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   VG Augsburg, 25.04.2012 - Au 6 K 12.90   

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https://dejure.org/2012,4132
VG Augsburg, 25.04.2012 - Au 6 K 12.90 (https://dejure.org/2012,4132)
VG Augsburg, Entscheidung vom 25.04.2012 - Au 6 K 12.90 (https://dejure.org/2012,4132)
VG Augsburg, Entscheidung vom 25. April 2012 - Au 6 K 12.90 (https://dejure.org/2012,4132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Staatsangehörige aus Guinea; Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft; nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis; eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung bei Rechtsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht und maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung bei

    Auszug aus VG Augsburg, 25.04.2012 - Au 6 K 12.90
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts etwa geboten, wenn sich ein Begehren auf eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 i.V.m Abs. 2 AufenthG richtet (BVerwG vom 9.6.2009 a.a.O. RdNr. 19; HessVGH vom 21.9.2011 Az. 3 B 1693/11 RdNr. 10), das - gedachte - Verlängerungsjahr jedoch bereits vollständig abgelaufen ist.

    Deshalb wird in Fällen, in denen die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, die Beantragung des eheunabhängigen Aufenthaltstitels sowie die - gedachte - Verlängerung von einem Jahr gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG vor Inkrafttreten der Rechtsänderung liegen, maßgeblich auf die Stellung des Verlängerungsantrag abzustellen sein (so auch HessVGH vom 21.9.2011 a.a.O. RdNr. 11).

  • VG Augsburg, 24.04.2012 - Au 6 S 12.421

    Staatsangehörige aus Guinea; Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus VG Augsburg, 25.04.2012 - Au 6 K 12.90
    Den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte die Kammer mit Beschluss vom 24. April 2012 ab (Az. Au 6 S 12.421).

    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren Au 6 K 12.90 und Au 6 S 12.421 und der beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 16.02.2001 - 10 ZS 01.478
    Auszug aus VG Augsburg, 25.04.2012 - Au 6 K 12.90
    Die Ausbildung begann erst am 1. September 2011 und ist demnach noch nicht so weit fortgeschritten, dass eine Aufenthaltsbeendigung vor Abschluss der Ausbildung eine besondere Härte darstellen würde (vgl. hierzu auch BayVGH vom 16.2.2001 Az. 10 ZS 01.478 RdNr. 3).
  • VG Stuttgart, 05.06.2012 - 6 K 1144/12

    Aufenthaltserlaubnis; eheliche Lebensgemeinschaft

    Einen allgemeinen Vertrauensschutz dahingehend, dass die Rechtslage sich bis zum Ablauf der erteilten Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ehe nicht ändern werde, gibt es nicht (so zurecht VG Augsburg, Urteil vom 25.04.2012 - Au 6 K 12.90-, juris; vgl. ferner zum fehlenden Vertrauensschutz VG München, Urteil vom 18.01.2012 -M 25 K 11.5222-, juris).
  • VGH Bayern, 18.09.2012 - 19 CS 12.1370

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Dreijährige Ehebestandszeit;

    Schließlich ist auch der Ag. zutreffend davon ausgegangen, dass es einen Vertrauensschutz dahingehend, dass sich die Rechtslage bis zum Ablauf der ursprünglich erteilten Aufenthaltserlaubnis nicht ändern werde, nicht gibt (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 25.4.2012 AU 6 K 12.90 ).
  • VG Düsseldorf, 15.08.2012 - 22 L 1220/12

    Aufenthaltserlaubnis, eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis, eigenständiges

    Ein allgemeiner Vertrauensschutz dahingehend, dass sich die zum Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bestehende Rechtslage bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer nicht ändern wird, existiert nicht, vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 5. Juni 2012 - 6 K 1144/12 -, Juris Rn. 23 unter Hinweis auf VG Augsburg, Urteil vom 25. April 2012 - Au 6 K 12.90 -, Juris sowie VG München, Urteil vom 18. Januar 2012 - M 25 K 11.5222 -, Juris.
  • VG Augsburg, 24.04.2012 - Au 6 S 12.421
    Am 20. Januar 2012 erhob die Antragstellerin Klage, über die noch nicht entschieden ist (Az. Au 6 K 12.90).
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