Rechtsprechung
   VG Augsburg, 24.09.2012 - Au 6 K 12.30147   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30313
VG Augsburg, 24.09.2012 - Au 6 K 12.30147 (https://dejure.org/2012,30313)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24.09.2012 - Au 6 K 12.30147 (https://dejure.org/2012,30313)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24. September 2012 - Au 6 K 12.30147 (https://dejure.org/2012,30313)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,30313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 B 06.30538

    Inländische Fluchtalternative für ethnische Armenier aus Aserbaidschan

    Auszug aus VG Augsburg, 24.09.2012 - Au 6 K 12.30147
    Da Berg-Karabach aber noch nicht aus dem Staatsverband Aserbaidschans ausgeschieden ist, kann es grundsätzlich von Personen mit aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit erreicht werden (vgl. BayVGH vom 14.4.2011 Az. 2 B 06.30538 RdNr. 29 m.w.N.; vom 17.3.2011 Az. 2 B 07.30272 RdNr. 32).

    Ausreichend ist die Möglichkeit der Einreise über Armenien mit einem Einreisevisum und einer speziellen Aufenthaltsgenehmigung für Berg-Karabach, die - einschließlich eines Passersatzes - für armenische Volkszugehörige faktisch bei der armenischen Botschaft in Berlin bei vorhandenem Einreisewillen zu erhalten ist (vgl. BayVGH vom 14.4.2011 a.a.O. RdNr. 32 m.w.N.) Die Vertretung von Berg-Karabach in Eriwan stellt Ausländern Visa zur Einreise nach Berg-Karabach aus, auf Wunsch auch in Form eines Blattvisums (vgl. Lagebericht des Auswärtigen Amts vom 18.1.2012 zu Armenien mit Exkurs zu Berg-Karabach, S. 19).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus VG Augsburg, 24.09.2012 - Au 6 K 12.30147
    Erreichbarkeit bedeutet, dass für den Kläger eine praktische und nicht lediglich eine theoretische Möglichkeit besteht, in das Gebiet der Fluchtalternative zu gelangen (vgl. BVerwG vom 22.3.2007 Az. 1 B 97.06 RdNr. 13; vom 29.5.2008 Az. 10 C 11/07 RdNrn. 19ff).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Augsburg, 24.09.2012 - Au 6 K 12.30147
    Der Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG war seit Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes sachdienlich dahin auszulegen, dass in erster Linie die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 Satz 2 AufenthG und hilfsweise die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG begehrt wird (BVerwG vom 24.6.2008 Az. 10 C 43/07 RdNr. 11).
  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus VG Augsburg, 24.09.2012 - Au 6 K 12.30147
    Zu den danach zumutbaren Arbeiten gehören auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.2.2007 Az. 1 C 24.06 , OVG NRW vom 17.11.2008 Az. 11 A 4395/04 ).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

    Auszug aus VG Augsburg, 24.09.2012 - Au 6 K 12.30147
    § 59 Abs. 2 AufenthG gebietet es weder in den Fällen örtlich begrenzter politischer Verfolgung, noch bei nicht landesweit bestehenden Abschiebungshindernissen im Sinne von § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG, die Abschiebungsandrohung auf das sichere Teilgebiet des Abschiebezielstaates zu beschränken (vgl. BVerwG vom 16.11.1999, Az: 9 C 4/99 zur Vorgängervorschrift des § 50 Abs. 2 AuslG).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Augsburg, 24.09.2012 - Au 6 K 12.30147
    Die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG ist aber für das Bundesamt und die Gerichte jedenfalls dann unbeachtlich, wenn die oberste Landesbehörde trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage keinen generellen Abschiebestopp nach § 60 a Abs. 1 AufenthG erlassen bzw. diesen nicht verlängert hat und ein vergleichbar wirksamer Schutz dem betroffenen Ausländer nicht vermittelt wird (vgl. BVerwGE 102, 249/258 f.).
  • BVerwG, 19.12.2000 - 1 B 165.00

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung des

    Auszug aus VG Augsburg, 24.09.2012 - Au 6 K 12.30147
    In einem solchen Fall steht dem Ausländer wegen allgemeiner Gefahren ein Anspruch auf Feststellung der Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2000, Az. 1 B 165/00).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2008 - 11 A 4395/04

    Aserbaidschan, Armenier, Mischehe, Wiedereinreiseverweigerung, interne

    Auszug aus VG Augsburg, 24.09.2012 - Au 6 K 12.30147
    Zu den danach zumutbaren Arbeiten gehören auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.2.2007 Az. 1 C 24.06 , OVG NRW vom 17.11.2008 Az. 11 A 4395/04 ).
  • BVerwG, 22.03.2007 - 1 B 97.06

    Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Begründung, Begründungsmangel,

    Auszug aus VG Augsburg, 24.09.2012 - Au 6 K 12.30147
    Erreichbarkeit bedeutet, dass für den Kläger eine praktische und nicht lediglich eine theoretische Möglichkeit besteht, in das Gebiet der Fluchtalternative zu gelangen (vgl. BVerwG vom 22.3.2007 Az. 1 B 97.06 RdNr. 13; vom 29.5.2008 Az. 10 C 11/07 RdNrn. 19ff).
  • VGH Bayern, 17.03.2011 - 2 B 07.30272

    Armenier; Aserbaidschan; Aufhebung der Abschiebungsandrohung; fehlendes

    Auszug aus VG Augsburg, 24.09.2012 - Au 6 K 12.30147
    Da Berg-Karabach aber noch nicht aus dem Staatsverband Aserbaidschans ausgeschieden ist, kann es grundsätzlich von Personen mit aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit erreicht werden (vgl. BayVGH vom 14.4.2011 Az. 2 B 06.30538 RdNr. 29 m.w.N.; vom 17.3.2011 Az. 2 B 07.30272 RdNr. 32).
  • VG Augsburg, 13.12.2005 - Au 3 K 05.30190
  • VG Augsburg, 02.09.2020 - Au 4 K 19.31398

    Erfolglose Klage wegen Anerkennung als Asylberechtigte

    Hierzu wie auch im Übrigen wird vollumfänglich auf die Gründe des Urteils im Verfahren der Mutter (Az. Au 4 K 19.30780) und des Urteils im Verfahren des Vaters (Az. Au 4 K 19.30761) verwiesen (vgl. zum Ganzen auch VG Augsburg, U.v. 24.9.2012 - Au 6 K 12.30147 - juris: nachgeborenes Kind ohne eigene Fluchtgründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht