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VG Augsburg, 29.03.2001 - Au 3 K 01.165 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 20 SO 75/07
Sozialhilfe
Die Benutzung eines Kraftfahrzeugs und damit die Ausstattung mit besonderer Bedienungseinrichtung sowie Zusatzgeräten ist aber jedenfalls dann nicht notwendig, wenn der Fahrbedarf durch Einsatz eines Krankenfahrzeuges, durch öffentliche Verkehrsmittel oder durch gelegentliche Benutzung eines Mietwagens erfüllt werden kann (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 29.03.2001 - Au 3 K 01.165 unter Verweis auf den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), Urteil vom 14.09.1981 - FEVS 31, 150ff., der sich wiederum auf die Materialien zur Eingliederungshilfeverordnung 1964 bezieht).Die mit der Inanspruchnahme des Behindertenfahrdienstes verbundene Unflexibilität (vgl. hierzu Verwaltungsgericht (VG) Augsburg, Urteil vom 29.03.2001 - Au 3 K 01.165) ist auch unter Eingliederungsgesichtspunkten hinnehmbar.