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   BGH, 24.03.2011 - AnwZ (Brfg) 3/11   

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https://dejure.org/2011,9067
BGH, 24.03.2011 - AnwZ (Brfg) 3/11 (https://dejure.org/2011,9067)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2011 - AnwZ (Brfg) 3/11 (https://dejure.org/2011,9067)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2011 - AnwZ (Brfg) 3/11 (https://dejure.org/2011,9067)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Honoraraussenstände und Vermögensverfall eines Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - AnwZ (Brfg) 3/11
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einem Rechtsstreit nur dann zu, wenn dieser eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 261/02, BGHZ 154, 288, 291 mwN).
  • BGH, 28.03.2003 - V ZR 261/02

    Rechtsweg für Ansprüche eines Geistlichen der Heilsarmee aus dem

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - AnwZ (Brfg) 3/11
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einem Rechtsstreit nur dann zu, wenn dieser eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 261/02, BGHZ 154, 288, 291 mwN).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall: Wiederherstellung

    Auszug aus BGH, 24.03.2011 - AnwZ (Brfg) 3/11
    Vermögensverfall nach dieser Vorschrift ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (vgl. nur Senat, Beschluss vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, ZInsO 2010, 1380 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 21.10.2019 - AnwZ (Brfg) 32/19

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Jedenfalls fehlt es an belastbarem Vortrag, ob und in welcher Höhe mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Begleichung durch die Gläubiger zu erwarten stand (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2012 - AnwZ (Brfg) 56/12, juris Rn. 3 und vom 24. März 2011 - AnwZ (Brfg) 3/11, juris Rn. 6).
  • BGH, 29.11.2011 - AnwZ (Brfg) 47/11

    Klage eines Rechtsanwalts gegen den Widerruf seiner Zulassung zur

    Sie wirft keine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage auf, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellt und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. Senatsbeschluss vom 24. März 2011 - AnwZ (Brfg) 3/11, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BGH, 24.10.2011 - AnwZ (Brfg) 40/11

    Revision gegen den Entzug der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen

    Eine solche kommt einem Rechtsstreit nur dann zu, wenn dieser eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291 m. w. N.; vom 24. März 2011 - AnwZ (Brfg) 3/11, juris Rn. 4).
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