeit eines Rechtsanwalts

    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers wurde durch Beschluss des Senats vom 4. Februar 1997 - AnwZ(B) 18/96 BRAKMitt 1997, 130 zurückgewiesen.
  • BVerfG, 28.05.1997 - 1 BvR 304/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Rücknahme einer Rechtsanwaltszulassung

    den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 4. Februar 1997 - AnwZ (B) 18/96 -,.
  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 69/97

    Rücknahme von Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft - Voraussetzungen für Verstoß

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, kann ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit auch durch die Mitwirkung an der Rechtsprechung der DDR in politischen Strafsachen begründet sein (Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96; v. 31. Januar 1997 - AnwZ (B) 8/96 - DtZ 1997, 254; v. 4. Februar 1997 - AnwZ (B) 18/96; v. 29. September 1997 - AnwZ (B) 27/97).
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