Rechtsprechung
| VG Augsburg, 23.06.2009 - Au 3 K 08.1663 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beurteilungsspielraum; Anhörung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 02.05.1995 - 3 S 886/94
Linienverkehrsgenehmigung: Bedeutung der Besitzstandsschutzklausel des PBefG § 13 …
Auszug aus VG Augsburg, 23.06.2009 - Au 3 K 08.1663
Bewirkt die Änderung jedoch nach Linienführung, Haltestellen, Fahrtenanzahl und Verkehrszeiten eine wesentliche Änderung des Unternehmens im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 PBefG, bedarf die Fahrplanänderung der Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach §§ 9 f. PBefG (vgl. VGH BW vom 2.5.1995 - 3 S 886/94; VG Augsburg vom 24.6.2008 - Au 3 K 07.1310). - VG Augsburg, 24.06.2008 - Au 3 K 07.1310
Zustimmung; Fahrplanänderung; Parallelverkehr; Beurteilungsmaßstab; …
Auszug aus VG Augsburg, 23.06.2009 - Au 3 K 08.1663
Bewirkt die Änderung jedoch nach Linienführung, Haltestellen, Fahrtenanzahl und Verkehrszeiten eine wesentliche Änderung des Unternehmens im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 PBefG, bedarf die Fahrplanänderung der Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach §§ 9 f. PBefG (vgl. VGH BW vom 2.5.1995 - 3 S 886/94; VG Augsburg vom 24.6.2008 - Au 3 K 07.1310).
- VG Halle, 25.10.2010 - 7 A 1/10
Konkurrentenstreitverfahren bei der Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen
- VG Karlsruhe, 02.09.2015 - 3 K 1391/14
Linienverkehr mit Kraftfahrtzeugen im Personenfernverkehr - Fahrplanänderung …
Eine solche besondere Beziehung bzw. weitgehende Verbindung zwischen dem strittigen Recht zum Betrieb einer Kraftomnibuslinie im Personenfernverkehr im durch den Fahrplan bestimmten Umfang und den zum Betrieb genutzten Haltestellen liegt hier vor, weil sowohl die Genehmigung einer Kraftfahrzeuglinie als auch die Zustimmung zu einem Fahrplan bzw. zu einer Fahrplanänderung gem. § 40 Abs. 1 PBefG jeweils im Hinblick auf eine konkrete Linienführung und konkrete Haltestellen und Fahrzeiten erteilt werden und der Versagungsgrund des § 13 Abs. 2 Nr. 1 PBefG (fehlende Eignung der vorgesehenen Straßen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder aufgrund ihres Bauzustandes) nach der gefestigten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht nur im Genehmigungsverfahren nach § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 9ff. PBefG, sondern auch im auf die Fahrplanänderung bezogenen Zustimmungsverfahren zu prüfen wäre (…BayVGH, Urt. v. 24.09.2012 - 11 B 12.321 -, juris, Rn. 74;… VG Ansbach, Beschl. v. 04.12.2012 - AN 10 S 12.00163 -, juris, Rn. 53;… VG Augsburg, Urt. v. 24.06.2008 - Au 3 K 07.1310 -, juris, Rn. 22; Urt. v. 23.06.2009 - Au 3 K 08.1663 -, juris, Rn. 20). - VGH Bayern, 28.03.2012 - 11 B 10.2554
Klage eines Verkehrsunternehmers gegen die Zustimmung zur Fahrplanänderung seines …
Rn. 39 Andererseits könne für die analoge Anwendung jedenfalls des § 13 Abs. 2 PBefG im Verfahren der Zustimmung zur Fahrplanänderung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 PBefG angeführt werden, dass sich ein anderer Beurteilungsmaßstab den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes nicht entnehmen ließe und dass es auch bei der bloßen Fahrplanänderung letztlich um die Befriedigung des Verkehrsinteresses gehe (VG Augsburg vom 23.6.2009 Az. Au 3 K 08.1663; vom 24.6.2008 Az. Au 3 K 07.1310).
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