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   VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.578   

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VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.578 (https://dejure.org/2016,51718)
VG Augsburg, Entscheidung vom 01.12.2016 - Au 2 K 16.578 (https://dejure.org/2016,51718)
VG Augsburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - Au 2 K 16.578 (https://dejure.org/2016,51718)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 64 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Widerruf/Ruhen/Wiedererteilung der Approbation/Berufserlaubnis | Widerruf der Approbation | Behandlungsfehler bei Krebsvorsorgeuntersuchung: Ungeklärte Folgen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.578
    In dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheids der Regierung von ... vom 10. März 2016 maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens, d. h. des Erlasses des Widerrufsbescheids (BVerwG, B. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 - juris Rn. 9), lagen die Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation nicht vor.

    Erforderlich ist im Hinblick auf die Gewährleistung der Berufsfreiheit durch Art. 12 Abs. 1 GG und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arztes, das geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den ärztlichen Berufsstand nachhaltig zu erschüttern und bei Würdigung aller Umstände seine weitere Berufsausübung - zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. zuletzt BVerwG, U. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 - juris Rn. 9) - als untragbar erscheinen lässt.

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.578
    Eine Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dann vor, wenn ein Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (BVerwG, U. v. 27.1.2011 - 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830; U. v. 28.1.2003 - 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107; U. v. 14.4.1998 - 3 B 95.97 - NJW 1999, 3425; U. v. 9.1.1991 - 3 B 75.90 - NJW 1991, 1557).

    Liegt unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Vorgaben eine Berufsunwürdigkeit vor, haben sonstige persönliche Umstände, wie z. B. ein relativ hohes Lebensalter des Betroffenen oder eine drohende Existenzvernichtung, außer Betracht zu bleiben (BVerwG, U. v. 14.4.1998, a. a. O.).

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.578
    Eine Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dann vor, wenn ein Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (BVerwG, U. v. 27.1.2011 - 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830; U. v. 28.1.2003 - 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107; U. v. 14.4.1998 - 3 B 95.97 - NJW 1999, 3425; U. v. 9.1.1991 - 3 B 75.90 - NJW 1991, 1557).

    Maßgeblich ist dafür die jeweilige Situation des Arztes bzw. der Ärztin im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, B. v. 9.11.2006 - 3 B 7.06 - juris Rn. 10) sowie sein/ihr vor allem durch die Art, die Schwere und die Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordener Charakter (BVerwG, U. v. 27.10.2010 - 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830).

  • VGH Bayern, 07.02.2002 - 21 ZS 01.2890
    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.578
    Auch erhebliches Fehlverhalten, wie z. B. die Begehung von schweren Straftaten, das in keinerlei Zusammenhang mit der im Übrigen unbeanstandet ausgeübten ärztlichen Tätigkeit steht, kann zu einer Unwürdigkeit führen und den Widerruf der Approbation rechtfertigen (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 7.2.2002 - 21 ZS 01.2890 - juris Rn. 9).

    Nicht erforderlich ist es, dass ein Ansehensverlust des Arztes in der Öffentlichkeit konkret eingetreten ist, da eine abstrakt-objektive Betrachtungsweise geboten ist, die darauf abstellt, ob die Allgemeinheit bei Bekanntwerden der Verfehlung dieses Verhalten als für das Ansehen und für das zur Berufsausübung erforderliche Vertrauen nicht mehr hinnehmbar beurteilen würde (so z. B. BayVGH, B. v. 7.2.2002, a. a. O.; NdsOVG, B. v. 7.2.2014 - 8 LA 84/13 - juris Rn. 33).

  • VG Leipzig, 22.11.1999 - 5 K 1866/99

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Sofortvollzug der Anordnung des Ruhens der

    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.578
    Vielmehr muss die Straftat gravierend bzw. von einigem kriminellen Gewicht sein, wobei die Schwere der Tat vom Deliktscharakter, von der Begehungsweise oder von den Folgen der Tat geprägt wird (vgl. VG Leipzig, B. v. 22.11.1999 - 5 K 1866/99 - juris Rn. 47 m. w. N.).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.578
    Ein solcher Eingriff, der die durch Approbationserteilung eröffnete Möglichkeit betrifft sowohl als selbstständiger Arzt als auch als angestellter Arzt tätig zu werden, d. h. zwei verschiedene Berufe (vgl. BVerfG, U. v. 11.6.1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377), ist nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter statthaft, d. h. eine Einschränkung der Berufsfreiheit des Art. 12 GG durch Widerruf der Approbation als Arzt ist nur gerechtfertigt, weil hohe Rechtsgüter, wie Leben und Gesundheit der Bevölkerung, ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung, notwendiges Vertrauen Patientin in den Arzt, die Wertschätzung des Arztes in der Gesellschaft und der Berufsstand des Arztes zu schützen sind (vgl. BayVGH, U. v. 29.10.1991 - 21 B 91.1337 - juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.578
    Einer auf die Person des Betroffenen bezogene Gefahrenprognose hinsichtlich der künftigen ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufspflichten bedarf es - anders als bei der Unzuverlässigkeit - aber nicht (BVerwG, U. v. 2.11.1992 - 3 B 87.92 - NJW 1993, 806; VGH BW, B. v. 28.7.2003 - 9 S 1138/03 - NJW 2003, 3647).
  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.578
    Für die Annahme einer anhaltenden Unzuverlässigkeit reicht aus und ist erforderlich, dass sich bei verständiger Würdigung aus dem bisherigen Fehlverhalten die begründete Besorgnis ableitet, der Arzt bzw. die Ärztin werde auch künftig entsprechend seiner/ihrer inneren Einstellung der in § 1 BÄO genannten Pflicht, der Gesundheit des einzelnen Patientin und der gesamten Bevölkerung zu dienen, nicht gerecht (BVerwG, U. v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - Rn. 25; OVG RhPf, U. v. 9.5.1989 - 6 A 124/88 - juris Rn. 37).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.578
    Beim Widerruf einer als begünstigender Verwaltungsakt ergehenden Approbation handelt es sich um einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Berufswahl, da die freie Berufswahl nicht nur die Entscheidung über den Eintritt in den Beruf umfasst, sondern überdies die Entscheidung darüber, ob und wie lange ein Beruf ausgeübt werden soll (vgl. BVerfG, B. v. 12.3.1977 - 1 BvR 124/76 - BVerfGE 44, 105).
  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

    Auszug aus VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.578
    Eine Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung dann vor, wenn ein Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (BVerwG, U. v. 27.1.2011 - 3 B 63.10 - NJW 2011, 1830; U. v. 28.1.2003 - 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107; U. v. 14.4.1998 - 3 B 95.97 - NJW 1999, 3425; U. v. 9.1.1991 - 3 B 75.90 - NJW 1991, 1557).
  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen

  • BVerwG, 09.11.2006 - 3 B 7.06

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit; Heranziehung lange

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13

    Approbation; Arzt; Betäubungsmittel; Diazepam; Dihydrocodein; Flunitrazepam;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1989 - 6 A 124/88

    Widerruf der Approbation nach Verlust des Besitzes der Kassenarztzulassung wegen

  • VGH Bayern, 29.10.1991 - 21 B 91.1337
  • VG Ansbach, 27.03.2018 - AN 4 S 18.00492

    Anordnung des Ruhens der Approbation

    Vielmehr muss die Straftat, derer der Arzt verdächtigt wird, gravierend bzw. von einigem kriminellem Gewicht sein (VG Augsburg, U.v. 1.12.2016 - Au 2 K 16.578 - juris Rn. 25).
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