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| BGH, 28.04.1969 - AnwZ (B) 12/68 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62
Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte
Auszug aus BGH, 28.04.1969 - AnwZ (B) 12/68
Sachverhalt so, wie ihn das Landgericht festgestellt hat und wie er oben im Abschnitt I unter Nr. 2 a) kurz wiedergegeben ist, für erwiesen (vgl. BGHZ 39, 110, 113 [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62]/114; BGH Ehrenger.Entsch.Danach kann auch ein besonders schwerwiegendes standesunwürdiges Verhalten eines Anwaltsbewerbers, selbst wenn es sich in der Begehung eines Verbrechens geäußert und zu einer schweren Strafe geführt hat, nach einer mehr oder minder großen Reihe von Jahren durch zwischenzeitliches Wohlverhalten des Bewerbers und andere Umstände soviel an Bedeutung verlieren, daß es der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mehr im Sinne des § 7 Nr. 5 BRAO im Wege steht (vgl. statt vieler BGHZ 34, 252, 253 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 13/60]; 39, 110, 115 [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62]; Ehrenger.Entsch.
- BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64
Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und …
Auszug aus BGH, 28.04.1969 - AnwZ (B) 12/68
Bei Abwägung all der vorstehend - unter c) und d) erwähnten - Umstände teilt der Senat die Auffassung des Ehrengerichtshofs, daß dem Zulassungsgesuch des Antragstellers der Versagungsgrund des § 7 Nr. 5 BRAO nicht mehr entgegengehalten werden kann, daß vielmehr der Antragsteller nunmehr als für den Anwaltsstand tragbar erscheint (BGHSt 20, 73, 74) [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64]. - BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 13/60
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 28.04.1969 - AnwZ (B) 12/68
Danach kann auch ein besonders schwerwiegendes standesunwürdiges Verhalten eines Anwaltsbewerbers, selbst wenn es sich in der Begehung eines Verbrechens geäußert und zu einer schweren Strafe geführt hat, nach einer mehr oder minder großen Reihe von Jahren durch zwischenzeitliches Wohlverhalten des Bewerbers und andere Umstände soviel an Bedeutung verlieren, daß es der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mehr im Sinne des § 7 Nr. 5 BRAO im Wege steht (vgl. statt vieler BGHZ 34, 252, 253 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 13/60]; 39, 110, 115 [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62]; Ehrenger.Entsch.
- BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 10/84
Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft nach Verlust der Anwaltszulassung infolge …
Für die Frage der Unwürdigkeit; im Sinne des § 7 Nr. 5 BRAO kommt es darauf an, ob der Anwaltsbewerber bei Abwägung des ihm vorgeworfenen schuldhaften Verhaltens und aller bedeutsamen Umstände (wie des Zeitablaufs und seiner zwischenzeitlichen Führung) nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch oder wieder) tragbar ist (Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 1961 - AnwZ (B) 5/61 = EGE VII 1, 3; vom 28. April 1969 - AnwZ (B) 12/68 = EGE X 84, 85; vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 14/71 - und vom 20. Dezember 1982 - AnwZ (B) 26/82 und AnwZ (B) 32/82; vgl. BGHZ 39, 110, 115; BGHSt 20, 73, 74) [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64].Denn auch ein besonders schwerwiegendes standesunwürdiges Verhalten kann, selbst wenn es sich in der Begehung eines Verbrechens geäußert oder zu einer schweren Strafe geführt hat, nach einer mehr oder minder großen Reihe von Jahren durch zwischenzeitliches Wohlverhalten des Bewerbers und andere Umstände so viel an Bedeutung verlieren, daß es der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mehr im Wege steht (Senatsbeschluß vom 28. April 1969 - AnwZ (B) 12/68 = EGE X 84, 85).
- BGH, 22.05.1985 - AnwZ (B) 42/84
Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Das zeigt nicht nur der äußere Zusammenhang dieser Vorschriften mit den §§ 7 und 20 BRAO, deren Aufzählung nicht erweiterungsfähig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. April 1969 - AnwZ (B) 12/68 = EGE X 84 zum früheren Verzicht und vom 19. Januar 1970 - AnwZ (B) 17/69 = EGE XI 8, 10 zum Vermögensverfall;… Jessnitzer, BRAO 2. Aufl. § 7 Rdn 1 zu Überfüllung des Berufs und schlechten Examensergebnissen). - BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 38/87
Antrag von Horst Mahler im Verfahren auf Wiederzulassung zur Anwaltschaft …
Der Senat hat wiederholt ausgeführt, daß selbst ein besonders schwerwiegendes standesunwürdiges Verhalten nach einer Reihe von Jahren durch Wohlverhalten des Bewerbers und auch durch andere Umstände so viel an Bedeutung verlieren kann, daß es der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mehr im Wege steht (ständige Rechtsprechung: Senatsentscheidungen vom 28. April 1969 - AnwZ (B) 12/68 = EGE X 84, 85, vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 18/85 - und vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 11/86; vgl. auch BVerfGE 66, 337 = NJW 1984, 2341 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]).
- BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 31/84
Verzicht auf die die Rechte aus der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Anspruch …
Für die Frage der Unwürdigkeit kommt es darauf an, ob der Anwaltsbewerber bei Abwägung des ihm vorgeworfenen schuldhaften Verhaltens und aller bedeutsamen Umstände (wie des Zeitablaufs und seiner zwischenzeitlichen Führung) nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch oder wieder) tragbar ist (Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 1961 - AnwZ (B) 5/61 = EGE VII 1, 3; vom 28. April 1969 - AnwZ (B) 12/68 = EGE X 84, 85; vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 14/71 - und vom 20. Dezember 1982 - AnwZ (B) 26/82 und AnwZ (B) 32/82; vgl. BGHZ 39, 110, 115; BGHSt 20, 73, 74) [BGH 05.10.1964 - AnwSt R 8/64].Denn auch ein besonders schwerwiegendes standesunwürdiges Verhalten kann, selbst wenn es sich in der Begehung eines Verbrechens geäußert oder zu einer schweren Strafe geführt hat, nach einer mehr oder minder großen Reihe von Jahren durch zwischenzeitliches Wohlverhalten des Bewerbers und andere Umstände so viel an Bedeutung verlieren, daß es der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mehr im Wege steht (Senatsbeschluß vom 28. April 1969 - AnwZ (B) 12/68 = EGE X 84, 85).
- BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 28/84
Anspruch eines Rechtsanwalts auf Erteilung einer Wiederzulassung - Versagung …
Selbst ein besonders schwerwiegendes standesunwürdiges Verhalten kann allerdings nach einer Reihe von Jahren durch Wohlverhalten des Bewerbers und andere Umstände so viel an Bedeutung verlieren, daß es der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mehr im Wege steht (Senatsbeschlüsse vom 28. April 1969 - AnwZ (B) 12/68 = EGE X 84, 85 und vom 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 10/84). - BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 59/87
Rechtsmittel
Denn auch ein schwerwiegendes standesunwürdiges Verhalten kann nach einer mehr oder minder großen Reihe von Jahren durch zwischenzeitliches Wohlverhalten und andere Umstände so viel an Bedeutung verlieren, daß es der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mehr im Wege steht (Senatsbeschluß vom 28. April 1969 - AnwZ (B) 12/68 = EGE X 84, 85). - BGH, 21.09.1987 - AnwZ (B) 23/87
Bestimmung des Zeitraums zwischen einer die Unwürdigkeit begründenden Straftat …
Denn auch ein schwerwiegendes standesunwürdiges Verhalten kann nach einer mehr oder minder großen Reihe von Jahren durch zwischenzeitliches Wohlverhalten und andere Umstände so viel an Bedeutung verlieren, daß es der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mehr im Wege steht (Senatsbeschluß vom 28. April 1969 - AnwZ (B) 12/68 = EGE 84, 85). - BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 18/85
Rechtsmittel
Auch ein besonders schwerwiegendes standesunwürdiges Verhalten kann jedoch, selbst wenn es sich in der Begehung eines Verbrechens geäußert oder zu einer schweren Strafe geführt hat, nach einer mehr oder minder langen Reihe von Jahren durch zwischenzeitliches Wohlverhalten des Bewerbers und andere Umstände so viel an Bedeutung verlieren, daß es der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mehr im Wege steht (Senatsbeschlüsse v. 28. April 1969 - AnwZ (B) 12/68 = EGE X, 84, 85; v. 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 10/84 - und v. 14. Dezember 1984 - AnwZ (B) 28/84). - BGH, 04.05.1970 - AnwZ (B) 12/69
Ablehnung einer erneuten Zulassung als Rechtsanwalt nach festgestellten …
VI, 67, 70; VII 1, 3, 6, 7; BGH Beschlüsse vom 11. Dezember 1961 - AnwZ (B) 33/61 -, 31. Mai 1965 - AnwZ (B) 4/65 -, 27. September 1965 - AnwZ (B) 11/65 und vom 28. April 1968 - AnwZ (B) 12/68).
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